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							               Gutachten 366-0279-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
               ANLAGE: 59 VW                                                        Radtyp: TTZK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 08.02.2024
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                               Fahrzeughersteller              VOLKSWAGEN




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 38
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTZK2BP38B571           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        588      1975    12/17
               TTZK2BP38D571           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        588      1975    12/17
               TTZK2BP38O571           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        588      1975    12/17
               TTZK2GA38B571           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        588      1975    12/17
               TTZK2GA38D571           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        588      1975    12/17
               TTZK2GA38O571           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        588      1975    12/17
               TTZK2SA38B571           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        588      1975    12/17
               TTZK2SA38D571           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        588      1975    12/17
§22 51749*10




               TTZK2SA38O571           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        588      1975    12/17
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJV1


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : AA; AAN; 1E; 1EX0; 1H; 1HX0; 1HX0F; 1HX1; 6E;
                                                            6ES; 6KV; 6N; 6NF; 6X; 9KV; 9KVF
                                                            120 Nm für Typ : AA
                Verkaufsbezeichnung:     CADDY MJ 1995-2003
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                       Auflagen zu Reifen       Auflagen
                9KV          e9*93/81*0007*.., 42 - 66 195/50R15 82                 11A; 21B; 367; 5DK       10B; 11B; 11G; 11H;
                             e9*98/14*0007*..          205/50R15 86                 11A; 21B; 22B; 24J;      12A; 51A; 71C; 71K;
                9KVF         H337                                                   367                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
               ANLAGE: 59 VW                                                    Radtyp: TTZK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 08.02.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     UP!
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               AA           e13*2007/46*1167*.. 55          175/55R15   77                              nur Cross UP;
                                                            175/60R15   81                              Frontantrieb;
                                                            185/55R15   82                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/50R15   82                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            195/55R15   85                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76Q; 77E
               AA            e13*2007/46*1167*.. 85         165/65R15 M+S                               UP GTI;
                                                            175/60R15 M+S                               Schräghecklimousine;
                                                            185/55R15 M+S       11A; 26P                Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76Q; 77E
               AA            e13*2007/46*1167*.. 44 - 66    165/60R15   77      12A                     nicht Cross UP; Van;
               AAN           e13*2007/46*1182*..            165/65R15   81      12A                     Schrägheck 2-türig;
                                                            175/55R15   77      12Q                     Schrägheck 4-türig;
                                                            175/60R15   81      12A                     Frontantrieb;
                                                            185/55R15   82      12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/50R15   82      11A; 12A; 245; 248      51A; 71C; 71K; 721;
                                                            195/55R15   85      11A; 12A; 245; 248      725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        76Q; 77E
§22 51749*10




               Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               1E           e1*96/79*0070*..  55 - 85       185/55R15-81        nur bis 924 kg zul.     nur e1*96/79*0070*00;
               1EX0         G407                                                Achslast; 51J           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/50R15           51G                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            195/50R15-82                                721; 725; 73C; 74A;
                                                            195/55R15-83        11A; 21B; 22B; 54A      74P
                                                            205/50R15-85        11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                                24M

               Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF, VENTO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               1H           e1*96/79*0068*..  40 - 85 185/55R15-81                                      nicht Kombi;
               1HX0         F804                      195/50R15                 11A; 22B; 51G           Frontantrieb;
                                                      195/55R15-83              11A; 21B; 22B           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      205/50R15-85              11A; 21B; 22B; 24J      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               1H            e1*96/79*0068*..     40 - 44   185/55R15-81                                Kombi; Frontantrieb;
               1HX0          F804                 40 - 85   195/50R15           51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/50R15-82                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            195/55R15-83        11A; 21B; 22B; 54A      721; 725; 73C; 74A;
                                                            205/50R15-85        11A; 21B; 22B; 24J;     74P
                                                                                24M




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
               ANLAGE: 59 VW                                                    Radtyp: TTZK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 08.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 8
               Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF, VENTO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               1H           e1*96/79*0068*..  66     185/55R15-81                                       Pkw geschlossen;
               1HX1         G156                     195/50R15                  11A; 24J; 24M; 51G      Allradantrieb;
                                                     195/50R15-82               11A; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                     205/50R15-85               11A; 21B; 24J; 24M      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               1HX0F         F894                 40 - 85   185/55R15-81                                Schrägheck;
                                                            195/50R15           11A; 24J; 24M; 51G      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/50R15-82        11A; 24J; 24M           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            205/50R15-85        11A; 21B; 24J; 24M      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               1HX0F         F894                 40 - 44   185/55R15-81                                Steilheck;
                                                  40 - 85   195/50R15           51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/50R15-82                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            195/55R15-83        11A; 21B; 22B; 54A      721; 725; 73C; 74A;
                                                            205/50R15-85        11A; 21B; 22B; 24J;     74P
                                                                                24M
               1HX1          e1*92/53*0004*..     66        185/55R15-81                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/50R15           11A; 24J; 24M; 51G      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            195/50R15-82        11A; 24J; 24M           721; 725; 73C; 74A;
                                                            205/50R15-85        11A; 21B; 24J; 24M      74P
§22 51749*10




               Verkaufsbezeichnung:     VW LUPO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               6E           e1*2001/116*0114*.., 77         195/45R15 78        11A; 24J                10B; 11B; 11G; 11H;
                             e1*98/14*0114*..                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 915
               6ES           e1*2001/116*0147*.., 92        195/45R15 78                                10B; 11B; 11G; 11H;
                             e1*98/14*0147*..               195/50R15 82        11A; 21B; 22B; 54A      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               6X            e1*2001/116*0085*.., 37 - 74   195/45R15-78        VEI; 11A                10B; 11B; 11G; 11H;
                             e1*97/27*0085*..,              195/50R15-82        11A; 21B; 22B; 24J;     12A; 51A; 71C; 71K;
                             e1*98/14*0085*..                                   24M; 54A                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               6KV          e9*93/81*0008*.., 40 - 81       185/55R15-81                                Kombi;
                             e9*98/14*0008*..                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               6KV           e9*93/81*0008*..,    40 - 81   185/55R15-81        11A; 367                Limousine;
                             e9*98/14*0008*..               195/50R15-82        11A; 24J; 367           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
               ANLAGE: 59 VW                                                    Radtyp: TTZK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 08.02.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               6KV          H249              55            185/55R15-81        11A; 367                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/50R15-82        11A; 24J; 367           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               6N            e1*98/14*0069*..     37 - 92   195/45R15-78        11A; 22B; 22L; 24M      Polo GP (Facelift
                                                                                                        Okt.1999); ab
                                                                                                        e1*98/14*0069*07;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               6N            e1*96/79*0069*..,    33 - 88   195/45R15-78        11A; 24M                nur bis
                             e1*98/14*0069*..,                                                          e1*98/14*0069*06;
                             G774                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
               6NF           G951                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
§22 51749*10




                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
               ANLAGE: 59 VW                                                     Radtyp: TTZK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 08.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 8
                      Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                      nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlic h Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
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                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
               ANLAGE: 59 VW                                                     Radtyp: TTZK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 08.02.2024
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               367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                    Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 950kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
§22 51749*10




               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
                    5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
                    Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
                    zulässig.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
               ANLAGE: 59 VW                                                    Radtyp: TTZK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 08.02.2024
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               VEI) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
                    diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. An den
                    hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen
                    eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
§22 51749*10




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
               ANLAGE: 59 VW                                                    Radtyp: TTZK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 08.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      VW
                      Fahrzeugtyp:     AA
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1167*..
                      Handelsbez.:     UP!

                      Variante(n):     Frontantrieb, Schrägheck 2-türig

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 195              y = 300                  VA
                            26P                     x = 145              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 195        y = 300             8                VA
§22 51749*10




                            26J                  x = 195        y = 300            22                VA
                            27H                  x = 350        y = 250             8                HA
                            27F                  x = 350        y = 250            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.