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							               Gutachten 366-0279-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
               ANLAGE: 5 CITROEN                                                    Radtyp: TTZK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 08.02.2024
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                               Fahrzeughersteller              CITROEN




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)           : 38
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart                 : Mittenzentrierung
               Verwendung von Lockreisversatzschrauben notwendig. Lochkreis(mm)/Lochzahl Verwendungsbereich: 98/4
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-        zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff            Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                        last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                        in kg      in mm     datum
               TTZK2BP38B581           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø58.1                 58,1      Kunststoff         588      1975    12/17
               TTZK2BP38D581           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø58.1                 58,1      Kunststoff         588      1975    12/17
               TTZK2BP38O581           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø58.1                 58,1      Kunststoff         588      1975    12/17
               TTZK2GA38B581           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø58.1                 58,1      Kunststoff         588      1975    12/17
               TTZK2GA38D581           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø58.1                 58,1      Kunststoff         588      1975    12/17
               TTZK2GA38O581           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø58.1                 58,1      Kunststoff         588      1975    12/17
               TTZK2SA38B581           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø58.1                 58,1      Kunststoff         588      1975    12/17
§22 51749*10




               TTZK2SA38D581           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø58.1                 58,1      Kunststoff         588      1975    12/17
               TTZK2SA38O581           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø58.1                 58,1      Kunststoff         588      1975    12/17
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CITROEN
               Befestigungsteile                          : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 24,5 mm, Kegelw. 60
                                                            Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJFXN


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     CITROEN CITROEN NEMO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen          Auflagen
                A            e3*2007/46*0013*.. 50 - 55 185/60R15           84                                  Pkw geschlossen; Lkw
                                                        185/65R15           88                                  geschl.Kasten (Serie);
                                                        195/55R15           85      11A;   24J;   24M           Frontantrieb;
                                                        195/60R15           88      11A;   24J;   24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        205/50R15           86      11A;   24J;   24M           12A; 51A; 7BB; 71C;
                                                        205/55R15           88      11A;   24J;   24M           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                74A; 74H; 74I; 74P;
                                                                                                                744; 77E




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
               ANLAGE: 5 CITROEN                                                 Radtyp: TTZK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 08.02.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     CITROEN NEMO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               A            e3*2001/116*0273*.. 50 - 55 185/60R15        84                              Pkw geschlossen; Lkw
               225L         N130                        185/65R15        88                              geschl.Kasten (Serie);
                                                        195/55R15        85      11A;   24J;   24M       Frontantrieb;
                                                        195/60R15        88      11A;   24J;   24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        205/50R15        86      11A;   24J;   24M       12A; 51A; 7BB; 71C;
                                                        205/55R15        88      11A;   24J;   24M       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74A; 74H; 74I; 74P;
                                                                                                         744; 77E


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
§22 51749*10




                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
               ANLAGE: 5 CITROEN                                                 Radtyp: TTZK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 08.02.2024
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                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnens eite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
§22 51749*10




                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                    entnehmen.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               74I)   Es sind Lochkreisveränderungsschrauben zu verwenden. Diese Befestigungsmittel werden vom
                      Radhersteller mitgeliefert.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7BB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 53104671 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.