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							Gutachten 366-0278-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
ANLAGE: 4 VW                                                         Radtyp: TTZK_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 16.04.2021
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                Fahrzeughersteller                  VOLKSWAGEN




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                  Einpreßtiefe (mm)     : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                        Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
               Kennzeichnung                       Kennzeichnung      in mm                    last      umf.      Fertig
               Rad                                 Zentrierring                                in kg     in mm     datum
TTZK6BP38EB571 PCD100 ET38                         ohne                     57,1                   625      1975    12/17
TTZK6BP38EC571 PCD100 ET38                         ohne                     57,1                   625      1975    12/17
TTZK6BP38EO571 PCD100 ET38                         ohne                     57,1                   625      1975    12/17
TTZK6GA38EB571 PCD100 ET38                         ohne                     57,1                   625      1975    12/17
TTZK6GA38EO571 PCD100 ET38                         ohne                     57,1                   625      1975    12/17
TTZK6GP38EB571 PCD100 ET38                         ohne                     57,1                   625      1975    12/17
TTZK6GP38EO571 PCD100 ET38                         ohne                     57,1                   625      1975    12/17
TTZK6SA38EB571 PCD100 ET38                         ohne                     57,1                   625      1975    12/17
TTZK6SA38EC571 PCD100 ET38                         ohne                     57,1                   625      1975    12/17
TTZK6SA38EO571 PCD100 ET38                         ohne                     57,1                   625      1975    12/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                            : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör                                      : OE-Schraube ww. ZJV8


Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 110 Nm für Typ : 1H; 1HX0; 1HX0F; 1HX1
                                               120 Nm für Typ : 1J; 1Y; 5Z; 6R; 9C; 9N
                                               130 Nm für Typ : AW
Verkaufsbezeichnung:     FOX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW         Reifen          Auflagen zu Reifen        Auflagen
5Z           e1*2001/116*0301*..         40 - 55    185/55R15 82    12T                       nicht FOX Cross;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74C
5Z             e1*2001/116*0301*..       40 - 55    185/55R15 82                              nicht FOX Cross;
                                                    195/50R15 82                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    195/55R15 85                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                    205/50R15 86    11A; 24J; 24M             721; 725; 73C; 74C




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0278-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
ANLAGE: 4 VW                                                      Radtyp: TTZK_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 16.04.2021
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Verkaufsbezeichnung:     GOLF / BORA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
1J           e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 195/65R15             12G; 51G                 GOLF; Limousine;
               e1*96/79*0071*..,                                                          Allradantrieb;
               e1*98/14*0071*..                                                           Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74C; 76Q;
                                                                                          77E
1J             e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 195/65R15           12T; 51G                 GOLF; Limousine;
               e1*96/79*0071*..,             205/60R15           12K; 51G                 Allradantrieb;
               e1*98/14*0071*..              225/55R15-92        Frontantrieb; 11A; 12A; Frontantrieb;
                                                                 22F; 367; 686            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/55R15-92       Allradantrieb; 11A; 12A; 51A; 71C; 71K; 721;
                                                                 22F; 367                 725; 73C; 74C; 76Q;
                                                                                          77E
1J             e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 195/65R15           12T; 51G                 BORA(Limousine);
                                                                                          GOLF
               e1*96/79*0071*..,              205/60R15          12K; 51G                 VARIANT; BORA
                                                                                          VARIANT;
               e1*98/14*0071*..                                                           Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74C; 76Q; 77E
1J             e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 195/65R15           12G; 51G                 BORA(Limousine);
                                                                                          GOLF
               e1*96/79*0071*..,                                                          VARIANT; BORA
                                                                                          VARIANT;
               e1*98/14*0071*..                                                           Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74C; 76Q; 77E

Verkaufsbezeichnung:     NEW BEETLE CABRIOLET MJ 2002-2010
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
1Y           e1*2001/116*0205*.. 55 - 110 195/65R15 91 12T                                Cabrio;
                                          205/60R15 91 12K                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74C; 76Q;
                                                                                          4BB

Verkaufsbezeichnung:     NEW BEETLE MJ 1997-2010
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
9C           e1*2001/116*0106*.., 55 - 110 195/65R15-91          12G                      10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*97/27*0106*..,             205/60R15-91          12A                      51A; 7EI; 71C; 71K;
             e1*98/14*0106*..              225/55R15-92          11A; 12A; 21B; 22B;      721; 725; 73C; 74C;
                                                                 24J; 24M; 367; 686       76Q




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0278-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
ANLAGE: 4 VW                                                      Radtyp: TTZK_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 16.04.2021
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Verkaufsbezeichnung:     Polo
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
AW           e1*2007/46*1783*..     48 - 110 175/65R15 84        12R                      Polo;
                                             175/70R15 86        12R                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                             185/60R15 84        12R                      51A; 71C; 71K; 721;
                                             185/65R15 88        12R                      725; 73C; 74C; 76Q;
                                             195/60R15 88        11A; 12A; 26P            77E
                                             195/65R15 91        11A; 12A; 26P
                                             205/55R15 88        11A; 12A; 24J; 248;
                                                                 26P
                                              205/60R15 91       11A; 12A; 24J; 248;
                                                                 26P
                                              225/50R15 91       11A; 12A; 24J; 248;
                                                                 26B; 26N; 27H

Verkaufsbezeichnung:     POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
6R           e1*2001/116*0510*..    51 - 81   185/55R15 82       12R; 5DK                 Nur CrossPolo;
                                              185/60R15 84       12R                      Schrägheck;
                                              195/50R15 82       12A; 5DK                 Frontantrieb;
                                              195/55R15 85       12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/50R15 86       11A; 12A; 21P            51A; 71C; 71K; 721;
                                              205/55R15 88       11A; 12A; 21P            725; 73C; 74C; 76Q;
                                                                                          77E
6R             e1*2001/116*0510*.., 44 - 103 185/55R15 82        12T; 5DK                 Nicht Cross Polo;
               e1*2007/46*0486*..            185/60R15           12T; 51G                 Schrägheck;
                                              195/50R15 82       12T; 5DK                 Frontantrieb;
                                              195/55R15          12T; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/50R15 86       11A; 12A; 21P; 248       51A; 71C; 71K; 721;
                                              205/55R15 88       11A; 12A; 21P; 248       725; 73C; 74C; 76Q;
                                    110 - 132 185/60R15          12T; 51G; 52J            77E; 82S
                                              195/50R15 82       12T; 5DK; 52J
                                              M+S
                                              195/55R15          12T; 51G; 52J
                                              205/50R15 86       11A; 12A; 21P; 248;
                                                                 52J
                                              205/55R15 88       11A; 12A; 21P; 248;
                                                                 52J

Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF, VENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
1H           e1*96/79*0068*..  66 - 110 195/50R15                51G                      Limousine;
1HX0         F804              66 - 128 185/55R15                51G; 52J                 Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C
1H             e1*96/79*0068*..     140       185/55R15          51G; 52J                 Pkw geschlossen;
1HX1           G156                                                                       Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0278-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
ANLAGE: 4 VW                                                      Radtyp: TTZK_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 16.04.2021
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Verkaufsbezeichnung:    VW GOLF, VENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
1HX0F        F894             66 - 85 185/55R15                  51G; 52J                 Schrägheck;
                                      195/50R15                  51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C

Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
9N           e1*2001/116*0174*.. 40 - 77      185/60R15          12T; 51G; 52J            Polo-Fun; Polo-Cross;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74C; 76Q; 76Z;
                                                                                          77E; 915; SC4
9N             e1*2001/116*0174*.., 40 - 77  185/55R15 82                                 nicht Polo-Fun; nicht
               e1*98/14*0174*..              195/50R15 82                                 Polo-Cross;
                                    40 - 96 195/55R15 85                                  Stufenheck;
                                    40 - 110 195/50R15 82        52J                      Schrägheck;
                                             195/55R15           51G                      10B; 10S; 11B; 11G;
                                             195/55R15 85        52J                      11H; 12A; 51A; 71C;
                                    96 - 110 185/55R15           51G; 52J                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74C; 76Q; 77E; 915;
                                                                                          SC4
9N             e1*2001/116*0174*.., 40 - 110 185/55R15           12M; 51G                 nicht Polo-Fun; nicht
               e1*98/14*0174*..                                                           Polo-Cross;
                                                                                          Stufenheck;
                                                                                          Schrägheck;
                                                                                          10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                          11H; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          76Q; 77E; 915; SC4

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0278-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
ANLAGE: 4 VW                                                      Radtyp: TTZK_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 16.04.2021
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      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
      der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
     auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0278-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
ANLAGE: 4 VW                                                      Radtyp: TTZK_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 16.04.2021
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24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4BB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 1K0 907 253 C (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 950kg.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0278-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
ANLAGE: 4 VW                                                       Radtyp: TTZK_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                      Stand: 16.04.2021
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686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          205/60R15
                     Hinterachse:                          225/55R15
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7EI)   Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
       Nr.: 1K0 907 253 C ( nur e1*2001/116*0106*..,e1*98/14*0106*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
       zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
       geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
82S) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 310x25mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist



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                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0278-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
ANLAGE: 4 VW                                                      Radtyp: TTZK_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 16.04.2021
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                                                                                                     Seite: 8 von 9
      eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
      B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
ANLAGE: 4 VW                                                      Radtyp: TTZK_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 16.04.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    AW
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1783*..
       Handelsbez.:    Polo

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 250            y = 200                     VA
             26P                      x = 200            y = 150                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 250       y = 200             25                VA
             26N                   x = 250       y = 200              8                VA
             27F                   x = 250       y = 300             30                HA
             27H                   x = 250       y = 300              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.