Gutachten 366-0278-17-WIRD/N10 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747 ANLAGE: 36 MAZDA Radtyp: TTZK_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.08.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 6 Fahrzeughersteller MAZDA Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTZK0BP40B671 PCD114.3 ET40 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 625 1975 12/17 TTZK0BP40O671 PCD114.3 ET40 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 625 1975 12/17 TTZK0GA40B671 PCD114.3 ET40 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 625 1975 12/17 TTZK0GA40O671 PCD114.3 ET40 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 625 1975 12/17 TTZK0SA40B671 PCD114.3 ET40 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 625 1975 12/17 TTZK0SA40O671 PCD114.3 ET40 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 625 1975 12/17 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. §22 51747*10 Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM5 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : BA; BJ; BJD; CA; CP; CPD; GE; GE 6; GEA; GF; GFD/GWD; GF/GW; TA 120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GE 6 G003 85 205/55R15-87 nicht Allradlenkung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA PREMACY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CP e1*98/14*0116*.. 66 - 96 195/55R15 85 11A; 21B; 22B; 5EG 10B; 11B; 11G; 11H; CPD e1*98/14*0161*.. 205/50R15 86 11A; 21B; 22B; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 96 195/60R15 11A; 21B; 22B; 51G 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0278-17-WIRD/N10 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747 ANLAGE: 36 MAZDA Radtyp: TTZK_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.08.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 6 Verkaufsbezeichnung: MAZDA XEDOS 6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CA e13*96/79*0028*.., 76 - 106 185/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; G138 195/60R15 11A; 22B; 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 205/55R15-87 11A; 22B 721; 725; 73C; 74A; 225/50R15-90 11A; 22B; 22F; 367; 74P 57I Verkaufsbezeichnung: MAZDA XEDOS 9 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen TA e13*95/54*0002*.., 105 - 155 195/70R15 M+S 51G; 52J Nur Vorderachslenkung; G517 205/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R15-93 12A; 51A; 71C; 71K; 225/60R15-95 52A 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BK e1*2001/116*0234*.. 62 - 80 195/65R15 91 Stufenheck; 205/60R15 91 Schrägheck; 205/65R15 94 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R15 94 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; §22 51747*10 74P; 76Q BL e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 195/65R15 91 bis Mj.2013; BLE e13*2007/46*1071*.. 205/60R15 91 Stufenheck; 205/65R15 94 Schrägheck; 215/60R15 94 11A; 21P; 22I; 24J Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AS; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; 77E Verkaufsbezeichnung: MAZDA 323 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BA G878 106 195/60R15 51G Schrägheck 4-türig; 205/55R15-87 51P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P BJ e1*98/14*0094*.. 96 195/55R15-84 11A; 22B Schrägheck; BJD e1*98/14*0181*.. 205/50R15-85 11A; 22B; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Verkaufsbezeichnung: MAZDA 5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CR1 e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 195/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 205/60R15 91 11A; 22I 12A; 51A; 71C; 71K; 205/65R15 94 11A; 22I 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0278-17-WIRD/N10 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747 ANLAGE: 36 MAZDA Radtyp: TTZK_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.08.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 6 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CW e1*2007/46*0433*.. 85 - 110 195/65R15 91 11A; 22I Kombi; Frontantrieb; 205/60R15 91 11A; 21P; 22I 10B; 11B; 11G; 11H; 205/65R15 94 11A; 21P; 22I 12A; 51A; 7AS; 71C; 215/60R15 94 11A; 21P; 22B; 24J; 71K; 721; 725; 73C; 270 74A; 74P; 76Q Verkaufsbezeichnung: MAZDA 626 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GE G104 55 - 85 195/60R15-86 11A; 22G Frontantrieb; 205/55R15-87 11A; 22G 10B; 11B; 11G; 11H; 120 - 121 205/55R15 11A; 22G; 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P GEA G691 85 195/60R15-86 11A; 22G 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R15-87 11A; 22G 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P GF e1*96/27*0055*.. 66 - 100 185/65R15 51G Stufenheck; GFD/GWD e1*98/14*0164*.. 195/60R15 11A; 22B; 51G Schrägheck; GF/GW e1*96/27*0055*.., 205/55R15-87 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0055*.. 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; §22 51747*10 74P; 76Q GFD/GWD e1*98/14*0164*.. 66 - 100 185/65R15 51G Nur Fz.bis 1060kg GF/GW e1*96/27*0055*.., 195/60R15 11A; 22B; 51G zul.Achslast; Kombi; e1*98/14*0055*.. 205/55R15-87 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0278-17-WIRD/N10 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747 ANLAGE: 36 MAZDA Radtyp: TTZK_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.08.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 6 bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache §22 51747*10 Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine aus reichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0278-17-WIRD/N10 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747 ANLAGE: 36 MAZDA Radtyp: TTZK_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.08.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 6 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51P) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind. 52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 57I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: §22 51747*10 Reifengröße: Vorderachse: 205/55R15 Hinterachse: 225/50R15 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1030kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0278-17-WIRD/N10 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747 ANLAGE: 36 MAZDA Radtyp: TTZK_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.08.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 6 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. §22 51747*10 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.