Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							Gutachten 366-0278-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
ANLAGE: 34 NISSAN                                                    Radtyp: TTZK_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 16.04.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                            Seite: 1 von 4


                Fahrzeughersteller              NISSAN, Nissan International S. A.




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-      Abroll    ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung          in mm                      last      umf.      Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                      in kg     in mm     datum
TTZK0BP40B661          PCD114.3 ET40           Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff       625      1975    12/17
TTZK0BP40O661          PCD114.3 ET40           Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff       625      1975    12/17
TTZK0GA40B661          PCD114.3 ET40           Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff       625      1975    12/17
TTZK0GA40O661          PCD114.3 ET40           Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff       625      1975    12/17
TTZK0SA40B661          PCD114.3 ET40           Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff       625      1975    12/17
TTZK0SA40O661          PCD114.3 ET40           Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff       625      1975    12/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : NISSAN, Nissan International S. A.
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJN4


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : A32
                                             108 Nm für Typ : ME0M; ME0N; P12; T30
                                             110 Nm für Typ : A33; V10
Verkaufsbezeichnung:     NISSAN ALMERA TINO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
V10          e9*98/14*0035*..  78 - 100 185/65R15                   51G                       10B; 11G; 11H; 12K;
                                        195/65R15                   51G                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     Nissan e-NV200
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW    Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
ME0M         e11*2007/46*1340*.. 80     185/65R15 92                                          10B; 11B; 11G; 11H;
ME0N         e11*2007/46*1339*..,                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
               e5*2007/46*1035*..                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 4AI




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0278-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
ANLAGE: 34 NISSAN                                                 Radtyp: TTZK_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 16.04.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 2 von 4
Verkaufsbezeichnung:     NISSAN e-NV200
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
ME0M         e5*2007/46*1028*.. 80      185/65R15 92                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 4AI

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN MAXIMA QX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
A32          e1*93/81*0011*..  103       195/65R15               51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                               103 - 142 205/60R15-91                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                         205/65R15               51G                      721; 725; 73C; 74A;
                                         225/55R15-92                                     74P
A33          e1*98/14*0136*..  103 - 147 205/65R15               51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/60R15 94                                     12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN PRIMERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
P12          e11*98/14*0183*.. 80 - 103 195/65R15                51G                      Kombi; Stufenheck;
                                        205/60R15 91                                      Schrägheck;
                                        205/65R15                51G                      10B; 10S; 11B; 11G;
                                        215/60R15 94                                      11H; 12K; 51A; 71C;
                                        225/60R15 96                                      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76Q; 4AS

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN X-TRAIL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
T30          e1*98/14*0166*..  84 - 121 215/70R15                51G                      Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0278-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
ANLAGE: 34 NISSAN                                                 Radtyp: TTZK_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 16.04.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 3 von 4
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
4AI)   Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
       Nr.: 40700 3V U0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
       Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
       werden.
4AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40700 AV 600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0278-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
ANLAGE: 34 NISSAN                                                 Radtyp: TTZK_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 16.04.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 4 von 4
      Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
      beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.