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							               Gutachten 366-0278-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
               ANLAGE: 34 NISSAN                                                    Radtyp: TTZK_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 26.07.2023
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                               Fahrzeughersteller              NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTZK0BP40B661           PCD114.3 ET40          Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff        625      1975    12/17
               TTZK0BP40O661           PCD114.3 ET40          Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff        625      1975    12/17
               TTZK0GA40B661           PCD114.3 ET40          Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff        625      1975    12/17
               TTZK0GA40O661           PCD114.3 ET40          Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff        625      1975    12/17
               TTZK0SA40B661           PCD114.3 ET40          Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff        625      1975    12/17
               TTZK0SA40O661           PCD114.3 ET40          Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff        620      1986    12/17
               TTZK0SA40O661           PCD114.3 ET40          Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff        625      1975    12/17
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
§22 51747*11




               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : T30; A33; P12; ME0N; V10; A32; ME0M
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJN4


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : NFK
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJR6


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : A32
                                                            108 Nm für Typ : ME0M; ME0N; P12; T30
                                                            110 Nm für Typ : A33; NFK; V10
                Verkaufsbezeichnung:     NISSAN ALMERA TINO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
                V10          e9*98/14*0035*..  78 - 100 185/65R15                   51G                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                                        195/65R15                   51G                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74A; 74P




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
               ANLAGE: 34 NISSAN                                                Radtyp: TTZK_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.07.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     Nissan e-NV200
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW    Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               ME0M         e11*2007/46*1340*..  80    185/65R15 92                                     10B; 11B; 11G; 11H;
               ME0N         e11*2007/46*1339*..,                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                             e5*2007/46*1035*..                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 4AI

               Verkaufsbezeichnung:     NISSAN e-NV200
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               ME0M         e5*2007/46*1028*.. 80      185/65R15 92                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 4AI

               Verkaufsbezeichnung:     NISSAN MAXIMA QX
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               A32          e1*93/81*0011*..  103       195/65R15               51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                              103 - 142 205/60R15-91                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        205/65R15               51G                     721; 725; 73C; 74A;
                                                        225/55R15-92                                    74P
               A33          e1*98/14*0136*..  103 - 147 205/65R15               51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        215/60R15 94                                    12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76Q
§22 51747*11




               Verkaufsbezeichnung:     NISSAN PRIMERA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               P12          e11*98/14*0183*.. 80 - 103 195/65R15                51G                     Kombi; Stufenheck;
                                                       205/60R15 91                                     Schrägheck;
                                                       205/65R15                51G                     10B; 10S; 11B; 11G;
                                                       215/60R15 94                                     11H; 12K; 51A; 71C;
                                                       225/60R15 96                                     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 76Q; 4AS

               Verkaufsbezeichnung:     NISSAN X-TRAIL
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               T30          e1*98/14*0166*..  84 - 121 215/70R15                51G                     Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     TOWNSTAR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               NFK          e2*2018/858*00024*.. 51 - 96    205/60R15   95                              ab
                                                            205/65R15   99                              e2*2018/858*00024*04;
                                                            215/60R15   98                              Frontantrieb; inkl.
                                                            225/60R15   96                              Elektro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7PS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 74U; 75I;
                                                                                                        76Q; 77E



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
               ANLAGE: 34 NISSAN                                                 Radtyp: TTZK_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.07.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     TOWNSTAR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               NFK          e2*2018/858*00025*.. 51 - 96     205/60R15   95                              ab
                                                             205/65R15   99                              e2*2018/858*00025*05;
                                                             215/60R15   98                              Frontantrieb; inkl.
                                                             225/60R15   96                              Elektro;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 7PS; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74A; 74P; 74U; 75I;
                                                                                                         76Q; 77E


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
§22 51747*11




               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des E rsatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               4AI)   Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                      Nr.: 40700 3V U0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                      Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                      werden.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
               ANLAGE: 34 NISSAN                                                 Radtyp: TTZK_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.07.2023
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               4AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40700 AV 600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
§22 51747*11




               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teil e wie Zentrierstifte,
                    Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt
                    werden.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7PS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40700 6U A0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsy stem verwendet
                    werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.