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							Gutachten 366-0278-17-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
ANLAGE: 35 RENAULT                                                   Radtyp: TTZK_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 17.07.2021
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                Fahrzeughersteller              RENAULT




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
TTZK0BP40B661           PCD114.3 ET40          Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff        625      1975    12/17
TTZK0BP40O661           PCD114.3 ET40          Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff        625      1975    12/17
TTZK0GA40B661           PCD114.3 ET40          Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff        625      1975    12/17
TTZK0GA40O661           PCD114.3 ET40          Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff        625      1975    12/17
TTZK0SA40B661           PCD114.3 ET40          Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff        625      1975    12/17
TTZK0SA40O661           PCD114.3 ET40          Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff        625      1975    12/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : RENAULT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJR6


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : AG
                                             120 Nm für Typ : RJK
                                             130 Nm für Typ : RFB
 Verkaufsbezeichnung:     Kangoo Express, Express
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
 RJK          e2*2007/46*0717*.. 55 - 75 185/65R15 92               12T                       Frontantrieb;
                                         195/60R15 92               121                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/60R15 91               12A                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0278-17-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
ANLAGE: 35 RENAULT                                               Radtyp: TTZK_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.07.2021
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Verkaufsbezeichnung:     Megane
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
RFB          e2*2007/46*0546*.. 66 - 103 195/65R15 91          12Q                       Kombi; Limousine;
                                         205/60R15 91          12A                       Schräghecklimousine;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 7MN; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 74U; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     RENAULT ZOE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
AG           e2*2007/46*0251*.., 51          185/65R15   92    12T                       Frontantrieb; Elektro;
              e2*2007/46*0681*..             195/60R15   92    124                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                             205/60R15   91    12A                       51A; 7MN; 7OV; 71C;
                                             225/50R15   91    11A; 12A; 245; 26P        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 74U; 76Q


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendende n Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUM MER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutacht en vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0278-17-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
ANLAGE: 35 RENAULT                                               Radtyp: TTZK_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.07.2021
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124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Sc haftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte,
     Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt
     werden.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0278-17-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
ANLAGE: 35 RENAULT                                               Radtyp: TTZK_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.07.2021
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76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
7MN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40700 4C B0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7OV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 407000435R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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ANLAGE: 35 RENAULT                                               Radtyp: TTZK_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.07.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      RENAULT
       Fahrzeugtyp:     AG
       Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0251*..
       Handelsbez.:     RENAULT ZOE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 305              y = 255                  VA
             26P                     x = 255              y = 205                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 305        y = 255            20                VA
             26N                  x = 305        y = 255             8                VA
             27F                  x = 285        y = 280            20                HA
             27H                  x = 285        y = 280             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0278-17-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
ANLAGE: 35 RENAULT                                               Radtyp: TTZK_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.07.2021
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                                                                                                   Seite: 6 von 7

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      RENAULT
       Fahrzeugtyp:     AG
       Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0681*..
       Handelsbez.:     RENAULT ZOE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 305              y = 255                  VA
             26P                     x = 255              y = 205                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 305        y = 255            20                VA
             26N                  x = 305        y = 255             8                VA
             27F                  x = 285        y = 280            20                HA
             27H                  x = 285        y = 280             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0278-17-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
ANLAGE: 35 RENAULT                                               Radtyp: TTZK_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.07.2021
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                                                                                                   Seite: 7 von 7

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      RENAULT
       Fahrzeugtyp:     RFB
       Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0546*..
       Handelsbez.:     Megane

       Variante(n):     Frontantrieb, nicht Allradlenkung

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290              y = 260                 VA
             26P                      x = 240              y = 210                 VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 290        y = 260            8                VA
             26J                   x = 290        y = 260           30                VA
             27H                   x = 270        y = 330            8                HA
             27F                   x = 270        y = 330           30                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.