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							Gutachten 366-0279-17-WIRD
zur Erteilung der ABE 51749
ANLAGE: 49 BMW AG                                                      Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                          Stand: 10.04.2018
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Fahrzeughersteller                           : BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-      zul.      zul.     gültig
                                                                        och     werkstoff          Rad-      Abroll   ab
                      Kennzeichnung                Kennzeichnung        (mm)                       last      umf.     Fertig
                      Rad                          Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
TTZK2BP45B561         PCD100 ET45                  Ø60.1 Ø56.1              56,1      Kunststoff       588     1975    12/17
TTZK2BP45D561         PCD100 ET45                  Ø60.1 Ø56.1              56,1      Kunststoff       588     1975    12/17
TTZK2BP45O561         PCD100 ET45                  Ø60.1 Ø56.1              56,1      Kunststoff       588     1975    12/17
TTZK2GA45B561         PCD100 ET45                  Ø60.1 Ø56.1              56,1      Kunststoff       588     1975    12/17
TTZK2GA45D561         PCD100 ET45                  Ø60.1 Ø56.1              56,1      Kunststoff       588     1975    12/17
TTZK2GA45O561         PCD100 ET45                  Ø60.1 Ø56.1              56,1      Kunststoff       588     1975    12/17
TTZK2SA45B561         PCD100 ET45                  Ø60.1 Ø56.1              56,1      Kunststoff       588     1975    12/17
TTZK2SA45D561         PCD100 ET45                  Ø60.1 Ø56.1              56,1      Kunststoff       588     1975    12/17
TTZK2SA45O561         PCD100 ET45                  Ø60.1 Ø56.1              56,1      Kunststoff       588     1975    12/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : BMW AG
Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                               für Typ : MINI; R50
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJB5
Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                               Typ : UKL-K; UKL-N1; MINI-N; UKL-C; MINI; UKL-L
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJB9
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 100 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : MINI; R50
                                               140 Nm für Typ : MINI-N; UKL-C; UKL-K; UKL-L; UKL-N1
                                               140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : MINI
Verkaufsbezeichnung:     MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW         Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
MINI         e1*2001/116*0231*..         55 - 85    175/65R15         51G                       RS M14 x 1,25;
                                                    185/65R15 88                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    195/55R15 85      11A; 24N                  12A; 51A; 7BD; 71C;
                                                    195/60R15 88      11A; 24N                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                74C; 74P; 76Q; 77E;
                                                                                                4DA
MINI           e1*2001/116*0231*..       55 - 85    175/65R15         12R; 51G                  RS M12 x 1,5;
R50            e1*98/14*0168*..                     185/65R15 88      12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    195/55R15 85      11A; 12A; 24N             51A; 7BD; 71C; 71K;
                                                    195/60R15 88      11A; 12A; 24N             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                74P; 76Q; 77E; 4DA




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD
zur Erteilung der ABE 51749
ANLAGE: 49 BMW AG                                                 Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.04.2018
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Verkaufsbezeichnung:     MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
MINI-N       e1*2001/116*0343*..     72 - 90   175/65R15 84      12R                      Roadster; Cabrio;
UKL-C        e1*2007/46*0369*..                185/65R15 88      12A                      Coupe; Frontantrieb;
                                               195/55R15 85      12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/60R15 88      12A                      51A; 7BD; 71C; 71K;
                                               205/55R15 88      11A; 12A; 248            721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          74P; 76Q; 77E; 4DA
MINI-N         e1*2001/116*0343*..   55 - 90   175/65R15 84      12R                      ab
UKL-L          e1*2007/46*0371*..              185/65R15 88      12A                      e1*2001/116*0343*01;
                                               195/55R15 85      12A                      Nicht Clubman; Nicht
                                               195/60R15 88      12A                      Cabrio; bis
                                               205/55R15 88      11A; 12A; 24M            e1*2007/46*0371*09;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 7EL; 7EV; 7FO;
                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74C; 74P; 76Q;
                                                                                          77E; 4DA
MINI-N         e1*2001/116*0343*..   70 - 90   175/65R15 84      12R                      Nur Clubman; Kombi;
UKL-N1         e24*2007/46*0023*..             185/65R15 88      12A                      Frontantrieb;
                                               195/55R15 85      12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/60R15 88      12A                      51A; 7BD; 71C; 71K;
                                               205/55R15 88      11A; 12A; 24M            721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          74P; 76Q; 77E; 4DA

Verkaufsbezeichnung:     MINI (CLUBMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
UKL-K        e1*2007/46*0370*..  70 - 90 175/65R15 84            12R                      Nur Clubman; Kombi;
                                         185/65R15 88            12A                      Frontantrieb;
                                         195/55R15 85            12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                         195/60R15 88            12A                      51A; 7BD; 71C; 71K;
                                         205/55R15 88            11A; 12A; 24M            721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          74P; 76Q; 77E; 4DA

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD
zur Erteilung der ABE 51749
ANLAGE: 49 BMW AG                                                 Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.04.2018
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      bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
      der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
4DA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 6 856 227 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD
zur Erteilung der ABE 51749
ANLAGE: 49 BMW AG                                                 Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.04.2018
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                                                                                                      Seite: 4 von 5
      Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
      Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7BD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 6 798 872 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7EL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 6 856 209 ( nur e1*2007/46*0371*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7EV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 6 798 872 ( nur e1*2001/116*0343*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
     System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD
zur Erteilung der ABE 51749
ANLAGE: 49 BMW AG                                                 Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.04.2018
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7FO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 6 881 890 ( nur e1*2007/46*0371*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.