Gutachten 366-0279-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51749 ANLAGE: 53 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM Korea/Daewoo Radtyp: TTZK_4 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller : DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR CO. LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM Korea, GM Daewoo Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum TTZK2BP45B566 PCD100 ET45 Ø60.1 Ø56.6 56,6 Kunststoff 588 1975 12/17 TTZK2BP45D566 PCD100 ET45 Ø60.1 Ø56.6 56,6 Kunststoff 588 1975 12/17 TTZK2BP45O566 PCD100 ET45 Ø60.1 Ø56.6 56,6 Kunststoff 588 1975 12/17 TTZK2GA45B566 PCD100 ET45 Ø60.1 Ø56.6 56,6 Kunststoff 588 1975 12/17 TTZK2GA45D566 PCD100 ET45 Ø60.1 Ø56.6 56,6 Kunststoff 588 1975 12/17 TTZK2GA45O566 PCD100 ET45 Ø60.1 Ø56.6 56,6 Kunststoff 588 1975 12/17 TTZK2SA45B566 PCD100 ET45 Ø60.1 Ø56.6 56,6 Kunststoff 588 1975 12/17 TTZK2SA45D566 PCD100 ET45 Ø60.1 Ø56.6 56,6 Kunststoff 588 1975 12/17 TTZK2SA45O566 PCD100 ET45 Ø60.1 Ø56.6 56,6 Kunststoff 588 1975 12/17 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR CO. LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM Korea, GM Daewoo Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : KLAJ; CHIA; KLAS Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJD4 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : UU6J; KLAJ; SUPJ Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJO1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : KLAJ; SUPJ; UU6J 120 Nm für Typ : CHIA; KLAS Verkaufsbezeichnung: DAEWOO KALOS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KLAS e4*98/14*0063*.. 53 - 69 185/55R15 82 Nicht Aveo; Schrägheck; 2-türig; 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0279-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51749 ANLAGE: 53 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM Korea/Daewoo Radtyp: TTZK_4 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Verkaufsbezeichnung: DAEWOO NUBIRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KLAJ e4*2001/116*0018*.., 66 - 98 195/55R15 51G Ab MJ 2000 (Facelift); e4*98/14*0018*.. Kombi; Stufenheck 4- türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; DF2 KLAJ e4*96/27*0018*.., 66 - 98 195/55R15-84 Bis MJ 1999; Kombi; e4*97/27*0018*.., Stufenheck 4-türig; e4*98/14*0018*.. 10B; 11B; 11G; 11H; SUPJ e4*96/27*0025*.. 12A; 51A; 71C; 71K; UU6J e4*96/27*0004*.. 721; 725; 73C; 74A; 74P; DF1 Verkaufsbezeichnung: KALOS, AVEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CHIA e50*2007/46*0046*.. 55 - 74 185/55R15 51G Aveo Variante SH./ KLAS e4*2001/116*0063*.. Version 5..; ab e4*2001/116*0063*18; Schrägheck 4-türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P CHIA e50*2007/46*0046*.. 53 - 69 185/55R15 82 Aveo Variante SN./ KLAS e4*2001/116*0063*.. Version 4..; ab e4*2001/116*0063*12; Stufenheck 4-türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q KLAS e4*2001/116*0063*.. 53 - 69 185/55R15 82 Nicht Aveo; nur bis e4*2001/116*0063*17; Schrägheck; 2-türig; 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P KLAS e4*2001/116*0063*.. 53 - 69 185/55R15 82 Nicht Aveo; Stufenheck; 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0279-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51749 ANLAGE: 53 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM Korea/Daewoo Radtyp: TTZK_4 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0279-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51749 ANLAGE: 53 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM Korea/Daewoo Radtyp: TTZK_4 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. DF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen bis Modelljahr 1999. Radbefestigung mit Radschrauben. Ausführungsbezeichnung im Fz-Brief JN?/1?? für Stufenheck und JW?/3?? für Kombi. DF2) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2000. Radbefestigung mit Radmuttern. Ausführungsbezeichnung im Fz-Brief JN?/4?? für Stufenheck und JW?/6?? für Kombi. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.