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							Gutachten 366-0279-17-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 53 DAEWOO, DAEWOO-FSO,
              GM Korea/Daewoo                                        Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 13.02.2019
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Fahrzeughersteller                         : DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR CO.
                                             LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM Korea, GM Daewoo
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-      Abroll   ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                       last      umf.     Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
TTZK2BP45B566           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff       588     1975    12/17
TTZK2BP45D566           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff       588     1975    12/17
TTZK2BP45O566           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff       588     1975    12/17
TTZK2GA45B566           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff       588     1975    12/17
TTZK2GA45D566           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff       588     1975    12/17
TTZK2GA45O566           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff       588     1975    12/17
TTZK2SA45B566           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff       588     1975    12/17
TTZK2SA45D566           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff       588     1975    12/17
TTZK2SA45O566           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff       588     1975    12/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR CO.
                                             LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM Korea, GM Daewoo
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : KLAJ; CHIA; KLAS
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJD4
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : UU6J; KLAJ; SUPJ
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJO1
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : KLAJ; SUPJ; UU6J
                                             120 Nm für Typ : CHIA; KLAS
Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO KALOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                        Auflagen zu Reifen        Auflagen
KLAS         e4*98/14*0063*.. 53 - 69 185/55R15 82                                            Nicht Aveo;
                                                                                              Schrägheck; 2-türig;
                                                                                              4-türig;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 53 DAEWOO, DAEWOO-FSO,
              GM Korea/Daewoo                                     Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.02.2019
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Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO NUBIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
KLAJ         e4*2001/116*0018*.., 66 - 98 195/55R15              51G                      Ab MJ 2000 (Facelift);
               e4*98/14*0018*..                                                           Kombi; Stufenheck 4-
                                                                                          türig;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; DF2
KLAJ           e4*96/27*0018*..,     66 - 98   195/55R15-84                               Bis MJ 1999; Kombi;
               e4*97/27*0018*..,                                                          Stufenheck 4-türig;
               e4*98/14*0018*..                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
SUPJ           e4*96/27*0025*..                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
UU6J           e4*96/27*0004*..                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; DF1

Verkaufsbezeichnung:     KALOS, AVEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
CHIA         e50*2007/46*0046*.. 55 - 74       185/55R15         51G                      Aveo Variante SH./
KLAS         e4*2001/116*0063*..                                                          Version 5..; ab
                                                                                          e4*2001/116*0063*18;
                                                                                          Schrägheck 4-türig;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
CHIA           e50*2007/46*0046*..   53 - 69   185/55R15 82                               Aveo Variante SN./
KLAS           e4*2001/116*0063*..                                                        Version 4..; ab
                                                                                          e4*2001/116*0063*12;
                                                                                          Stufenheck 4-türig;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76Q
KLAS           e4*2001/116*0063*..   53 - 69   185/55R15 82                               Nicht Aveo; nur bis
                                                                                          e4*2001/116*0063*17;
                                                                                          Schrägheck; 2-türig;
                                                                                          4-türig;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
KLAS           e4*2001/116*0063*..   53 - 69   185/55R15 82                               Nicht Aveo;
                                                                                          Stufenheck; 4-türig;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 53 DAEWOO, DAEWOO-FSO,
              GM Korea/Daewoo                                     Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.02.2019
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 53 DAEWOO, DAEWOO-FSO,
              GM Korea/Daewoo                                     Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.02.2019
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725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
DF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen bis Modelljahr 1999.
     Radbefestigung mit Radschrauben. Ausführungsbezeichnung im Fz-Brief JN?/1?? für Stufenheck und
     JW?/3?? für Kombi.
DF2) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2000.
     Radbefestigung mit Radmuttern. Ausführungsbezeichnung im Fz-Brief JN?/4?? für Stufenheck und
     JW?/6?? für Kombi.




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