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							Gutachten 366-0279-17-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 22 MAZDA                                                       Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                          Stand: 13.02.2019
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Fahrzeughersteller                           : MAZDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                    Einpreßtiefe (mm)      : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                          Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-     zul.      zul.     gültig
                                                                         och     werkstoff         Rad-      Abroll   ab
                        Kennzeichnung              Kennzeichnung         (mm)                      last      umf.     Fertig
                        Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
TTZK2BP45B541           PCD100 ET45                Ø60.1 Ø54.1                54,1    Kunststoff       588     1975    12/17
TTZK2BP45D541           PCD100 ET45                Ø60.1 Ø54.1                54,1    Kunststoff       588     1975    12/17
TTZK2BP45O541           PCD100 ET45                Ø60.1 Ø54.1                54,1    Kunststoff       588     1975    12/17
TTZK2GA45B541           PCD100 ET45                Ø60.1 Ø54.1                54,1    Kunststoff       588     1975    12/17
TTZK2GA45D541           PCD100 ET45                Ø60.1 Ø54.1                54,1    Kunststoff       588     1975    12/17
TTZK2GA45O541           PCD100 ET45                Ø60.1 Ø54.1                54,1    Kunststoff       588     1975    12/17
TTZK2SA45B541           PCD100 ET45                Ø60.1 Ø54.1                54,1    Kunststoff       588     1975    12/17
TTZK2SA45D541           PCD100 ET45                Ø60.1 Ø54.1                54,1    Kunststoff       588     1975    12/17
TTZK2SA45O541           PCD100 ET45                Ø60.1 Ø54.1                54,1    Kunststoff       588     1975    12/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : MAZDA
Befestigungsteile                            : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJT1
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW                Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
DE           e13*2001/116*0254*.. 50 - 76           185/55R15         51G                        Schrägheck;
DE 1         e13*2001/116*0255*..                   195/50R15 82                                 Frontantrieb;
DEE          e13*2007/46*1070*..                    205/50R15 86      11A; 24M                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12K; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                 74A; 74P; 76Q
DE 1           e13*2001/116*0255*.. 76              185/55R15         51G                        10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                 51A; 7AS; 71C; 71K;
                                                                                                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                 74P
DEE            e13*2007/46*1070*..       53 - 55    185/55R15         51G                        10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                 51A; 7AS; 71C; 71K;
                                                                                                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 22 MAZDA                                                  Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.02.2019
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen     Auflagen
BA           e13*96/27*0023*.. 52 - 65        195/50R15-82                              Mazda 323P;
                                              195/55R15-84                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                    54 - 65   185/55R15-81       5DV                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74P
BA             e13*96/27*0023*..    52 - 84   195/50R15-82                              Mazda 323C/S; Mazda
                                              195/55R15-84                              323P; Mazda 323F;
                                    54 - 84   185/55R15-81       Ottomotor; 5DV         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74P
BA             e13*96/27*0023*..,   52 - 84   195/50R15-82                              Mazda 323C/S;
               G878                           195/55R15-84                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                    54 - 84   185/55R15-81       Ottomotor; 5DV         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74P
BA             e13*96/27*0023*..,   65 - 84   185/55R15-81       5DV                    Mazda 323F;
               G878                           195/50R15-82                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/55R15-84                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74P
BJ             e1*97/27*0094*..,    52 - 96   195/50R15-82       nicht 74kW Diesel; 5DK Stufenheck;
               e1*98/14*0094*..               195/55R15-84                              Schrägheck;
BJD            e1*98/14*0181*..                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74P; 76Q

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 22 MAZDA                                                  Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.02.2019
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      Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
      gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
      gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
      ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 950kg.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 924kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 22 MAZDA                                                  Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.02.2019
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74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.