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							               Gutachten 366-0279-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
               ANLAGE: 49 BMW AG                                                    Radtyp: TTZK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 08.02.2024
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                               Fahrzeughersteller              BMW AG




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTZK2BP45B561           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff        588      1975    12/17
               TTZK2BP45D561           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff        588      1975    12/17
               TTZK2BP45O561           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff        588      1975    12/17
               TTZK2GA45B561           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff        588      1975    12/17
               TTZK2GA45D561           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff        588      1975    12/17
               TTZK2GA45O561           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff        588      1975    12/17
               TTZK2SA45B561           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff        588      1975    12/17
               TTZK2SA45D561           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff        588      1975    12/17
§22 51749*10




               TTZK2SA45O561           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff        588      1975    12/17
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW AG
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : MINI; R50
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJB5


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : UKL-L; UKL-K; UKL-N1; MINI; UKL-C; MINI-N
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJB9


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : MINI; R50
                                                            140 Nm für Typ : MINI-N; UKL-C; UKL-K; UKL-L; UKL-N1
                                                            140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : MINI




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
               ANLAGE: 49 BMW AG                                                Radtyp: TTZK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 08.02.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     MINI
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               MINI         e1*2001/116*0231*.. 55 - 85     175/65R15           51G                     RS M14 x 1,25;
                                                            185/65R15 88                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/55R15 85        11A; 24N                12A; 51A; 7BD; 71C;
                                                            195/60R15 88        11A; 24N                71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 74P; 76Q; 77E;
                                                                                                        4DA
               MINI          e1*2001/116*0231*.. 55 - 85    175/65R15           12R; 51G                RS M12 x 1,5;
               R50           e1*98/14*0168*..               185/65R15 88        12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/55R15 85        11A; 12A; 24N           51A; 7BD; 71C; 71K;
                                                            195/60R15 88        11A; 12A; 24N           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76Q; 77E; 4DA
               MINI-N        e1*2001/116*0343*.. 72 - 90    175/65R15   84      12R                     Roadster; Cabrio;
               UKL-C         e1*2007/46*0369*..             185/65R15   88      12A                     Coupe; Frontantrieb;
                                                            195/55R15   85      12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/60R15   88      12A                     51A; 7BD; 71C; 71K;
                                                            205/55R15   88      11A; 12A; 248           721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        74P; 76Q; 77E; 4DA
               MINI-N        e1*2001/116*0343*.. 55 - 90    175/65R15   84      12R                     ab
               UKL-L         e1*2007/46*0371*..             185/65R15   88      12A                     e1*2001/116*0343*01;
                                                            195/55R15   85      12A                     Nicht Clubman; Nicht
                                                            195/60R15   88      12A                     Cabrio; bis
§22 51749*10




                                                            205/55R15   88      11A; 12A; 24M           e1*2007/46*0371*09;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7EL; 7EV; 7FO;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74C; 74P; 76Q;
                                                                                                        77E; 4DA
               MINI-N        e1*2001/116*0343*.. 70 - 90    175/65R15   84      12R                     Nur Clubman; Kombi;
               UKL-N1        e24*2007/46*0023*..            185/65R15   88      12A                     Frontantrieb;
                                                            195/55R15   85      12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/60R15   88      12A                     51A; 7BD; 71C; 71K;
                                                            205/55R15   88      11A; 12A; 24M           721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        74P; 76Q; 77E; 4DA

               Verkaufsbezeichnung:     MINI (CLUBMAN)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               UKL-K        e1*2007/46*0370*..  70 - 90 175/65R15       84      12R                     Nur Clubman; Kombi;
                                                        185/65R15       88      12A                     Frontantrieb;
                                                        195/55R15       85      12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        195/60R15       88      12A                     51A; 7BD; 71C; 71K;
                                                        205/55R15       88      11A; 12A; 24M           721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        74P; 76Q; 77E; 4DA


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
               ANLAGE: 49 BMW AG                                                Radtyp: TTZK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 08.02.2024
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                     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                     Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                     es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                     wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
§22 51749*10




               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögl ichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                    Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                    30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
               ANLAGE: 49 BMW AG                                                Radtyp: TTZK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 08.02.2024
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                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
               4DA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 36 10 6 856 227 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
§22 51749*10




               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
               ANLAGE: 49 BMW AG                                                 Radtyp: TTZK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 08.02.2024
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               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7BD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 36 10 6 798 872 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das Sys tem muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7EL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 36 10 6 856 209 ( nur e1*2007/46*0371*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7EV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 36 10 6 798 872 ( nur e1*2001/116*0343*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
                    System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7FO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 36 10 6 881 890 ( nur e1*2007/46*0371*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
§22 51749*10




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.