Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							Gutachten 366-0279-17-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 52 OPEL                                                      Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 24.02.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                            Seite: 1 von 7


                Fahrzeughersteller              OPEL, OPEL / VAUXHALL




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-      Abroll    ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung          in mm                      last      umf.      Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                      in kg     in mm     datum
TTZK2BP45B566          PCD100 ET45             Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff       588      1975    12/17
TTZK2BP45D566          PCD100 ET45             Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff       588      1975    12/17
TTZK2BP45O566          PCD100 ET45             Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff       588      1975    12/17
TTZK2GA45B566          PCD100 ET45             Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff       588      1975    12/17
TTZK2GA45D566          PCD100 ET45             Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff       588      1975    12/17
TTZK2GA45O566          PCD100 ET45             Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff       588      1975    12/17
TTZK2SA45B566          PCD100 ET45             Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff       588      1975    12/17
TTZK2SA45D566          PCD100 ET45             Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff       588      1975    12/17
TTZK2SA45O566          PCD100 ET45             Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff       588      1975    12/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : D-A
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJD4


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : J96; S-D/V; OPEL ASTRA-F-CABR.; T98C; Combo-C/V;
                                             Combo-C-Van; COMBO-C-VAN-CNG; OPEL ASTRA-F;
                                             Combo-C-CNG; Combo-C-Van-CNG; T92/Kombi; CORSA-C-VAN;
                                             S93 Coupe; T92; Combo-C; J96/Kombi; T92/Conv; COMBO-C;
                                             CORSA-C; S-D/VAN; S-D; COMBO-C-VAN
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJO1


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : Combo-C; COMBO-C; Combo-C-CNG; Combo-C/V;
                                             Combo-C-Van; COMBO-C-VAN; Combo-C-Van-CNG;
                                             COMBO-C-VAN-CNG; CORSA-C; CORSA-C-VAN; J96; J96/Kombi;
                                             OPEL ASTRA-F; OPEL ASTRA-F-CABR.; S-D; S-D/V; S-D/VAN; S93




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 52 OPEL                                                   Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 2 von 7
                                         Coupe; T92; T92/Conv; T92/Kombi; T98C
                                         140 Nm für Typ : D-A
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-F
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
OPEL         G065              40 - 100       185/55R15-81       33H                      Stufenheck;
ASTRA-F                                       195/50R15-82       33H                      10B; 11B; 11G; 11H;
T92          e1*96/79*0074*..,                195/55R15          51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
               e1*98/14*0074*..               195/55R15-84       33H                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
OPEL           G372                 52 - 85  185/55R15-81                                 10B; 11B; 11G; 11H;
ASTRA-F-                                     195/50R15-82                                 12A; 51A; 71C; 71K;
CABR.                                        195/55R15           51G                      721; 725; 73C; 74A;
T92/Conv       e1*96/79*0076*..              195/55R15-84                                 74P
OPEL           G372                 52 - 85 185/55R15-81                                  10B; 11B; 11G; 11H;
ASTRA-F-                                     195/50R15-82                                 12A; 51A; 71C; 71K;
CABR.                                        195/55R15           51G                      721; 725; 73C; 74A;
T92/Conv       e1*96/79*0076*..              195/55R15-84                                 74P
T92/Kombi      e1*96/79*0075*..,    40 - 100 185/55R15-81                                 nicht Pirschausf.;
               e1*98/14*0075*..     40 - 110 195/50R15-82        QEG; 11A                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                             195/55R15           QEG; 11A; 51G            12A; 51A; 71C; 71K;
                                             195/55R15-84        QEG; 11A                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 92 185/65R15                 12T; 51G; 52J            10B; 11G; 11H; 51A;
                                       195/60R15                 12A; 51G                 71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     COMBO VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
Combo-       e4*2007/46*0299*.. 48 - 66       185/55R15 85       5EG                      4-Loch Radanschluss;
C/V                                           185/60R15 84       11A; 5EA; 54F            10B; 11B; 11G; 11H;
                                48 - 71       185/55R15C         51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                              185/60R15          51G                      721; 725; 73C; 74A;
                                              185/60R15 88       54F                      74P

Verkaufsbezeichnung:     COMBO-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
Combo-C      e1*2007/46*0291*..   48 - 66     185/55R15 85       5EG                      4-Loch Radanschluss;
COMBO-C      e1*98/14*0179*..                 185/60R15 84       11A; 5EA; 54F            10B; 11B; 11G; 11H;
Combo-C-     e1*2001/116*0327*.., 48 - 71     185/55R15C         51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
CNG          e1*2007/46*0293*..               185/60R15          51G                      721; 725; 73C; 74A;
Combo-C-     DE*2007/46*0129*..,              185/60R15 88       54F                      74P
Van          e1*2007/46*0129*..
COMBO-C- K886
VAN
Combo-C-     DE*2007/46*0131*..
Van-CNG
COMBO-C- L620
VAN-CNG



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 52 OPEL                                                   Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 3 von 7

Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-D          e1*2001/116*0379*.. 51 - 85 175/65R15 84            12I                      Corsa-E; Corsa-E Van;
                                         175/70R15 86            12I                      ab
                                                                                          e1*2001/116*0379*30;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 7BP; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76Q; 77E; 4AC;
                                                                                          4CO
S-D            e1*2001/116*0379*..   51 - 74   185/60R15 84      12I                      Adam; nicht Adam
                                               185/65R15 88      12A                      Rocks;
                                     51 - 85   195/55R15 85      12I                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/60R15 88      12A                      51A; 7BP; 71C; 71K;
                                               195/65R15 91      12A                      721; 725; 73C; 74A;
                                               205/55R15 88      12A                      74P; 76Q; 77E; 4AC;
                                               205/60R15 91      12A                      4CO
                                     85        185/60R15 84      12I; 52J
                                               185/65R15 88      12A; 52J
S-D            e1*2001/116*0379*..   51 - 74   185/60R15 84      12I                      nur Adam Rocks;
                                               185/65R15 88      12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                     51 - 85   195/55R15 85      12I                      51A; 7BP; 71C; 71K;
                                               195/60R15 88      12A                      721; 725; 73C; 74A;
                                               195/65R15 91      12A                      74P; 76Q; 77E; 4AC;
                                               205/50R15 86      12A                      4CO
                                               205/55R15 88      12A
                                               205/60R15 91      12A
                                     85        185/60R15 84      12I; 52J
                                               185/65R15 88      12A; 52J

Verkaufsbezeichnung:     CORSA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-D/V        e50*2007/46*0055*.. 51 - 85       175/65R15 84      12I                      Corsa-E; Corsa-E Van;
                                               175/70R15 86      12I                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 7BP; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76Q; 77E; 4AC;
                                                                                          4CO

Verkaufsbezeichnung:     CORSA VAN, CORSA, CORSA-E VAN, CORSA-E
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                   Auflagen
S-D/VAN      e1*2007/46*0505*.. 51 - 85 175/65R15 84 12I                                  Corsa-E; Corsa-E Van;
                                        175/70R15 86 12I                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 7BP; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76Q; 77E; 4AC;
                                                                                          4CO




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 52 OPEL                                                   Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 4 von 7
Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
CORSA-C      e1*98/14*0148*..  43 - 92        185/55R15 82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15 82                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 915

Verkaufsbezeichnung:    CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
CORSA-C- L659                 43 - 92         185/55R15 82                                10B; 11B; 11G; 11H;
VAN                                           195/50R15 82                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 915

Verkaufsbezeichnung:     Karl / Viva / Karl Rocks / Viva Rocks
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen          Auflagen zu Reifen            Auflagen
D-A          e4*2007/46*0957*..   54 - 55 185/55R15 82                                    nicht Karl/Viva Rocks;
                                            195/45R15 78                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7MM; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76Q
D-A            e4*2007/46*0957*..   54 - 55   185/55R15 82                                KARL ROCKS; VIVA
                                                                                          ROCKS;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7MM; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     TIGRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
S93          e1*93/81*0014*..,  66 - 78       185/55R15          11A; 24J; 24M; 51G       10B; 11B; 11G; 11H;
Coupe        e1*95/54*0014*..,                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
               e1*98/14*0014*..                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 85        195/60R15-87                                10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*95/54*0030*..               195/65R15-91                                12K; 51A; 71C; 71K;
J96/Kombi      e1*95/54*0044*..               205/55R15-87                                721; 725; 73C; 74A;
                                              205/60R15-90                                74P
                                    60 - 85   195/65R15          51G

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 52 OPEL                                                   Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 5 von 7
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 52 OPEL                                                   Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 6 von 7
33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
     Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
4AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 048 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
4CO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 042 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 52 OPEL                                                   Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 7 von 7
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7BP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 050 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7MM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 069 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
QEG) Durch Nacharbeit des Federtellers ist im hinteren Radhaus eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.