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							               Gutachten 366-0279-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
               ANLAGE: 52 OPEL                                                      Radtyp: TTZK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 08.02.2024
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                               Fahrzeughersteller              OPEL, OPEL / VAUXHALL




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTZK2BP45B566           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        588      1975    12/17
               TTZK2BP45D566           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        588      1975    12/17
               TTZK2BP45O566           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        588      1975    12/17
               TTZK2GA45B566           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        588      1975    12/17
               TTZK2GA45D566           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        588      1975    12/17
               TTZK2GA45O566           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        588      1975    12/17
               TTZK2SA45B566           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        588      1975    12/17
               TTZK2SA45D566           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        588      1975    12/17
§22 51749*10




               TTZK2SA45O566           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        588      1975    12/17
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : D-A
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJD4


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : J96; S-D/V; OPEL ASTRA-F-CABR.; T98C; Combo-C/V;
                                                            Combo-C-Van; COMBO-C-VAN-CNG; OPEL ASTRA-F;
                                                            Combo-C-CNG; Combo-C-Van-CNG; T92/Kombi; CORSA-C-VAN;
                                                            S93 Coupe; T92; Combo-C; J96/Kombi; T92/Conv; COMBO-C;
                                                            CORSA-C; S-D/VAN; S-D; COMBO-C-VAN
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJO1


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : Combo-C; COMBO-C; Combo-C-CNG; Combo-C/V;
                                                            Combo-C-Van; COMBO-C-VAN; Combo-C-Van-CNG;
                                                            COMBO-C-VAN-CNG; CORSA-C; CORSA-C-VAN; J96; J96/Kombi;
                                                            OPEL ASTRA-F; OPEL ASTRA-F-CABR.; S-D; S-D/V; S-D/VAN; S93




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
               ANLAGE: 52 OPEL                                                  Radtyp: TTZK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 08.02.2024
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                                                       Coupe; T92; T92/Conv; T92/Kombi; T98C
                                                       140 Nm für Typ : D-A
               Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-F
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               OPEL         G065              40 - 100      185/55R15-81        33H                     Stufenheck;
               ASTRA-F                                      195/50R15-82        33H                     10B; 11B; 11G; 11H;
               T92          e1*96/79*0074*..,               195/55R15           51G                     12A; 51A; 71C; 71K;
                             e1*98/14*0074*..               195/55R15-84        33H                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               OPEL          G372                 52 - 85  185/55R15-81                                 10B; 11B; 11G; 11H;
               ASTRA-F-                                    195/50R15-82                                 12A; 51A; 71C; 71K;
               CABR.                                       195/55R15            51G                     721; 725; 73C; 74A;
               T92/Conv      e1*96/79*0076*..              195/55R15-84                                 74P
               OPEL          G372                 52 - 85  185/55R15-81                                 10B; 11B; 11G; 11H;
               ASTRA-F-                                    195/50R15-82                                 12A; 51A; 71C; 71K;
               CABR.                                       195/55R15            51G                     721; 725; 73C; 74A;
               T92/Conv      e1*96/79*0076*..              195/55R15-84                                 74P
               T92/Kombi     e1*96/79*0075*..,    40 - 100 185/55R15-81                                 nicht Pirschausf.;
                             e1*98/14*0075*..     40 - 110 195/50R15-82         QEG; 11A                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           195/55R15            QEG; 11A; 51G           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           195/55R15-84         QEG; 11A                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
§22 51749*10




               Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUP E / G-CABRIO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 92 185/65R15                 12T; 51G; 52J           10B; 11G; 11H; 51A;
                                                      195/60R15                 12A; 51G                71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     COMBO VAN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               Combo-       e4*2007/46*0299*.. 48 - 66      185/55R15 85        5EG                     4-Loch Radanschluss;
               C/V                                          185/60R15 84        11A; 5EA; 54F           10B; 11B; 11G; 11H;
                                               48 - 71      185/55R15C          51G                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            185/60R15           51G                     721; 725; 73C; 74A;
                                                            185/60R15 88        54F                     74P

               Verkaufsbezeichnung:     COMBO-C
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               Combo-C      e1*2007/46*0291*..   48 - 66    185/55R15 85        5EG                     4-Loch Radanschluss;
               COMBO-C      e1*98/14*0179*..                185/60R15 84        11A; 5EA; 54F           10B; 11B; 11G; 11H;
               Combo-C-     e1*2001/116*0327*.., 48 - 71    185/55R15C          51G                     12A; 51A; 71C; 71K;
               CNG          e1*2007/46*0293*..              185/60R15           51G                     721; 725; 73C; 74A;
               Combo-C-     DE*2007/46*0129*..,             185/60R15 88        54F                     74P
               Van          e1*2007/46*0129*..
               COMBO-C- K886
               VAN
               Combo-C-     DE*2007/46*0131*..
               Van-CNG
               COMBO-C- L620
               VAN-CNG



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
               ANLAGE: 52 OPEL                                                  Radtyp: TTZK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 08.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 7

               Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               S-D          e1*2001/116*0379*.. 51 - 85 175/65R15 84            12I                     Corsa-E; Corsa-E Van;
                                                        175/70R15 86            12I                     ab
                                                                                                        e1*2001/116*0379*30;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7BP; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76Q; 77E; 4AC;
                                                                                                        4CO
               S-D           e1*2001/116*0379*.. 51 - 74    185/60R15   84      12I                     Adam; nicht Adam
                                                            185/65R15   88      12A                     Rocks;
                                                  51 - 85   195/55R15   85      12I                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/60R15   88      12A                     51A; 7BP; 71C; 71K;
                                                            195/65R15   91      12A                     721; 725; 73C; 74A;
                                                            205/55R15   88      12A                     74P; 76Q; 77E; 4AC;
                                                            205/60R15   91      12A                     4CO
                                                  85        185/60R15   84      12I; 52J
                                                            185/65R15   88      12A; 52J
               S-D           e1*2001/116*0379*.. 51 - 74    185/60R15   84      12I                     nur Adam Rocks;
                                                            185/65R15   88      12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  51 - 85   195/55R15   85      12I                     51A; 7BP; 71C; 71K;
§22 51749*10




                                                            195/60R15   88      12A                     721; 725; 73C; 74A;
                                                            195/65R15   91      12A                     74P; 76Q; 77E; 4AC;
                                                            205/50R15   86      12A                     4CO
                                                            205/55R15   88      12A
                                                            205/60R15   91      12A
                                                  85        185/60R15   84      12I; 52J
                                                            185/65R15   88      12A; 52J

               Verkaufsbezeichnung:     CORSA VAN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               S-D/V        e50*2007/46*0055*.. 51 - 85     175/65R15 84        12I                     Corsa-E; Corsa-E Van;
                                                            175/70R15 86        12I                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7BP; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76Q; 77E; 4AC;
                                                                                                        4CO

               Verkaufsbezeichnung:     CORSA VAN, CORSA, CORSA-E VAN, CORSA-E
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
               S-D/VAN      e1*2007/46*0505*.. 51 - 85 175/65R15 84 12I                                 Corsa-E; Corsa-E Van;
                                                       175/70R15 86 12I                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7BP; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76Q; 77E; 4AC;
                                                                                                        4CO




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
               ANLAGE: 52 OPEL                                                  Radtyp: TTZK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 08.02.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               CORSA-C      e1*98/14*0148*..  43 - 92       185/55R15 82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/50R15 82                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 915

               Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C-VAN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               CORSA-C-     L659              43 - 92       185/55R15 82                                10B; 11B; 11G; 11H;
               VAN                                          195/50R15 82                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 915

               Verkaufsbezeichnung:     Karl / Viva / Karl Rocks / Viva Rocks
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
               D-A          e4*2007/46*0957*..   54 - 55   185/55R15 82                                 nicht Karl/Viva Rocks;
                                                           195/45R15 78                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7MM; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 76Q
               D-A           e4*2007/46*0957*..   54 - 55   185/55R15 82                                KARL ROCKS; VIVA
                                                                                                        ROCKS;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
§22 51749*10




                                                                                                        12A; 51A; 7MM; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 76Q

               Verkaufsbezeichnung:     TIGRA-A
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               S93          e1*93/81*0014*..,  66 - 78      185/55R15           11A; 24J; 24M; 51G      10B; 11B; 11G; 11H;
               Coupe        e1*95/54*0014*..,                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                             e1*98/14*0014*..                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 85       195/60R15-87                                10B; 11B; 11G; 11H;
                             e1*95/54*0030*..               195/65R15-91                                12K; 51A; 71C; 71K;
               J96/Kombi     e1*95/54*0044*..               205/55R15-87                                721; 725; 73C; 74A;
                                                            205/60R15-90                                74P
                                                  60 - 85   195/65R15           51G


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
               ANLAGE: 52 OPEL                                                   Radtyp: TTZK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 08.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 7
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
§22 51749*10




               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                      Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                      wird, möglich.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
               ANLAGE: 52 OPEL                                                   Radtyp: TTZK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 08.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
                    Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
               4AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 10 10 048 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               4CO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 10 10 042 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
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                    unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                    Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                    Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                    Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                    Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                    FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
                    dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1000kg.
               5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1030kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
               ANLAGE: 52 OPEL                                                   Radtyp: TTZK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 08.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7BP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 10 10 050 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7MM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 10 10 069 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsy stem verwendet
                    werden.
               915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
                    5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
                    Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
§22 51749*10




                    zulässig.
               QEG) Durch Nacharbeit des Federtellers ist im hinteren Radhaus eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.