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							Gutachten 366-0279-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 69 RENAULT                                                   Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 20.07.2021
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                Fahrzeughersteller              RENAULT




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
TTZK2BP45B601           PCD100 ET45            ohne                        60,1                     588      1975    12/17
TTZK2BP45D601           PCD100 ET45            ohne                        60,1                     588      1975    12/17
TTZK2BP45O601           PCD100 ET45            ohne                        60,1                     588      1975    12/17
TTZK2GA45B601           PCD100 ET45            ohne                        60,1                     588      1975    12/17
TTZK2GA45D601           PCD100 ET45            ohne                        60,1                     588      1975    12/17
TTZK2GA45O601           PCD100 ET45            ohne                        60,1                     588      1975    12/17
TTZK2SA45B601           PCD100 ET45            ohne                        60,1                     588      1975    12/17
TTZK2SA45D601           PCD100 ET45            ohne                        60,1                     588      1975    12/17
TTZK2SA45O601           PCD100 ET45            ohne                        60,1                     588      1975    12/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : RENAULT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : B56; R; AG; P
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJR1


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : SR
Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJR1


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : B56
                                             105 Nm für Typ : SR
                                             110 Nm für Typ : AG; P; R




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 69 RENAULT                                               Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.07.2021
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Verkaufsbezeichnung:     CLIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
R            e2*2001/116*0327*.. 48 - 82     175/65R15   84                              Nur Kombi (Grandtour);
                                             185/55R15   82                              nicht ab MJ 2012;
                                             185/60R15   84                              Frontantrieb;
                                             195/55R15   85                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                             205/50R15   86                              12A; 51A; 7ME; 71C;
                                   55 - 58   165/65R15         51G                       71K; 721; 725; 73C;
                                   55 - 82   175/60R15   81    5DV                       74A; 74U; 76Q; 77E;
                                                                                         4BS; 4B2
R             e2*2001/116*0327*.. 48 - 58    165/65R15   81    5DV; 51J                  Nicht Kombi
                                             175/60R15   81    5DV; 51J                  (Grandtour); nicht ab
                                             175/65R15   84    51J                       MJ 2012;
                                   48 - 82   185/55R15   82                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                             185/60R15   84                              12A; 51A; 7ME; 71C;
                                             195/55R15   85                              71K; 721; 725; 73C;
                                   50 - 82   185/60R15         51G                       74A; 74U; 76Q; 77E;
                                                                                         4BS; 4B2
R             e2*2001/116*0327*.. 48 - 58    165/65R15   81    12N; 5DV; 51J             Nicht Kombi
                                             175/60R15   81    12N; 5DV; 51J             (Grandtour); nicht ab
                                   48 - 82   185/55R15   82    12N                       MJ 2012;
                                             185/60R15   84    12N                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                   50 - 82   185/60R15         12N; 51G                  51A; 7ME; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74U; 76Q; 77E; 4BS;
                                                                                         4B2

Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO, DUSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
SR           e2*2001/116*0323*.., 50 - 65 175/65R15 84         51J                       Sandero bis Mj 2012;
             e2*2007/46*0013*..           185/60R15 84                                   Frontantrieb;
                                  50 - 77 185/65R15            51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                          195/60R15 88                                   12K; 51A; 71C; 71K;
                                          205/55R15 88                                   721; 725; 73C; 74C;
                                          205/60R15 91                                   74U; 77E
SR           e2*2001/116*0323*..  50 - 64 175/65R15 84         5EA; 51J                  Logan (Stufenheck)
                                  50 - 77 185/60R15 84         5EA                       bis Mj 2012;
                                          185/65R15 88                                   Frontantrieb;
                                          195/60R15 88                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                          205/55R15 88                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74C;
                                                                                         74U; 77E
SR            e2*2001/116*0323*.., 50 - 77   185/60R15   88                              Logan MCV (Kombi) bis
              e2*2007/46*0013*..             185/65R15   88                              Mj.2013; Frontantrieb;
                                             195/60R15   88                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                             205/55R15   88                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74C;
                                                                                         74U; 77E




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 69 RENAULT                                               Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.07.2021
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Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO, DUSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
SR           e2*2001/116*0323*.. 50 - 77 185/65R15 88          12Q                       Logan MCV ab MJ
                                                                                         2013;
                                             195/60R15 88      12A                       Logan (Stufenheck) ab
                                             205/55R15 88      12A                       Mj 2013; Logan
                                             205/60R15 91      12A                       (Kombi) ab Mj.2013;
                                                                                         Logan (Stufenheck) ab
                                                                                         Mj.2013; Logan
                                                                                         (Kombi) ab Mj.2013;
                                                                                         Logan MCV ab Mj.2013;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74C; 74U;
                                                                                         77E

Verkaufsbezeichnung:     MODUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
P            e2*2001/116*0319*.. 48 - 58     165/65R15         51G                       Modus (kurzer
                                             175/65R15         51G                       Radstand); Grand
                                   48 - 82   185/60R15         51G                       Modus (langer
                                                                                         Radstand);
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74U; 76Q; 4BS
P             e2*2001/116*0319*.. 48 - 58    165/65R15         12N; 51G                  Modus (kurzer
                                             175/65R15         12N; 51G                  Radstand); Grand
                                   48 - 82   185/60R15         12N; 51G                  Modus (langer
                                                                                         Radstand);
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74U;
                                                                                         76Q; 4BS
P             e2*2001/116*0319*.. 48 - 82    175/65R15         51G                       Modus (kurzer
                                             185/60R15         51G                       Radstand); Grand
                                                                                         Modus (langer
                                                                                         Radstand);
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74U; 76Q; 4BS
P             e2*2001/116*0319*.. 48 - 82    175/65R15         12N; 51G                  Modus (kurzer
                                             185/60R15         12N; 51G                  Radstand); Grand
                                                                                         Modus (langer
                                                                                         Radstand);
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74U;
                                                                                         76Q; 4BS




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 69 RENAULT                                               Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.07.2021
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                                                                                                    Seite: 4 von 6
Verkaufsbezeichnung:     RENAULT LAGUNA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
B56          e2*93/81*0012*..  61 - 84 195/60R15-88            REB                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                       205/50R15-86            REB; 11A; 22B; 5EM        12A; 51A; 71C; 71K;
                                       205/55R15-88            REB; 11A; 22B             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74U; 76T
B56           G638                 61 - 83   195/60R15-88                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                             205/50R15-86      11A; 22B                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                             205/55R15-87      11A; 22B                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74U

Verkaufsbezeichnung:     RENAULT ZOE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
AG           e2*2007/46*0251*.., 43          195/60R15 92      124                       Frontantrieb; Elektro;
              e2*2007/46*0681*..             205/60R15 91      12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 7MN; 7OV; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74U; 76Q


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 69 RENAULT                                                Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.07.2021
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124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunsts toffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
4B2) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40 700 16 28R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
4BS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsy stems mit Sensoren Art.
     Nr.: 77 01 478 868 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 924kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 69 RENAULT                                                Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.07.2021
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte,
     Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt
     werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7ME) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40 700 99 87R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7MN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40700 4C B0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7OV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 407000435R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
REB) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der
     Reifengröße 195/65R15 bzw. 205/60R15 ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.