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							Gutachten 366-0279-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 50 ROVER                                                      Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                         Stand: 20.07.2021
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                Fahrzeughersteller               ROVER




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                       och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung           in mm                      last       umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                       in kg      in mm     datum
TTZK2BP45B561           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø56.1                  56,1     Kunststoff        588      1975    12/17
TTZK2BP45D561           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø56.1                  56,1     Kunststoff        588      1975    12/17
TTZK2BP45O561           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø56.1                  56,1     Kunststoff        588      1975    12/17
TTZK2GA45B561           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø56.1                  56,1     Kunststoff        588      1975    12/17
TTZK2GA45D561           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø56.1                  56,1     Kunststoff        588      1975    12/17
TTZK2GA45O561           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø56.1                  56,1     Kunststoff        588      1975    12/17
TTZK2SA45B561           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø56.1                  56,1     Kunststoff        588      1975    12/17
TTZK2SA45D561           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø56.1                  56,1     Kunststoff        588      1975    12/17
TTZK2SA45O561           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø56.1                  56,1     Kunststoff        588      1975    12/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : ROVER
Befestigungsteile                           : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJH1


Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 110 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     ROVER 200SERIE, 25, STREETWISE
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                       Auflagen
 F            e11*93/81*0016*.. 62 - 86 195/60R15     51G                                      nur Rover Streetwise;
 RF           e11*93/81*0016*..         205/55R15 88                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74P; 76Q
 F             e11*93/81*0016*..         44 - 107 185/55R15          51G                       Rover 200 u. 25;
 RF            e11*93/81*0016*..,                                                              10B; 11G; 11H; 12K;
               H224                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                               725; 73C; 74A; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 50 ROVER                                                 Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.07.2021
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Verkaufsbezeichnung:     ROVER 400 SERIE, ROVER 45
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
RT           e11*93/81*0014*.. 74 - 110 195/50R15 82                                     Rover 45;
                                        195/55R15              51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     ROVER 45
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
T            e11*93/81*0014*.. 74 - 110 195/50R15 82                                     Rover 45;
                                        195/55R15              51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76Q


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 50 ROVER                                                 Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.07.2021
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      Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
      des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.