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							                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 23 SUZUKI                                                    Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 26.07.2023
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                                         Fahrzeughersteller              Suzuki, SUZUKI




                         Raddaten:
                         Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
                         Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                         Technische Daten, Kurzfassung
                         Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                               och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                                 Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                                 Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
                         TTZK2BP45B541           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        588      1975    12/17
                         TTZK2BP45D541           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        588      1975    12/17
                         TTZK2BP45O541           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        588      1975    12/17
                         TTZK2GA45B541           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        588      1975    12/17
                         TTZK2GA45D541           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        588      1975    12/17
                         TTZK2GA45O541           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        588      1975    12/17
                         TTZK2SA45B541           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        588      1975    12/17
§22 51749*09, Korr. 01




                         TTZK2SA45D541           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        588      1975    12/17
                         TTZK2SA45O541           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        588      1975    12/17
                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                         Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                         von 50km hingewiesen werden.


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Suzuki, SUZUKI
                         Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                                      für Typ : EW; (Kegelbund)
                         Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS5


                         Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                                      für Typ : FZ; NZ; ((nur VIN NR.: JSA...))
                         Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS5


                         Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                                      für Typ : EZ; AZ; AZ-2S; ER
                         Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS5


                         Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                      für Typ : NZ; FZ; ((nur VIN NR.: TSM...))
                         Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJK2



                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 23 SUZUKI                                                    Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 26.07.2023
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                         Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                                      Typ : EX; MZ
                         Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJK2


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 85 Nm für Typ : ER; EX; EZ; MZ
                                                                      100 Nm für Typ : AZ; AZ-2S; EW; FZ; NZ
                         Verkaufsbezeichnung:     BALENO
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         EW           e6*2007/46*0177*.. 66 - 82          185/60R15   84                              Frontantrieb;
                                                                          195/55R15   85                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          195/60R15   88                              12A; 51A; 7AV; 71C;
                                                                          205/55R15   88      11A;   26P; 27I         71K; 721; 725; 73C;
                                                                          215/50R15   88      11A;   24J; 248; 26N;   74A; 74P; 76Q
                                                                                              26P;   27I
                                                                          215/55R15 89        11A;   24J; 248; 26N;
                                                                                              26P;   27I
                                                                          225/50R15 91        11A;   24J; 248; 26B;
                                                                                              26N;   27I
§22 51749*09, Korr. 01




                         Verkaufsbezeichnung:     SPLASH
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         EX           e4*2001/116*0130*.. 48 - 69         185/55R15   82                              Frontantrieb;
                                                                          185/60R15   84                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          195/50R15   82      11A; 22I; 24M           12A; 51A; 7AV; 71C;
                                                                          195/55R15   85      11A; 22I; 24M           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                      74A; 74P

                         Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI LIANA
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         ER           e4*98/14*0054*..   66 - 78          195/50R15 82                                Stufenheck;
                                                                          195/55R15           51G                     Schrägheck;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                      74P

                         Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         EZ           e4*2001/116*0102*.. 68              185/60R15   84                              nur bis
                                                                          195/50R15   82                              e4*2001/116*0102*01;
                                                                          195/55R15   85                              Allradantrieb;
                                                                          205/50R15   86      11A; 24M                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                      74P




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 23 SUZUKI                                                Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.07.2023
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                                                                                                                            Seite: 3 von 8
                         Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         EZ           e4*2001/116*0102*.. 67 - 75      185/60R15   84                             ab
                                                                       195/50R15   82                             e4*2001/116*0102*02;
                                                                       195/55R15   85                             Frontantrieb;
                                                                       205/50R15   86                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       205/55R15   88                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P
                         EZ            e4*2001/116*0102*.. 68          185/60R15   84                             ab
                                                                       195/50R15   82                             e4*2001/116*0102*02;
                                                                       195/55R15   85                             Allradantrieb;
                                                                       205/50R15   86     11A; 24M                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P
                         EZ            e4*2001/116*0102*.. 67 - 75     185/60R15   84                             nur bis
                                                                       195/50R15   82                             e4*2001/116*0102*01;
                                                                       195/55R15   85                             Frontantrieb;
                                                                       205/50R15   86                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       205/55R15   88                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
§22 51749*09, Korr. 01




                                                                                                                  74P
                         FZ            e4*2007/46*0198*..,   66 - 69   175/60R15   81                             Schrägheck;
                                       e4*2007/46*0294*..              175/65R15   84                             Allradantrieb;
                         NZ            e4*2007/46*0155*..              185/55R15   82                             Radschrauben;
                                                                       185/60R15   84                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       195/55R15   85                             12A; 51A; 573; 7EO;
                                                                       195/60R15   88                             71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                                  73C; 74A; 74P; 76Q
                         FZ            e4*2007/46*0198*..,   66 - 69   175/60R15   81                             Schrägheck;
                                       e4*2007/46*0294*..              175/65R15   84                             Allradantrieb;
                         NZ            e4*2007/46*0155*..              185/55R15   82                             Radmuttern;
                                                                       185/60R15   84                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       195/55R15   85                             12A; 51A; 573; 7EO;
                                                                       195/60R15   88                             71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                                  73C; 74A; 74P; 76Q
                         MZ            e4*2001/116*0090*.. 51 - 75     185/60R15   84                             nur bis
                                                                       195/50R15   82                             e4*2001/116*0090*03;
                                                                       195/55R15   85                             Frontantrieb;
                                                                       205/50R15   86                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       205/55R15   88                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P
                         MZ            e4*2001/116*0090*.. 51 - 75     185/60R15   84                             ab
                                                                       195/50R15   82     11A;   24M              e4*2001/116*0090*04;
                                                                       195/55R15   85     11A;   24M              Frontantrieb;
                                                                       205/50R15   86     11A;   24J; 24M         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       205/55R15   88     11A;   24J; 24M         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 23 SUZUKI                                                Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.07.2023
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                                                                                                                             Seite: 4 von 8
                         Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         NZ           e4*2007/46*0155*.., 55 - 69      175/60R15   81                             Frontantrieb;
                                       e4*2007/46*0293*..              175/65R15   84                             Radschrauben;
                                                                       185/55R15   82                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       185/60R15   84                             12A; 51A; 7EM; 71C;
                                                                       195/55R15   85                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                       195/60R15   88                             74A; 74P; 76Q
                         NZ            e4*2007/46*0155*..,   55 - 69   175/60R15   81                             Frontantrieb;
                                       e4*2007/46*0293*..              175/65R15   84                             Radmuttern;
                                                                       185/55R15   82                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       185/60R15   84                             12A; 51A; 7EM; 71C;
                                                                       195/55R15   85                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                       195/60R15   88                             74A; 74P; 76Q

                         Verkaufsbezeichnung:     SWIFT
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         AZ           e4*2007/46*1205*.. 61 - 82       175/65R15   84     122                     Allradantrieb;
                                                                       185/60R15   84     12A                     Frontantrieb;
                                                                       195/55R15   85     12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       195/60R15   88     12A                     51A; 7AV; 7PT; 71C;
                                                                       205/55R15   88     12A                     71K; 721; 725; 73C;
§22 51749*09, Korr. 01




                                                                                                                  74A; 74P; 76Q
                         AZ-2S         e6*2018/858*00229*.. 61         175/65R15   84     122                     Allradantrieb;
                                                                       185/60R15   84     12A                     Frontantrieb; Hybrid;
                                                                       195/55R15   85     12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       195/60R15   88     12A                     51A; 7PT; 71C; 71K;
                                                                       205/55R15   88     12A                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P; 76Q


                         Auflagen
                         10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                              Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                              zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                              nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                              der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                              Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                              es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                              wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                         11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                              oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                              einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                              FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                              Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                              lassen.
                         11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                              Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                              ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                              den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                              bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist



                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 23 SUZUKI                                                 Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.07.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                der Fahrzeugpapiere enthält.
                         11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                              sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                              Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                              gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                              gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                              ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                         11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                              erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                              Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                              nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                         122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
                              Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                              wird, möglich.
                         12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                              Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                              Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                              aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                         12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
§22 51749*09, Korr. 01




                              Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                         22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                des Reifens) herzustellen.
                         248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                              Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                              kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                abgedeckt sein.
                         24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                              Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                              gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beac htung des maximal möglichen
                              Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                              abgedeckt sein.
                         26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                              Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 23 SUZUKI                                                 Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.07.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                         26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenk otflügel ist die Freigängigkeit
                                der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                              Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                              Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                              Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                         51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                              Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                              EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                              Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                              des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
§22 51749*09, Korr. 01




                         573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                              Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                              Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                              empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                              Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                              werden.
                         71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                              Tiefbetts angebracht werden.
                         721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                              außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                              Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                              Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                              Ventilherstellers zu beachten.
                         725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                              Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstel lers zu beachten.
                         73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                         74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                              die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                              Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                              beachten.
                         74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                              Zentrierringe verwendet werden.
                         76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                              COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
                              sind.



                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 23 SUZUKI                                                Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.07.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 7 von 8
                         7AV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 43139-61M00 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         7EM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 43139-61M00 ( nur e4*2007/46*0155*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                              muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                              Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
                         7EO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 43139-61M00 ( nur e4*2007/46*0155*..,e4*2007/ 46*0198*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
                              zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
                              geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
                         7PT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 43130-52S01 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
§22 51749*09, Korr. 01




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 23 SUZUKI                                                 Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.07.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 8 von 8


                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      SUZUKI
                                Fahrzeugtyp:     EW
                                Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0177*..
                                Handelsbez.:     BALENO

                                Variante(n):     Frontantrieb

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                                                von [mm]             bis [mm]
                                      26B                        x = 290              y = 300               VA
                                      26P                        x = 240              y = 200               VA
                                      27B                        x = 250              y = 300               HA
                                      27I                        x = 200              y = 250               HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 51749*09, Korr. 01




                                            Auflagen              Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                           von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26N                   x = 290        y = 300             8                VA
                                      26J                   x = 290        y = 300            30                VA
                                      27H                   x = 250        y = 300             8                HA
                                      27F                   x = 250        y = 300            25                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.