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							                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 62 VW                                                        Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 26.07.2023
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                                         Fahrzeughersteller              VOLKSWAGEN




                         Raddaten:
                         Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
                         Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                         Technische Daten, Kurzfassung
                         Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                               och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                                 Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                                 Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
                         TTZK2BP45B571           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        588      1975    12/17
                         TTZK2BP45D571           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        588      1975    12/17
                         TTZK2BP45O571           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        588      1975    12/17
                         TTZK2GA45B571           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        588      1975    12/17
                         TTZK2GA45D571           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        588      1975    12/17
                         TTZK2GA45O571           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        588      1975    12/17
                         TTZK2SA45B571           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        588      1975    12/17
§22 51749*09, Korr. 01




                         TTZK2SA45D571           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        588      1975    12/17
                         TTZK2SA45O571           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        588      1975    12/17
                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                         Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                         von 50km hingewiesen werden.


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
                         Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
                         Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJV1


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
                          Verkaufsbezeichnung:     GOLF (III) Cabriolet MJ 1993-1998
                          Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                          1E           e1*98/14*0070*..    55 - 85   185/55R15-81             nur bis 924 kg zul.      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              Achslast; 51J            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                          195/50R15           51G                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                          195/50R15-82                                 74P

                          Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF
                          Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW               Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
                          1E           e1*96/79*0070*..  55 - 85          185/55R15-81        nur bis 924 kg zul.      10B; 11B; 11G; 11H;
                          1EX0         G407                                                   Achslast; 51J            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                          195/50R15           51G                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                          195/50R15-82                                 74P




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 62 VW                                                    Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.07.2023
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                         Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF, VENTO
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         1H           e1*96/79*0068*..  40 - 44 185/55R15-81              12G                     Frontantrieb;
                         1HX0         F804              40 - 85 195/50R15                 12G; 51G                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                195/50R15-82              12G                     51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                  725; 73C; 74A; 74P
                         1H            e1*96/79*0068*..     66        185/55R15-81                                Pkw geschlossen;
                         1HX1          G156                           195/50R15           51G                     Allradantrieb;
                                                                      195/50R15-82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P
                         1HX0F         F894                 40 - 85   195/50R15           51G                     Steilheck;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P
                         1HX0F         F894                 40 - 44   185/55R15-81        12G                     Steilheck;
                                                            40 - 85   195/50R15           12G; 51G                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      195/50R15-82        12G                     51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                  725; 73C; 74A; 74P
                         1HX0F         F894                 40 - 85   195/50R15           51G                     Schrägheck;
§22 51749*09, Korr. 01




                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P
                         1HX1          e1*92/53*0004*..     66        185/55R15-81                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      195/50R15           51G                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                      195/50R15-82                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P

                         Verkaufsbezeichnung:     VW LUPO
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         6X           e1*2001/116*0085*.., 37 - 74    195/45R15-78                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                       e1*97/27*0085*..,                                                          12K; 51A; 71C; 71K;
                                       e1*98/14*0085*..                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P

                         Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         6N           e1*96/79*0069*.., 37 - 88       195/45R15-78                                nur bis
                                       e1*98/14*0069*..                                                           e1*98/14*0069*06;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P
                         6N            e1*98/14*0069*..     37 - 92   195/45R15           51G                     Polo GP (Facelift
                                                                                                                  Okt.1999); ab
                                                                                                                  e1*98/14*0069*07;
                                                                                                                  10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                                  51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                  725; 73C; 74A; 74P




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 62 VW                                                     Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.07.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 3 von 4
                         Auflagen
                         10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                              Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                              zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                              nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                              der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                              Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                              es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                              wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                         11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                              Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                              ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                              den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                              bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                              dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfli cht zur Berichtigung
                              der Fahrzeugpapiere enthält.
                         11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                              sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                              Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                              gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                              gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenom men, so ist diese und
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                              ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                         11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                              erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                              Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                              nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                         12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es s ei denn, dass für den hier aufgeführten
                              Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                              Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                              aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                         12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
                              auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
                         12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                              Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                         51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                              Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                              Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                              Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                         51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                              Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                              EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                              Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                              des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                         51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                         71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                              werden.




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 62 VW                                                    Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.07.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                         71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                              Tiefbetts angebracht werden.
                         721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                              außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                              Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                              Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                              Ventilherstellers zu beachten.
                         725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                              Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                         73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                         74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                              die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                              Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                              beachten.
                         74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                              Zentrierringe verwendet werden.
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                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.