Anlage 9 - Verwendungsbereich Prüfbericht 366-0332-17-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001342 ANLAGE: 9.3 Radtyp: TTZK_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.04.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller : HYUNDAI, HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE, KIA, KIA MOTORS (SK) Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 46 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTZK0BP46EB671 TTZK_5 ET46 ohne 67,1 625 1975 12/17 TTZK0BP46EC671 TTZK_5 ET46 ohne 67,1 625 1975 12/17 TTZK0BP46EO671 TTZK_5 ET46 ohne 67,1 625 1975 12/17 TTZK0GA46EB671 TTZK_5 ET46 ohne 67,1 625 1975 12/17 TTZK0GA46EO671 TTZK_5 ET46 ohne 67,1 625 1975 12/17 TTZK0GP46EB671 TTZK_5 ET46 ohne 67,1 625 1975 12/17 TTZK0GP46EO671 TTZK_5 ET46 ohne 67,1 625 1975 12/17 TTZK0SA46EB671 TTZK_5 ET46 ohne 67,1 625 1975 12/17 TTZK0SA46EC671 TTZK_5 ET46 ohne 67,1 625 1975 12/17 TTZK0SA46EO671 TTZK_5 ET46 ohne 67,1 625 1975 12/17 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI, HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : OE-Mutter ww. ZJC2 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 107 Nm Verkaufsbezeichnung: ELANTRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MD e4*2007/46*0254*.. 94 - 97 195/65R15 12K; 51G 10B; 11H; 11N; 51A; 7BC; 711; 714; 721; 73C; 74C; 76V Verkaufsbezeichnung: Ioniq Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AE e4*2007/46*1157*.. 77 195/65R15 12K; 51G nicht mit elekt. Parkbremse; 10B; 11H; 11N; 51A; 7MX; 711; 714; 721; 73C; 74C; 76V; 84J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Anlage 9 - Verwendungsbereich Prüfbericht 366-0332-17-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001342 ANLAGE: 9.3 Radtyp: TTZK_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.04.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Verkaufsbezeichnung: i30 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GDH e11*2007/46*0337*.. 66 - 100 195/65R15 12K; 51G 10B; 11H; 11N; 4CT; 51A; 711; 714; 721; 73C; 74C; 76V; 84J GDH e11*2007/46*0338*.. 66 - 100 195/65R15 12K; 51G 10B; 11H; 11N; 4CT; 51A; 711; 714; 721; 73C; 74C; 76V; 84J GDH-HME e13*2007/46*1604*.. 66 - 100 195/65R15 12K; 51G 10B; 11H; 11N; 4CT; 51A; 711; 714; 721; 73C; 74C; 76V; 84J Verkaufsbezeichnung: i30, i30N Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen PDE e11*2007/46*3807*.., 70 - 117 195/65R15 12K; 51G nicht i30 Fastback; e5*2007/46*1075*.. 10B; 11H; 11N; 51A; 7NL; 711; 714; 721; 73C; 74C; 74D; 76V; 84J Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : OE-Mutter ww. ZJC2 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 107 Nm Verkaufsbezeichnung: CERATO, FORTE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BD e4*2007/46*1327*.. 94 - 112 195/65R15 12K; 51G 10B; 11H; 11N; 51A; 7OL; 711; 714; 721; 73C; 74C; 76V Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA MOTORS (SK) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : OE-Mutter ww. ZJC2 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 107 Nm Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Anlage 9 - Verwendungsbereich Prüfbericht 366-0332-17-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001342 ANLAGE: 9.3 Radtyp: TTZK_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.04.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 Verkaufsbezeichnung: CEE'D Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JD e4*2007/46*0496*.. 66 - 100 195/65R15 12K; 51G 10B; 11H; 11N; 4CT; 51A; 711; 714; 721; 73C; 74C; 76V; 84J JD e4*2007/46*0497*.. 66 - 100 195/65R15 12K; 51G 10B; 11H; 11N; 4CT; 51A; 711; 714; 721; 73C; 74C; 76V; 84J Verkaufsbezeichnung: Ceed, ProCeed, XCeed Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CD e4*2007/46*1299*.. 73 - 118 195/65R15 12K; 51G Kombi; Schräghecklimousine; inkl. Hybrid; 10B; 11H; 11N; 51A; 7OL; 711; 714; 721; 73C; 74C; 76V; VG8 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 4CT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 3N100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Anlage 9 - Verwendungsbereich Prüfbericht 366-0332-17-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001342 ANLAGE: 9.3 Radtyp: TTZK_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.04.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet wird. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 7BC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 3X305 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7MX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 D4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7NL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 F2000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7OL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52940 J7000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 84J) Die Verwendung der Räder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280mm an der Vorderachse zulässig. VG8) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser größer 288 mm an der Vorderachse nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.