Gutachten 366-0278-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51747 ANLAGE: 43 HYUNDAI Radtyp: TTZK_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 30.03.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 8 Fahrzeughersteller : HYUNDAI, HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 46 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum TTZK0BP46EB671 PCD114.3 ET46 ohne 67,1 625 1975 12/17 TTZK0BP46EO671 PCD114.3 ET46 ohne 67,1 625 1975 12/17 TTZK0GA46EB671 PCD114.3 ET46 ohne 67,1 625 1975 12/17 TTZK0GA46EO67 PCD114.3 ET46 ohne 67,1 625 1975 12/17 1 TTZK0SA46EB671 PCD114.3 ET46 ohne 67,1 625 1975 12/17 TTZK0SA46EO671 PCD114.3 ET46 ohne 67,1 625 1975 12/17 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI, HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : PDE; (Kegelbund) Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJC2 ww. OE-Muttern Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : FD; AE; JC; JC-HME; GK; XG; GDH-HME; GDH; MD; FDH; YN Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJC2 ww. OE-Muttern Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : FD; FDH 107 Nm für Typ : AE; GDH; GDH-HME; MD; YN 110 Nm für Typ : GK; JC; JC-HME; XG 120 Nm für Typ : PDE Verkaufsbezeichnung: ELANTRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MD e4*2007/46*0254*.. 94 - 97 195/60R15 88 122 Stufenheck; 195/65R15 12T; 51G Frontantrieb; 205/55R15 88 12O 10B; 11B; 11G; 11H; 205/60R15 91 12A 51A; 7BC; 71C; 71K; 215/50R15 88 11A; 12A; 245 721; 725; 73C; 74C; 76Q Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI COUPE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GK e11*98/14*0186*.. 77 - 123 195/65R15 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 205/60R15 91 12A 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76Q Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0278-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51747 ANLAGE: 43 HYUNDAI Radtyp: TTZK_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 30.03.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 8 Verkaufsbezeichnung: Ioniq Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AE e4*2007/46*1157*.. 77 195/65R15 12K; 51G Frontantrieb; 205/60R15 91 11A; 12A; 26N; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 27F 51A; 7MX; 71C; 71K; 215/60R15 94 11A; 12A; 26B; 26N; 721; 725; 73C; 74C; 27F 76Q 225/55R15 92 11A; 12A; 248; 26B; 26J; 27F Verkaufsbezeichnung: IX20 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JC e4*2007/46*0207*.., 57 - 94 195/60R15 88 Schrägheck 4-türig; e4*2007/46*0223*.. 195/65R15 91 Frontantrieb; JC-HME e13*2007/46*1605*.. 205/55R15 88 10B; 11B; 11G; 11H; 205/60R15 91 12A; 51A; 7AK; 7FQ; 205/65R15 94 71C; 71K; 721; 725; 215/60R15 94 11A; 245 73C; 74C; 76Q Verkaufsbezeichnung: i30 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GDH e11*2007/46*0337*.., 66 - 100 195/60R15 88 12M Kombi; Schrägheck; 3- e11*2007/46*0338*.. 195/65R15 12T; 51G türig; 5-türig; GDH-HME e13*2007/46*1604*.. 205/55R15 88 12R Frontantrieb; 205/60R15 91 12R 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R15 94 12A 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76Q; 83I; 4CT Verkaufsbezeichnung: i30, i30CW Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FD e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 185/65R15 51G Nicht i 30CW (Kombi); FDH e11*2001/116*0343*.. 195/60R15 88 Frontantrieb; 195/65R15 91 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R15 88 12A; 51A; 71C; 71K; 205/60R15 91 721; 725; 73C; 74C; 215/60R15 94 11A; 24M 76Q; 4BO FD e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 185/65R15 51G i 30CW (Kombi); FDH e11*2001/116*0343*.. 195/60R15 88 Frontantrieb; 195/65R15 91 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R15 88 12A; 51A; 71C; 71K; 205/60R15 91 721; 725; 73C; 74C; 215/60R15 94 11A; 24M 76Q; 4BO Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0278-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51747 ANLAGE: 43 HYUNDAI Radtyp: TTZK_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 30.03.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 8 Verkaufsbezeichnung: i30, i30N Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen PDE e11*2007/46*3807*.. 70 - 103 195/65R15 91 12O i30; nicht i30 205/60R15 91 12R Fastback; 215/55R15 89 12A Kombilimousine; 215/60R15 94 11A; 12A; 26P Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7NL; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76Q Verkaufsbezeichnung: VENGA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YN e4*2007/46*0130*.., 55 - 94 195/65R15 51G Schrägheck; e4*2007/46*0131*.. 205/60R15 91 Frontantrieb; 205/65R15 94 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R15 94 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76Q; 4CQ; 4CT Verkaufsbezeichnung: XG25, XG30 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XG e11*98/14*0109*.. 120 - 141 195/65R15 12T; 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 51A; 205/65R15 12K; 51G 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C Verkaufsbezeichnung: XG250, XG300, XG350 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XG e11*98/14*0109*.. 123 - 145 195/65R15 12T; 51G; 52J ab e11*98/14*0109*05; 205/65R15 12K; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R15 94 12A 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76Q Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0278-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51747 ANLAGE: 43 HYUNDAI Radtyp: TTZK_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 30.03.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 8 dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0278-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51747 ANLAGE: 43 HYUNDAI Radtyp: TTZK_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 30.03.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 8 Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4BO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 2L600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4CQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 1J000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4CT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 3N100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0278-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51747 ANLAGE: 43 HYUNDAI Radtyp: TTZK_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 30.03.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 8 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 7AK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 2M650 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7BC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 3X305 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7FQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 1J000 ( nur e4*2007/46*0207*..,e4*2007/46*0223*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7MX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 D4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7NL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 F2000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 83I) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 284mm an der Hinterachse nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0278-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51747 ANLAGE: 43 HYUNDAI Radtyp: TTZK_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 30.03.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 8 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: AE Genehm.Nr.: e4*2007/46*1157*.. Handelsbez.: Ioniq Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 30 VA 27H x = 250 y = 350 8 HA 27F x = 250 y = 350 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0278-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51747 ANLAGE: 43 HYUNDAI Radtyp: TTZK_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 30.03.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 8 Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: PDE Genehm.Nr.: e11*2007/46*3807*.. Handelsbez.: i30, i30N Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 220 y = 200 VA 26B x = 270 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 270 y = 250 30 VA 26N x = 270 y = 250 8 VA 27F x = 250 y = 260 30 HA 27H x = 250 y = 210 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.