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							Gutachten 366-0278-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
ANLAGE: 43 HYUNDAI                                                   Radtyp: TTZK_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 17.08.2020
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                    Fahrzeughersteller          HYUNDAI, HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR
                                                (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 46
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                     last       umf.     Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
TTZK0BP46EB671          PCD114.3 ET46          ohne                        67,1                     625     1975    12/17
TTZK0BP46EC671          PCD114.3 ET46          ohne                        67,1                     625     1975    12/17
TTZK0BP46EO671          PCD114.3 ET46          ohne                        67,1                     625     1975    12/17
TTZK0GA46EB671          PCD114.3 ET46          ohne                        67,1                     625     1975    12/17
TTZK0GA46EO671          PCD114.3 ET46          ohne                        67,1                     625     1975    12/17
TTZK0GP46EB671          PCD114.3 ET46          ohne                        67,1                     625     1975    12/17
TTZK0GP46EO671          PCD114.3 ET46          ohne                        67,1                     625     1975    12/17
TTZK0SA46EB671          PCD114.3 ET46          ohne                        67,1                     625     1975    12/17
TTZK0SA46EC671          PCD114.3 ET46          ohne                        67,1                     625     1975    12/17
TTZK0SA46EO671          PCD114.3 ET46          ohne                        67,1                     625     1975    12/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HYUNDAI, HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ),
                                             HYUNDAI MOTOR EUROPE
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : PDE; (Kegelbund)
Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZJC2


Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : AE;
                                             GDH-HME; GDH; GK; MD; FD; JC-HME; JC; FDH; YN; XG
Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZJC2


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : FD; FDH
                                             107 Nm für Typ : AE; GDH; GDH-HME; MD; YN
                                             110 Nm für Typ : GK; JC; JC-HME; XG
                                             120 Nm für Typ : PDE




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0278-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
ANLAGE: 43 HYUNDAI                                                  Radtyp: TTZK_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:      ELANTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW              Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
MD           e4*2007/46*0254*.. 94 - 97         195/60R15   88    122                       Stufenheck;
                                                195/65R15         12T; 51G                  Frontantrieb;
                                                205/55R15   88    12O                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                205/60R15   91    12A                       51A; 7BC; 71C; 71K;
                                                215/50R15   88    11A; 12A; 245             721; 725; 73C; 74C;
                                                                                            76Q

Verkaufsbezeichnung:      HYUNDAI COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
GK           e11*98/14*0186*..  77 - 123 195/65R15                12T; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/60R15 91             12A                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74C; 76Q

Verkaufsbezeichnung:      Ioniq
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
AE           e4*2007/46*1157*..       77        195/65R15         12K; 51G                  Frontantrieb;
                                                205/60R15 91      11A; 12A; 26N; 26P;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  27F                       51A; 7MX; 71C; 71K;
                                                215/60R15 94      11A; 12A; 26B; 26N;       721; 725; 73C; 74C;
                                                                  27F                       76Q
                                                225/55R15 92      11A; 12A; 248; 26B;
                                                                  26J; 27F

Verkaufsbezeichnung:      IX20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
JC           e4*2007/46*0207*..,      57 - 94   195/60R15   88                              Schrägheck 4-türig;
               e4*2007/46*0223*..               195/65R15   91                              Frontantrieb;
JC-HME         e13*2007/46*1605*..              205/55R15   88                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                205/60R15   91                              12A; 51A; 7AK; 7FQ;
                                                205/65R15   94                              71C; 71K; 721; 725;
                                                215/60R15   94    11A; 245                  73C; 74C; 76Q

Verkaufsbezeichnung:      i30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
GDH          e11*2007/46*0337*..,     66 - 100 195/60R15    88    12M                       Kombi; Schrägheck; 3-
               e11*2007/46*0338*..             195/65R15          12T; 51G                  türig; 5-türig;
GDH-HME        e13*2007/46*1604*..             205/55R15    88    12R                       Frontantrieb;
                                               205/60R15    91    12R                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/60R15    94    12A                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74C; 76Q;
                                                                                            83I; 84J; AE6; 4CT

Verkaufsbezeichnung:     i30, i30CW
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
FD           e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 185/65R15              51G                       Nicht i 30CW (Kombi);
FDH          e11*2001/116*0343*..          195/60R15        88                              Frontantrieb;
                                           195/65R15        91                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                           205/55R15        88                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                           205/60R15        91                              721; 725; 73C; 74C;
                                           215/60R15        94    11A; 24M                  76Q; 4BO


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0278-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
ANLAGE: 43 HYUNDAI                                                  Radtyp: TTZK_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:     i30, i30CW
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
FD           e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 185/65R15              51G                       i 30CW (Kombi);
FDH          e11*2001/116*0343*..          195/60R15        88                              Frontantrieb;
                                           195/65R15        91                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                           205/55R15        88                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                           205/60R15        91                              721; 725; 73C; 74C;
                                           215/60R15        94    11A; 24M                  76Q; 4BO

Verkaufsbezeichnung:      i30, i30N
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
PDE          e11*2007/46*3807*.., 70 - 103 195/65R15        91    12O                       i30; nicht i30
             e5*2007/46*1075*..            205/60R15        91    12R                       Fastback;
                                           215/55R15        89    12A                       Kombilimousine;
                                           215/60R15        94    11A; 12A; 26P             Schrägheck;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 7NL; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74C;
                                                                                            76Q; 84J; AE6; S47

Verkaufsbezeichnung:      VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
YN           e4*2007/46*0130*.., 55 - 94        195/65R15         51G                       Schrägheck;
               e4*2007/46*0131*..               205/60R15 91                                Frontantrieb;
                                                205/65R15 94                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                215/60R15 94                                12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74C;
                                                                                            76Q; 4CQ; 4CT

Verkaufsbezeichnung:      XG25, XG30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
XG           e11*98/14*0109*..   120 - 141 195/65R15              12T; 51G; 52J             10B; 11G; 11H; 51A;
                                           205/65R15              12K; 51G                  71C; 71K; 721; 725;
                                                                                            73C; 74C

Verkaufsbezeichnung:      XG250, XG300, XG350
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
XG           e11*98/14*0109*..   123 - 145 195/65R15              12T; 51G; 52J             ab e11*98/14*0109*05;
                                           205/65R15              12K; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/60R15 94           12A                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74C; 76Q

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0278-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
ANLAGE: 43 HYUNDAI                                                  Radtyp: TTZK_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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      einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
      FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
      lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0278-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
ANLAGE: 43 HYUNDAI                                                  Radtyp: TTZK_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4BO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 2L600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4CQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 1J000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4CT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 3N100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0278-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
ANLAGE: 43 HYUNDAI                                                  Radtyp: TTZK_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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       Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
       des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
7AK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 2M650 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7BC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 3X305 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7FQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 1J000 ( nur e4*2007/46*0207*..,e4*2007/46*0223*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
     zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
     geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7MX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 D4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7NL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 F2000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
83I)   Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 284mm
       an der Hinterachse nicht zulässig.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0278-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
ANLAGE: 43 HYUNDAI                                                  Radtyp: TTZK_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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                                                                                                       Seite: 7 von 10
84J) Die Verwendung der Räder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280mm an
     der Vorderachse zulässig.
AE6) Die Verwendung der Räder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm
     an der Vorderachse zulässig.
S47) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit elektronischer Parkbremsanlage.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0278-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
ANLAGE: 43 HYUNDAI                                                  Radtyp: TTZK_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      HYUNDAI
        Fahrzeugtyp:     AE
        Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1157*..
        Handelsbez.:     Ioniq

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 300             y = 300                     VA
              26P                      x = 250             y = 250                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              27H                    x = 250       y = 350              8                 HA
              27F                    x = 250       y = 350             30                 HA
              26N                    x = 300       y = 300              8                 VA
              26J                    x = 300       y = 300             30                 VA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0278-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
ANLAGE: 43 HYUNDAI                                                  Radtyp: TTZK_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      HYUNDAI
        Fahrzeugtyp:     PDE
        Genehm.Nr.:      e5*2007/46*1075*..
        Handelsbez.:     i30, i30N

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26P                      x = 220             y = 200                     VA
              26B                      x = 270             y = 250                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              27F                    x = 250       y = 260             30                 HA
              27H                    x = 250       y = 210              8                 HA
              26J                    x = 270       y = 250             30                 VA
              26N                    x = 270       y = 250              8                 VA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0278-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
ANLAGE: 43 HYUNDAI                                                  Radtyp: TTZK_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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                                                                                                      Seite: 10 von 10


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      HYUNDAI
        Fahrzeugtyp:     PDE
        Genehm.Nr.:      e11*2007/46*3807*..
        Handelsbez.:     i30, i30N

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26P                      x = 220             y = 200                     VA
              26B                      x = 270             y = 250                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              27F                    x = 250       y = 260             30                 HA
              27H                    x = 250       y = 210              8                 HA
              26J                    x = 270       y = 250             30                 VA
              26N                    x = 270       y = 250              8                 VA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.