Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
							Gutachten 366-0278-17-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
ANLAGE: 46 HYUNDAI                                                     Radtyp: TTZK_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                          Stand: 17.07.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                             Seite: 1 von 9

                Fahrzeughersteller              HYUNDAI, HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR
                                                (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                   Einpreßtiefe (mm)       : 46
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                        och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung            in mm                    last       umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
TTZK0BP46EB671          PCD114.3 ET46          ohne                          67,1                     625      1975    12/17
TTZK0BP46EC671          PCD114.3 ET46          ohne                          67,1                     625      1975    12/17
TTZK0BP46EO671          PCD114.3 ET46          ohne                          67,1                     625      1975    12/17
TTZK0GA46EB671          PCD114.3 ET46          ohne                          67,1                     625      1975    12/17
TTZK0GA46EO671          PCD114.3 ET46          ohne                          67,1                     625      1975    12/17
TTZK0GP46EB671          PCD114.3 ET46          ohne                          67,1                     625      1975    12/17
TTZK0GP46EO671          PCD114.3 ET46          ohne                          67,1                     625      1975    12/17
TTZK0SA46EB671          PCD114.3 ET46          ohne                          67,1                     625      1975    12/17
TTZK0SA46EC671          PCD114.3 ET46          ohne                          67,1                     625      1975    12/17
TTZK0SA46EO671          PCD114.3 ET46          ohne                          67,1                     625      1975    12/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HYUNDAI, HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ),
                                             HYUNDAI MOTOR EUROPE
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : PDE; (Kegelbund)
Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZJC2


Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : AE;
                                             GDH-HME; GDH; GK; MD; FD; JC-HME; JC; FDH; YN; XG
Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZJC2


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm   für   Typ : FD; FDH
                                             107 Nm   für   Typ : AE; GDH; GDH-HME; MD; YN
                                             110 Nm   für   Typ : GK; JC; JC-HME; XG
                                             120 Nm   für   Typ : PDE




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0278-17-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
ANLAGE: 46 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZK_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.07.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 2 von 9
Verkaufsbezeichnung:     ELANTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
MD           e4*2007/46*0254*.. 94 - 97       195/60R15   88   122                       Stufenheck;
                                              195/65R15        12T; 51G                  Frontantrieb;
                                              205/55R15   88   12O                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/60R15   91   12A                       51A; 7BC; 71C; 71K;
                                              215/50R15   88   11A; 12A; 245             721; 725; 73C; 74C;
                                                                                         76Q

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
GK           e11*98/14*0186*.. 77 - 123 195/65R15              12T; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                        205/60R15 91           12A                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74C; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     Ioniq
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
AE           e4*2007/46*1157*..     77        195/65R15        12K; 51G                  Frontantrieb;
                                              205/60R15 91     11A; 12A; 26N; 26P;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               27F                       51A; 7MX; 71C; 71K;
                                              215/60R15 94     11A; 12A; 26B; 26N;       721; 725; 73C; 74C;
                                                               27F                       76Q

Verkaufsbezeichnung:     IX20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
JC           e4*2007/46*0207*..,    57 - 94   195/60R15   88                             Schrägheck 4-türig;
              e4*2007/46*0223*..              195/65R15   91                             Frontantrieb;
JC-HME        e13*2007/46*1605*..             205/55R15   88                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/60R15   91                             12A; 51A; 7AK; 7FQ;
                                              205/65R15   94                             71C; 71K; 721; 725;
                                              215/60R15   94   11A; 245                  73C; 74C; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     i30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
GDH          e11*2007/46*0337*.., 66 - 100 195/60R15      88   12M                       Kombi; Schrägheck; 3-
             e11*2007/46*0338*..           195/65R15           12T; 51G                  türig; 5-türig;
GDH-HME      e13*2007/46*1604*..           205/55R15      88   12R                       Frontantrieb;
                                           205/60R15      91   12R                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/60R15      94   12A                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74C; 76Q;
                                                                                         83I; 84J; AE6; 4CT

Verkaufsbezeichnung:     i30, i30CW
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
FD           e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 185/65R15           51G                       Nicht i 30CW (Kombi);
FDH          e11*2001/116*0343*..          195/60R15      88                             Frontantrieb;
                                           195/65R15      91                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                           205/55R15      88                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                           205/60R15      91                             721; 725; 73C; 74C;
                                           215/60R15      94   11A; 24M                  76Q; 4BO




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0278-17-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
ANLAGE: 46 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZK_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.07.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 3 von 9
Verkaufsbezeichnung:     i30, i30CW
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
FD           e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 185/65R15           51G                       i 30CW (Kombi);
FDH          e11*2001/116*0343*..          195/60R15     88                              Frontantrieb;
                                           195/65R15     91                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                           205/55R15     88                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                           205/60R15     91                              721; 725; 73C; 74C;
                                           215/60R15     94    11A; 24M                  76Q; 4BO

Verkaufsbezeichnung:     i30, i30N
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
PDE          e11*2007/46*3807*.., 70 - 118 195/65R15 91        12O                       i30; nicht i30
             e5*2007/46*1075*..            205/60R15 91        12R                       Fastback;
                                           215/60R15 94        11A; 12A; 26P             Kombilimousine;
                                                                                         Schrägheck;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 7NL; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74C;
                                                                                         76Q; 84J; AE6; S47

Verkaufsbezeichnung:     VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
YN           e4*2007/46*0130*.., 55 - 94     195/65R15         51G                       Schrägheck;
              e4*2007/46*0131*..             205/60R15 91                                Frontantrieb;
                                             205/65R15 94                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                             215/60R15 94                                12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74C;
                                                                                         76Q; 4CQ; 4CT

Verkaufsbezeichnung:     XG25, XG30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
XG           e11*98/14*0109*..  120 - 141 195/65R15            12T; 51G; 52J             10B; 11G; 11H; 51A;
                                          205/65R15            12K; 51G                  71C; 71K; 721; 725;
                                                                                         73C; 74C

Verkaufsbezeichnung:     XG250, XG300, XG350
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
XG           e11*98/14*0109*..  123 - 145 195/65R15            12T; 51G; 52J             ab e11*98/14*0109*05;
                                          205/65R15            12K; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/60R15 94         12A                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74C; 76Q


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder


                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0278-17-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
ANLAGE: 46 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZK_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.07.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 4 von 9
      einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
      FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
      lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0278-17-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
ANLAGE: 46 HYUNDAI                                                Radtyp: TTZK_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.07.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 5 von 9
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4BO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 2L600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
     werden.
4CQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 1J000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
     werden.
4CT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 3N100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
       konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0278-17-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
ANLAGE: 46 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZK_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.07.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 6 von 9
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die s erienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
7AK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck K ontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 2M650 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7BC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 3X305 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsys tem verwendet
     werden.
7FQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 1J000 ( nur e4*2007/46*0207*..,e4*2007/46*0223*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
     zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
     geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7MX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 D4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7NL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 F2000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
83I)   Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 284mm
       an der Hinterachse nicht zulässig.
84J)   Die Verwendung der Räder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280mm an
       der Vorderachse zulässig.
AE6) Die Verwendung der Räder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm
     an der Vorderachse zulässig.
S47) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit elektronischer Parkbremsanlage.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0278-17-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
ANLAGE: 46 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZK_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.07.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 7 von 9


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:     AE
       Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1157*..
       Handelsbez.:     Ioniq

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 300              y = 300                  VA
             26P                     x = 250              y = 250                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 300        y = 300             8                VA
             26J                  x = 300        y = 300            30                VA
             27H                  x = 250        y = 350             8                HA
             27F                  x = 250        y = 350            30                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0278-17-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
ANLAGE: 46 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZK_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.07.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 8 von 9

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:     PDE
       Genehm.Nr.:      e11*2007/46*3807*..
       Handelsbez.:     i30, i30N

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 220              y = 200                  VA
             26B                     x = 270              y = 250                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 270        y = 250            30                VA
             26N                  x = 270        y = 250             8                VA
             27F                  x = 250        y = 260            30                HA
             27H                  x = 250        y = 210             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0278-17-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
ANLAGE: 46 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZK_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.07.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 9 von 9

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:     PDE
       Genehm.Nr.:      e5*2007/46*1075*..
       Handelsbez.:     i30, i30N

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 220              y = 200                  VA
             26B                     x = 270              y = 250                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 270        y = 250            30                VA
             26N                  x = 270        y = 250             8                VA
             27F                  x = 250        y = 260            30                HA
             27H                  x = 250        y = 210             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.