Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							               Gutachten 366-0278-17-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
               ANLAGE: 47 MAZDA                                                     Radtyp: TTZK_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 04.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 1 von 5

                               Fahrzeughersteller              MAZDA




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 48
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTZK0BP48B671           PCD114.3 ET48          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        625      1975    12/17
               TTZK0BP48O671           PCD114.3 ET48          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        625      1975    12/17
               TTZK0GA48B671           PCD114.3 ET48          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        625      1975    12/17
               TTZK0GA48O671           PCD114.3 ET48          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        625      1975    12/17
               TTZK0SA48B671           PCD114.3 ET48          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        625      1975    12/17
               TTZK0SA48O671           PCD114.3 ET48          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        625      1975    12/17
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 51747*09




               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM5


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : CA; CP; CPD; GF; GFD/GWD; GF/GW; GG/GY;
                                                            GG1; TA
                                                            120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW
                Verkaufsbezeichnung:     MAZDA PREMACY
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
                CP           e1*98/14*0116*..  66 - 96 195/55R15 85                5EG                       10B; 11B; 11G; 11H;
                CPD          e1*98/14*0161*..          205/50R15 86                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                               96      195/60R15                   51G                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P; 76Q

                Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 6
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
                CA           e13*96/79*0028*.., 76 - 106 185/65R15                 51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                             G138                        195/60R15                 51G                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         205/55R15-87              11A; 367                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-17-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
               ANLAGE: 47 MAZDA                                                 Radtyp: TTZK_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 2 von 5
               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 9
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               TA           e13*95/54*0002*.., 105 - 155 195/70R15 M+S        51G; 52J                  Nur Vorderachslenkung;
                            G517                         205/65R15            51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         215/60R15-93         52A                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         225/60R15-95         11A; 21M; 52A             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76Q
               TA            G517                 105 - 155 195/70R15         51G; 52J                  Nur Vorderachslenkung;
                                                            205/65R15         51G                       Allradlenkung;
                                                                                                        10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74P; 76Q

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
               BK           e1*2001/116*0234*.. 62 - 80      195/65R15        12T; 51G                  Stufenheck;
                                                                                                        Schrägheck;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        76Q
               BK            e1*2001/116*0234*.. 62 - 80     195/65R15        51G                       Stufenheck;
                                                             205/60R15 91                               Schrägheck;
                                                             205/65R15 94                               10B; 11B; 11G; 11H;
§22 51747*09




                                                             215/60R15 94                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76Q
               BL            e11*2001/116*0262*.. 76 - 136   195/65R15        12T; 51G                  bis Mj.2013;
               BLE           e13*2007/46*1071*..             205/60R15        12T; 51G                  Stufenheck;
                                                             205/65R15 94     12A                       Schrägheck;
                                                             215/60R15 94     12A                       Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7AS; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76Q; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               CR1          e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 195/65R15           12T; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          205/60R15 91        12A                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                          205/65R15 94        12A                       725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        76Q
               CW            e1*2007/46*0433*..   85 - 110 195/65R15     91   12Q                       Kombi; Frontantrieb;
                                                           205/60R15     91   12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           205/65R15     94   12A                       51A; 7AS; 71C; 71K;
                                                           215/60R15     94   11A; 12A; 22I             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76Q




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-17-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
               ANLAGE: 47 MAZDA                                                 Radtyp: TTZK_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 5
               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA      6
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               GG/GY        e1*98/14*0188*..       88 - 108 205/60R15 91                                Kombi; Stufenheck;
               GG1          e11*2001/116*0203*..   88 - 122 195/65R15         51G                       Schrägheck;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12T; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 76Q

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 626
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               GF           e1*96/27*0055*..  66 - 100 185/65R15              51G                       Stufenheck;
               GFD/GWD      e1*98/14*0164*..           195/60R15              51G                       Schrägheck;
               GF/GW        e1*96/27*0055*..,                                                           10B; 11G; 11H; 12K;
                             e1*98/14*0055*..                                                           51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        76Q
               GFD/GWD       e1*98/14*0164*..      66 - 100 185/65R15         Nur Fz.bis 1060kg         Nur Fz.bis 1060kg
               GF/GW         e1*96/27*0055*..,                                zul.Achslast; 51G         zul.Achslast; Kombi;
                             e1*98/14*0055*..               195/60R15         Nur Fz.bis 1060kg         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              zul.Achslast; 51G         12K; 51A; 71C; 71K;
                                                            195/65R15         nur 7-Sitzer, erhöhte     721; 725; 73C; 74A;
§22 51747*09




                                                                              Achslast; 51G             74P; 76Q


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-17-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
               ANLAGE: 47 MAZDA                                                  Radtyp: TTZK_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 5
                      gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, s o ist diese und
                      ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
                    Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
§22 51747*09




                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                    Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1030kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-17-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
               ANLAGE: 47 MAZDA                                                  Radtyp: TTZK_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 5 von 5
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
§22 51747*09




               7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.