Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
							               Gutachten 366-0280-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51742
               ANLAGE: 80 CITROEN                                                   Radtyp: TTZZ_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 13.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                          Seite: 1 von 14

                               Fahrzeughersteller              CITROEN




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 15
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TTZZ3BP15B651           PCD108 ET15            ohne                        65,1                     615      2104    01/18
               TTZZ3BP15O651           PCD108 ET15            ohne                        65,1                     615      2104    01/18
               TTZZ3GA 15B651          PCD108 ET15            ohne                        65,1                     615      2104    01/18
               TTZZ3GA 15O651          PCD108 ET15            ohne                        65,1                     615      2104    01/18
               TTZZ3SA15B651           PCD108 ET15            ohne                        65,1                     615      2104    01/18
               TTZZ3SA15O651           PCD108 ET15            ohne                        65,1                     615      2104    01/18
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 51742*12




               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CITROEN
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : B9; 7*****; 7
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJP7


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : R*4HT*; U*****; N*NFU*; S; S*8FN; D*RHS*; D*RHZ*; D*4HX*;
                                                            F*KFV*; F*8HY*; J*KFU*; R*RHR*; R*XFU*; R*4HS*; D*XFX*;
                                                            D*6FZ*; F*9HX*; J*8HX*; N*RFN*; N*RFS; N*8HZ*; D*RHY*; J*NFU*;
                                                            J*8HZ*; N*RHY; R*RFJ*; R*4HP*; R*9HZ*; SH****; D; D*RFN*;
                                                            J*HFX; J*KFV*; R*6FY*; R*6FZ*; SH8FN; SH; F*HFX*; F*8HX*;
                                                            F*9HZ*; H; N*KFW*; N*RHZ*; R*RHL*; R*4HR*; S*****; 2; D*RLZ*;
                                                            F*KFU*; F*8HZ*; J*NFS*; J*9HZ*; N*WJY*; R*4HX*; L*****; R*9HY*;
                                                            0; F*NFU*
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJF1 ww. ZJP2


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm für Typ : B9; D*RFN*; D*RHS*; D*RHY*; D*RHZ*; D*RLZ*;
                                                            D*XFX*; D*4HX*; D*6FZ*; F*HFX*; F*KFU*; F*KFV*; F*NFU*; F*8HX*;
                                                            F*8HY*; F*8HZ*; F*9HX*; F*9HZ*; H; J*HFX; J*KFU*; J*KFV*;
                                                            J*NFS*; J*NFU*; J*8HX*; J*8HZ*; J*9HZ*; L*****; N*KFW*; N*NFU*;
                                                            N*RFN*; N*RFS; N*RHY; N*RHZ*; N*WJY*; N*8HZ*; R*RFJ*;
                                                            R*RHL*; R*RHR*; R*XFU*; R*4HP*; R*4HR*; R*4HS*; R*4HT*;


                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0280-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51742
               ANLAGE: 80 CITROEN                                               Radtyp: TTZZ_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 13.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 2 von 14
                                                       R*4HX*; R*6FY*; R*6FZ*; R*9HY*; R*9HZ*; U*****; 2; 7; 7*****
                                                       100 Nm für Typ : D; S; S*****; SH; SH****; SH8FN; S*8FN; 0
               Verkaufsbezeichnung:     BERLINGO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               B9           N129              55 - 82       205/55R16 91      11A; 245; 248; 5GG;       Pkw geschlossen; Lkw
                                                                              51J                       geschl.Kasten (Serie);
                                                            205/60R16 92      11A; 245; 248; 5GM;       Frontantrieb;
                                                                              51J                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/55R16 93      11A; 245; 248             12A; 51A; 7AN; 71C;
                                                            225/50R16 92      11A; 22I; 241; 244;       71K; 721; 725; 73C;
                                                                              246; 5GM                  74A; 74H; 75I; 4AH

               Verkaufsbezeichnung:     CITROEN BERLINGO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               7            e2*2001/116*0366*.., 55 - 82 205/55R16 91         11A; 245; 248; 5GG;       Pkw geschlossen; Lkw
                             e2*2007/46*0002*..                               51J                       geschl.Kasten (Serie);
               7*****        e2*2001/116*0366*..            205/60R16 92      11A; 245; 248; 5GM;       Frontantrieb;
                                                                              51J                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/55R16 93      11A; 245; 248             12A; 51A; 7AN; 71C;
                                                            225/50R16 92      11A; 22I; 241; 244;       71K; 721; 725; 73C;
                                                                              246; 5GM                  74A; 74H; 75I; 4AH

               Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C-ELYSEE
§22 51742*12




               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               D            e2*2007/46*0225*.. 53 - 85 185/55R16 83           11A; 245; 248; 26P; 27I Limousine;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                            185/60R16 86      11A; 245; 248; 26B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              26N; 27H; 27I           12A; 51A; 7AN; 71C;
                                                            195/55R16 87      11A; 24J; 248; 26B;     71K; 721; 725; 73C;
                                                                              26N; 27B; 27H           74A; 74H; 77E
                                                            205/50R16 87      11A; 241; 244; 246;
                                                                              26B; 26N; 27B; 27F
                                                            215/50R16 90      11A; 24C; 244; 26B;
                                                                              26J; 27B; 27F

               Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C2
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               J*HFX        e2*2001/116*0283*.. 44 - 90     195/45R16 80      11A; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
               J*KFU*       e2*2001/116*0344*..             205/45R16 83      11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
               J*KFV*       e2*2001/116*0284*..                                                         721; 725; 73C; 74A;
               J*NFS*       e2*2001/116*0309*..                                                         74H
               J*NFU*       e2*2001/116*0285*..
               J*8HX*       e2*2001/116*0286*..
               J*8HZ*       e2*2001/116*0316*..
               J*9HZ*       e2*2001/116*0339*..




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0280-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51742
               ANLAGE: 80 CITROEN                                               Radtyp: TTZZ_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 13.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 14
               Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               F*HFX*       e2*98/14*0256*..    44 - 80     195/50R16 84      11A; 22I; 24J; 24M        Citroen C3; Citroen
               F*KFU*       e2*2001/116*0289*..             205/45R16 83      11A; 22I; 24J; 24M        C3 X-TR;
               F*KFV*       e2*98/14*0257*..                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
               F*NFU*       e2*98/14*0258*..                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
               F*8HX*       e2*98/14*0259*..                                                            721; 725; 73C; 74A;
               F*8HY*       e2*98/14*0261*..                                                            74H
               F*8HZ*       e2*2001/116*0317*..
               F*9HX*       e2*2001/116*0318*..
               F*9HZ*       e2*2001/116*0329*..

               Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C3 AIRCROSS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               2            e4*2007/46*1241*.. 60 - 96 195/55R16        87    12Q                       Frontantrieb;
                                                       195/60R16        89    12Q                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       205/55R16        91    11A; 12A; 26P             51A; 71C; 71K; 721;
                                                       205/60R16        92    11A; 12A; 26P             725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                        76U; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C3, DS3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               S*****       e2*2007/46*0003*.. 44 - 88 185/55R16        83    11A; 22I; 245; 51J        C3; C3 bis MJ2016;
                                                       195/50R16        84    11A; 22I; 245; 248        Schrägheck 4-türig;
§22 51742*12




                                                       195/55R16        87    11A; 22I; 245; 248        Frontantrieb;
                                                       205/45R16        83    11A; 22I; 245             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       205/50R16        87    11A; 21P; 22B; 24J;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              248; 270                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 76U; 77E
               S*****        e2*2007/46*0003*..   50 - 122 185/55R16    83    11A; 22I; 245; 51J        DS3; Cabrio;
                                                           195/50R16    84    11A; 22I; 245; 248        Schrägheck 2-türig;
                                                           195/55R16    87    11A; 22I; 245; 248        Frontantrieb;
                                                           205/45R16    83    11A; 22I; 245             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           205/50R16    87    11A; 21P; 22B; 24J;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              248; 270                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 76U; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C3, DS3, DS3 CABRIO,
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               S            e2*2007/46*0003*.. 50 - 85 185/55R16 83                                     C3 ab MJ2016;
                                                       185/60R16 86                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       185/65R16 89                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                       195/55R16 87                                     721; 725; 73C; 74A;
                                                       195/60R16 89                                     74H; 76U; 77E
                                                       205/50R16 87           11A;   26N; 26P; 27H
                                                       205/55R16 91           11A;   26N; 26P; 27H
                                                       215/50R16 90           11A;   245; 248; 26N;
                                                                              26P;   27H
                                                            215/55R16 93      11A;   245; 248; 26N;
                                                                              26P;   27H




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0280-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51742
               ANLAGE: 80 CITROEN                                               Radtyp: TTZZ_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 13.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 14
               Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C3, DS3, DS3 CABRIO,
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               S            e2*2007/46*0003*.. 50 - 122 185/55R16 83          11A; 22I; 245; 51J        DS3; Cabrio;
                                                        195/50R16 84          11A; 22I; 245; 248        Schrägheck 2-türig;
                                                        195/55R16 87          11A; 22I; 245; 248        Frontantrieb;
                                                        205/45R16 83          11A; 22I; 245             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        205/50R16 87          11A; 21P; 22B; 24J;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              248; 270                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 76U; 77E
               S             e2*2007/46*0003*..   44 - 88   185/55R16   83    11A; 22I; 245; 51J        C3; C3 bis MJ2016;
                                                            195/50R16   84    11A; 22I; 245; 248        Schrägheck 4-türig;
                                                            195/55R16   87    11A; 22I; 245; 248        Frontantrieb;
                                                            205/45R16   83    11A; 22I; 245             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            205/50R16   87    11A; 21P; 22B; 24J;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              248; 270                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 76U; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C3 PICASSO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               SH           e2*2001/116*0371*.. 66 - 88 195/50R16 88          11A; 245; 248             Frontantrieb;
               SH****       e2*2001/116*0371*..         195/55R16 87          11A; 245; 248             10B; 11B; 11G; 11H;
               SH8FN        e24*2007/46*0029*..         205/50R16 87          11A; 22I; 245; 248        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
§22 51742*12




                                                                                                        74H; 76U; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C3 PLURIEL
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               H            e2*2001/116*0266*.. 50 - 80 195/50R16 84          11A; 22B; 24D; 24J        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        195/55R16 87          11A; 22B; 24D; 24J        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        205/50R16 87          11A; 22B; 24C; 24D        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 744

               Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C4
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               L*****       e2*2001/116*0302*.. 65 - 130 205/55R16 90         11A; 24M                  Coupe; Limousine; 2-
                                                         215/55R16 93         11A; 22I; 24M             türig; 4-türig;
                                                         225/50R16 92         11A; 22B; 24D; 24J        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 4AQ

               Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C4 CACTUS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               0            e2*2007/46*0440*.. 55 - 96 195/55R16 87                                     C4 CACTUS; inkl.
                                                       205/55R16              11A; 248; 26P; 27I;       Facelift 2018;
                                                                              51G                       Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 76U; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0280-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51742
               ANLAGE: 80 CITROEN                                               Radtyp: TTZZ_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 13.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 14
               Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C4 PICASSO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               U*****       e2*2001/116*0345*.. 80 - 120 205/55R16      91    11A; 24M; 51J             Grand C4 Picasso; C4
                                                         205/60R16      92    11A; 24M; 51J             Picasso;
                                                         215/55R16      93    11A; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         225/50R16      92    11A; 24M                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         225/55R16      95    11A; 24M                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 76U; 4AH

               Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               D*RFN*       e2*98/14*0216*..    66 - 103    205/55R16 90                                Kombi; Limousine;
               D*RHS*       e2*98/14*0249*..    66 - 152    225/50R16 92      11A; 22B; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
               D*RHY*       e2*98/14*0219*..    79 - 152    215/55R16         11A; 22B; 24M; 51G        12A; 51A; 7PF; 71C;
               D*RHZ*       e2*98/14*0220*..                                                            71K; 721; 725; 73C;
               D*RLZ*       e2*98/14*0217*..                                                            74A; 74H; CC2
               D*XFX*       e2*98/14*0218*..
               D*4HX*       e2*98/14*0221*..
               D*6FZ*       e2*98/14*0215*..
               R*RFJ*       e2*2001/116*0304*.. 80 - 152    215/55R16 93                                10B; 11B; 11G; 11H;
               R*RHL*       e2*2001/116*0315*..             225/50R16 92                                12A; 51A; 71C; 71K;
               R*RHR*       e2*2001/116*0306*..                                                         721; 725; 73C; 74A;
               R*XFU*       e2*2001/116*0308*..                                                         74H; CC2; 4AQ
               R*4HP*       e2*2001/116*0348*..
§22 51742*12




               R*4HR*       e2*2001/116*0354*..
               R*4HS*       e2*2001/116*0353*..
               R*4HT*       e2*2001/116*0347*..
               R*4HX*       e2*2001/116*0307*..
               R*6FY*       e2*2001/116*0334*..
               R*6FZ*       e2*2001/116*0303*..
               R*9HY*       e2*2001/116*0335*..
               R*9HZ*       e2*2001/116*0305*..

               Verkaufsbezeichnung:     CITROEN DS3, C3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               S*8FN        e24*2007/46*0028*.. 44 - 88 185/55R16       83    11A; 22I; 245; 51J        C3; Schrägheck 4-
                                                        195/50R16       84    11A; 22I; 245; 248        türig; Frontantrieb;
                                                        195/55R16       87    11A; 22I; 245; 248        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        205/45R16       83    11A; 22I; 245             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        205/50R16       87    11A; 21P; 22B; 24J;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                              248; 270                  74H; 76U; 77E
               S*8FN         e24*2007/46*0028*.. 50 - 122   185/55R16   83    11A; 22I; 245; 51J        DS3; Cabrio;
                                                            195/50R16   84    11A; 22I; 245; 248        Schrägheck 2-türig;
                                                            195/55R16   87    11A; 22I; 245; 248        Frontantrieb;
                                                            205/45R16   83    11A; 22I; 245             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            205/50R16   87    11A; 21P; 22B; 24J;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              248; 270                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 76U; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0280-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51742
               ANLAGE: 80 CITROEN                                               Radtyp: TTZZ_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 13.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 14
               Verkaufsbezeichnung:     CITROEN XSARA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               N*KFW*       e2*98/14*0232*..    50 - 120 195/45R16 84                                   ab e2*98/14*0189*02;
               N*NFU*       e2*98/14*0233*..                                                            ab e2*98/14*0110*02;
               N*RFN*       e2*98/14*0234*..                                                            Kombi; Coupe;
               N*RFS        e2*98/14*0110*..                                                            Limousine;
               N*RHY        e2*98/14*0189*..                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
               N*RHZ*       e2*98/14*0236*..                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
               N*WJY*       e2*98/14*0128*..                                                            721; 725; 73C; 74A;
               N*8HZ*       e2*2001/116*0268*..                                                         74H


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
§22 51742*12




                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0280-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51742
               ANLAGE: 80 CITROEN                                                Radtyp: TTZZ_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 7 von 14
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herz ustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
§22 51742*12




                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0280-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51742
               ANLAGE: 80 CITROEN                                                Radtyp: TTZZ_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 14
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreic hend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
§22 51742*12




                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen B etriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4AH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 5430W0 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0280-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51742
               ANLAGE: 80 CITROEN                                                Radtyp: TTZZ_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 9 von 14
                      Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
                      werden.
               4AQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 5430T4 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1230kg.
               5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1260kg.
§22 51742*12




               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                    entnehmen.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0280-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51742
               ANLAGE: 80 CITROEN                                                Radtyp: TTZZ_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 10 von 14
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7AN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 9802003680 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7PF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 543002 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               CC2) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
                    282/283 mm und 288 mm an der Vorderachse zulässig.
§22 51742*12




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0280-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51742
               ANLAGE: 80 CITROEN                                               Radtyp: TTZZ_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 13.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 11 von 14


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      CITROEN
                      Fahrzeugtyp:     2
                      Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1241*..
                      Handelsbez.:     CITROEN C3 AIRCROSS

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 150              y = 150                  VA
§22 51742*12




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0280-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51742
               ANLAGE: 80 CITROEN                                               Radtyp: TTZZ_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 13.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 12 von 14

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      CITROEN
                      Fahrzeugtyp:     0
                      Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0440*..
                      Handelsbez.:     CITROEN C4 CACTUS

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA
                            27B                     x = 300              y = 300                  HA
                            27I                     x = 250              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 51742*12




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 300            10                VA
                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA
                            27F                  x = 300        y = 300            10                HA
                            27H                  x = 300        y = 300             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0280-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51742
               ANLAGE: 80 CITROEN                                               Radtyp: TTZZ_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 13.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 13 von 14

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      CITROEN
                      Fahrzeugtyp:     S
                      Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0003*..
                      Handelsbez.:     CITROEN C3, DS3, DS3 CABRIO,

                      Variante(n):     C3 ab MJ2016

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 260              y = 190                  VA
                            26B                     x = 310              y = 240                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 310        y = 240             8                VA
§22 51742*12




                            26J                  x = 310        y = 240            19                VA
                            27H                  x = 290        y = 330             8                HA
                            27F                  x = 290        y = 330            19                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0280-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51742
               ANLAGE: 80 CITROEN                                               Radtyp: TTZZ_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 13.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 14 von 14

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      PEUGEOT
                      Fahrzeugtyp:     D
                      Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0224*..
                      Handelsbez.:     PEUGEOT 301

                      Variante(n):     Frontantrieb, Limousine

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 280              y = 260                  VA
                            26P                     x = 230              y = 210                  VA
                            27B                     x = 270              y = 310                  HA
                            27I                     x = 220              y = 260                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 51742*12




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 280        y = 260             8                VA
                            26J                  x = 280        y = 260            25                VA
                            27H                  x = 270        y = 310             8                HA
                            27F                  x = 270        y = 310            24                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.