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							Gutachten 366-0280-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51742
ANLAGE: 14 MARUTI, SUZUKI                                            Radtyp: TTZZ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 17.08.2020
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                    Fahrzeughersteller          MARUTI, Suzuki, SUZUKI




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-       Abroll   ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                       last       umf.     Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                      (kg)       (mm)     datum
TTZZ2BP35B541           PCD100 ET35            Ø54.1/Ø60.1                 54,1     Kunststoff        615     2104    01/18
TTZZ2BP35O541           PCD100 ET35            Ø54.1/Ø60.1                 54,1     Kunststoff        615     2104    01/18
TTZZ2GA35B541           PCD100 ET35            Ø54.1/Ø60.1                 54,1     Kunststoff        615     2104    01/18
TTZZ2GA35O541           PCD100 ET35            Ø54.1/Ø60.1                 54,1     Kunststoff        615     2104    01/18
TTZZ2SA35B541           PCD100 ET35            Ø54.1/Ø60.1                 54,1     Kunststoff        615     2104    01/18
TTZZ2SA35O541           PCD100 ET35            Ø54.1/Ø60.1                 54,1     Kunststoff        615     2104    01/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MARUTI, Suzuki, SUZUKI
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : EW; MF; (Kegelbund)
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS5


Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : MM; (nur bis e4*98/14*0042*06)
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS5


Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : NZ; FZ; ((nur VIN NR.: JSA...))
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS5


Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : EG; ER; EZ; GF; AZ
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS5




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0280-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51742
ANLAGE: 14 MARUTI, SUZUKI                                             Radtyp: TTZZ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                         Stand: 17.08.2020
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Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                              für Typ : MM; H00; (MM ab e4*2001/116*0042*07)
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJK2


Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                              für Typ : FZ; NZ; ((nur VIN NR.: TSM...))
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJK2


Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                              Typ : EX; MH; MZ; NH
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJK2


Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 85 Nm für Typ : EG; ER; EX; EZ; GF; MF; MH; MZ; NH
                                              100 Nm für Typ : AZ; EW; FZ; NZ
                                              100 Nm ( Radmuttern M12x1,25 ) für Typ : MM
                                              110 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : H00; MM
Verkaufsbezeichnung:      ALTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
GF           e6*2001/116*0123*..       50        195/40R16 76        11A; 21P; 22B; 22H;     4-türig; Frontantrieb;
                                                                     24C; 244; 247           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P

Verkaufsbezeichnung:      BALENO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
EW           e6*2007/46*0177*.. 66 - 82          185/55R16 83        11A; 24J; 248; 26B;     Frontantrieb;
                                                                     26N; 27I                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 195/50R16 84        11A; 24J; 248; 26B;     12A; 51A; 7AV; 71C;
                                                                     26N; 27B                71K; 721; 725; 73C;
                                                 205/50R16 87        11A; 241; 244; 246;     74A; 74P
                                                                     26B; 26J; 27B; 27H

Verkaufsbezeichnung:      IGNIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
MF           e4*2007/46*1162*..        61 - 66   185/55R16 83        11A; 245; 248; 27I      Allradantrieb;
                                                 195/50R16 84        11A; 245; 248; 26P; 27I Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 195/55R16 87        11A; 245; 248; 26P; 27I 12A; 51A; 6AA; 7AV;
                                                                                             71C; 71K; 721; 725;
                                                                                             73C; 74A; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0280-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51742
ANLAGE: 14 MARUTI, SUZUKI                                           Radtyp: TTZZ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:      SPLASH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
EX           e4*2001/116*0130*.. 48 - 69        195/45R16 80      11A; 22I; 24J; 24M        Frontantrieb;
                                                195/50R16 84      11A; 21P; 22B; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  24D                       12A; 51A; 7AV; 71C;
                                                205/45R16 83      11A; 21P; 22B; 24D;       71K; 721; 725; 73C;
                                                                  24J                       74A; 74P
                                                205/50R16 87      11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                  24D

Verkaufsbezeichnung:      SUBARU JUSTY G3X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
NH           e4*2001/116*0071*.. 51 - 73 195/45R16 80             11A; 24C; 24D             10B; 11B; 11G; 11H;
                                         195/50R16 84             11A; 22B; 24C; 24D        12A; 51A; 71C; 71K;
                                         205/45R16 83             11A; 22B; 24C; 24D        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:      SUZUKI BALENO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
EG           e6*93/81*0024*..,   52 - 89 195/45R16-80             11A; 22I                  Frontantrieb;
               e6*95/54*0024*..,                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
               e6*98/14*0024*..,                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
               H032                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:      SUZUKI IGNIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
MH           e4*2001/116*0070*.. 51 - 73        195/45R16 80      11A; 24C; 24D             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                195/50R16 84      11A; 22B; 24C; 24D        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                205/45R16 83      11A; 22B; 24C; 24D        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:      SUZUKI LIANA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
ER           e4*98/14*0054*..    66 - 78        195/45R16 80      11A; 22L                  Stufenheck;
                                                195/50R16 84      11A; 21B; 21L; 22B;       Schrägheck;
                                                                  22L                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                205/45R16 83      11A; 21B; 22B; 22L        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:      SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
EZ           e4*2001/116*0102*.. 68    195/45R16 80               11A; 24M                  ab
                                       195/50R16 84               11A; 24J; 24M             e4*2001/116*0102*02;
                                       205/45R16 83               11A; 24J; 24M             Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0280-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51742
ANLAGE: 14 MARUTI, SUZUKI                                           Radtyp: TTZZ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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                                                                                                       Seite: 4 von 12
Verkaufsbezeichnung:      SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
EZ           e4*2001/116*0102*.. 67 - 75 195/45R16          80                            nur bis
                                         195/50R16          84    11A; 21P; 22I; 24M      e4*2001/116*0102*01;
                                         205/45R16          83    11A; 24M                Frontantrieb;
                                         205/50R16          87    11A; 21B; 22B; 24D;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  24J                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
EZ             e4*2001/116*0102*..    67 - 75   195/45R16   80                            ab
                                                195/50R16   84    11A; 21P; 22I; 24M      e4*2001/116*0102*02;
                                                205/45R16   83    11A; 24M                Frontantrieb;
                                                205/50R16   87    11A; 21B; 22B; 24D;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  24J                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
EZ             e4*2001/116*0102*..    68        195/45R16 80      11A; 24M                nur bis
                                                195/50R16 84      11A; 24J; 24M           e4*2001/116*0102*01;
                                                205/45R16 83      11A; 24J; 24M           Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
FZ             e4*2007/46*0198*..,    66 - 69   185/50R16 81      11A; 22I; 24J           Schrägheck;
               e4*2007/46*0294*..               185/55R16 83      11A; 22I; 24J           Allradantrieb;
NZ             e4*2007/46*0155*..               195/50R16 84      11A; 22I; 24J; 248; 270 Radschrauben;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                205/45R16 83      11A; 22I; 24J           12A; 51A; 573; 7EO;
                                                205/50R16 87      11A; 21P; 22B; 241;     71C; 71K; 721; 725;
                                                                  246; 248; 270           73C; 74A; 74P
FZ             e4*2007/46*0198*..,    66 - 69   185/50R16 81      11A; 22I; 24J           Schrägheck;
               e4*2007/46*0294*..               185/55R16 83      11A; 22I; 24J           Allradantrieb;
NZ             e4*2007/46*0155*..               195/50R16 84      11A; 22I; 24J; 248; 270 Radmuttern;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                205/45R16 83      11A; 22I; 24J           12A; 51A; 573; 7EO;
                                                205/50R16 87      11A; 21P; 22B; 241;     71C; 71K; 721; 725;
                                                                  246; 248; 270           73C; 74A; 74P
MZ             e4*2001/116*0090*..    51 - 75   195/45R16   80                            nur bis
                                                195/50R16   84    11A; 21P; 22I; 24M      e4*2001/116*0090*03;
                                                205/45R16   83    11A; 24M                Frontantrieb;
                                                205/50R16   87    11A; 21B; 22B; 24D;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  24J                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
MZ             e4*2001/116*0090*..    51 - 75   195/45R16 80      11A; 24J; 24M           ab
                                                195/50R16 84      11A; 21P; 22I; 24J;     e4*2001/116*0090*04;
                                                                  24M                     Frontantrieb;
                                                205/45R16 83      11A; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                205/50R16 87      11A; 21B; 22B; 24D;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  24J                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0280-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51742
ANLAGE: 14 MARUTI, SUZUKI                                           Radtyp: TTZZ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:      SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
NZ           e4*2007/46*0155*.., 55 - 69 185/50R16 81             11A; 22I; 24J             Frontantrieb;
             e4*2007/46*0293*..          185/55R16 83             11A; 22I; 24J             Radschrauben;
                                         195/50R16 84             11A; 22I; 24J; 248; 270   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 7EM; 71C;
                                                205/45R16 83      11A; 22I; 24J             71K; 721; 725; 73C;
                                                205/50R16 87      11A; 21P; 22B; 241;       74A; 74P
                                                                  246; 248; 270
NZ             e4*2007/46*0155*..,    55 - 69   185/50R16 81      11A; 22I; 24J           Frontantrieb;
               e4*2007/46*0293*..               185/55R16 83      11A; 22I; 24J           Radmuttern;
                                                195/50R16 84      11A; 22I; 24J; 248; 270 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7EM; 71C;
                                                205/45R16 83      11A; 22I; 24J           71K; 721; 725; 73C;
                                                205/50R16 87      11A; 21P; 22B; 241;     74A; 74P
                                                                  246; 248; 270

Verkaufsbezeichnung:      SUZUKI WAGON R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
H00          e1*2001/116*0311*.. 39 - 69 195/40R16 76             11A; 21B; 21J; 22B;       ab
MM           e4*2001/116*0042*..                                  22L; 24D; 24J; 367;       e4*2001/116*0042*07;
                                                                  5CA; 80G                  Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            Radschrauben;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
MM             e4*98/14*0042*..       39 - 56   195/40R16 76      11A; 21B; 21J; 22B;       nur bis
                                                                  22L; 24D; 24J; 367;       e4*98/14*0042*06;
                                                                  80G
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            Radmuttern;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:      SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW              Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
AZ           e4*2007/46*1205*.. 61 - 82         185/55R16 83      11A; 24J; 248             Allradantrieb;
                                                195/50R16 84      11A; 24J; 248             Frontantrieb;
                                                205/50R16 87      11A; 24M; 241; 246;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  27I                       12A; 51A; 7AV; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0280-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51742
ANLAGE: 14 MARUTI, SUZUKI                                           Radtyp: TTZZ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 6 von 12
      nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
      der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
      Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0280-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51742
ANLAGE: 14 MARUTI, SUZUKI                                           Radtyp: TTZZ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
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22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0280-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51742
ANLAGE: 14 MARUTI, SUZUKI                                           Radtyp: TTZZ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereic he sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nac h ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0280-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51742
ANLAGE: 14 MARUTI, SUZUKI                                           Radtyp: TTZZ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5CA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 800kg.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
7AV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 43139-61M00 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7EM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 43139-61M00 ( nur e4*2007/46*0155*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7EO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 43139-61M00 ( nur e4*2007/46*0155*..,e4*2007/46*0198*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
     zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
     geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
80G) Durch Verlegen der Handbremsseile im Bereich der Längslenker ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0280-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51742
ANLAGE: 14 MARUTI, SUZUKI                                           Radtyp: TTZZ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      SUZUKI
        Fahrzeugtyp:     AZ
        Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1205*..
        Handelsbez.:     SWIFT

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26P                      x = 150             y = 150                     VA
              26B                      x = 200             y = 200                     VA
              27I                      x = 150             y = 250                     HA
              27B                      x = 200             y = 300                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26N                    x = 200       y = 200              8                 VA
              26J                    x = 200       y = 200             15                 VA
              27H                    x = 200       y = 300              8                 HA
              27F                    x = 200       y = 300             15                 HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0280-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51742
ANLAGE: 14 MARUTI, SUZUKI                                           Radtyp: TTZZ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      SUZUKI
        Fahrzeugtyp:     EW
        Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0177*..
        Handelsbez.:     BALENO

        Variante(n):     Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                        von [mm]            bis [mm]
              26B                        x = 290             y = 300                   VA
              26P                        x = 240             y = 200                   VA
              27B                        x = 250             y = 300                   HA
              27I                        x = 200             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26N                    x = 290       y = 300              8                 VA
              26J                    x = 290       y = 300             30                 VA
              27H                    x = 250       y = 300              8                 HA
              27F                    x = 250       y = 300             25                 HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0280-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51742
ANLAGE: 14 MARUTI, SUZUKI                                           Radtyp: TTZZ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      SUZUKI
        Fahrzeugtyp:     MF
        Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1162*..
        Handelsbez.:     IGNIS

        Variante(n):     Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                         von [mm]            bis [mm]
              26B                         x = 270             y = 230                  VA
              26P                         x = 220             y = 180                  VA
              27B                         x = 250             y = 290                  HA
              27I                         x = 200             y = 240                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26N                    x = 270       y = 230              7                 VA
              26J                    x = 270       y = 230              7                 VA
              27H                    x = 250       y = 290              4                 HA
              27F                    x = 250       y = 290              4                 HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.