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							Gutachten 366-0280-17-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51742
ANLAGE: 8 FORD                                                         Radtyp: TTZZ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                          Stand: 28.01.2022
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                Fahrzeughersteller              FORD




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2               Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                         Zentrierart             : Mittenzentrierung
Verwendung von Lockreisversatzschrauben notwendig. Lochkreis(mm)/Lochzahl Verwendungsbereich: 98/4
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                        och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung            in mm                      last       umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                        in kg      in mm     datum
TTZZ2BP40B581           PCD100 ET40            Ø58.1/Ø60.1                   58,1     Kunststoff        615      2104    01/18
TTZZ2BP40O581           PCD100 ET40            Ø58.1/Ø60.1                   58,1     Kunststoff        615      2104    01/18
TTZZ2GA 40B581          PCD100 ET40            Ø58.1/Ø60.1                   58,1     Kunststoff        615      2104    01/18
TTZZ2GA 40O581          PCD100 ET40            Ø58.1/Ø60.1                   58,1     Kunststoff        615      2104    01/18
TTZZ2SA40B581           PCD100 ET40            Ø58.1/Ø60.1                   58,1     Kunststoff        615      2104    01/18
TTZZ2SA40O581           PCD100 ET40            Ø58.1/Ø60.1                   58,1     Kunststoff        615      2104    01/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD
Befestigungsteile                          : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 22,7 mm, Kegelw. 60
                                             Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJFF


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     KA
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW               Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
 RU8          e3*2001/116*0280*.. 51 - 55          195/45R16         51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                74H; 74I; 74P; 77E


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0280-17-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51742
ANLAGE: 8 FORD                                                   Radtyp: TTZZ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.01.2022
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11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0280-17-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51742
ANLAGE: 8 FORD                                                    Radtyp: TTZZ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 28.01.2022
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74I)   Es sind Lochkreisveränderungsschrauben zu verwenden. Diese Befestigungsmittel werden vom
       Radhersteller mitgeliefert.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zuläs sig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.