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							Gutachten 366-0277-17-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51750
ANLAGE: 15 CHRYSLER                                                  Radtyp: TTZZ_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 17.04.2019
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                Fahrzeughersteller                          : CHRYSLER, CHRYSLER (USA)



Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 110/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
TTZZ7BP40EB651          PCD110 ET40            ohne                        65,1                    730     2160    11/17
TTZZ7BP40EC651          PCD110 ET40            ohne                        65,1                    730     2160    11/17
TTZZ7BP40ED651          PCD110 ET40            ohne                        65,1                    730     2160    11/17
TTZZ7BP40EO651          PCD110 ET40            ohne                        65,1                    730     2160    11/17
TTZZ7GA40EB651          PCD110 ET40            ohne                        65,1                    730     2160    11/17
TTZZ7GA40ED651          PCD110 ET40            ohne                        65,1                    730     2160    11/17
TTZZ7GA40EO651          PCD110 ET40            ohne                        65,1                    730     2160    11/17
TTZZ7GP40EB651          PCD110 ET40            ohne                        65,1                    730     2160    11/17
TTZZ7GP40ED651          PCD110 ET40            ohne                        65,1                    730     2160    11/17
TTZZ7GP40EO651          PCD110 ET40            ohne                        65,1                    730     2160    11/17
TTZZ7SA40EB651          PCD110 ET40            ohne                        65,1                    730     2160    11/17
TTZZ7SA40EC651          PCD110 ET40            ohne                        65,1                    730     2160    11/17
TTZZ7SA40ED651          PCD110 ET40            ohne                        65,1                    730     2160    11/17
TTZZ7SA40EO651          PCD110 ET40            ohne                        65,1                    730     2160    11/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CHRYSLER, CHRYSLER (USA)
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 21 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : BU
Zubehör                                    : OE-Schraube
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : MX
Zubehör                                    : OE-Schraube
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : BU
                                             135 Nm für Typ : MX




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0277-17-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51750
ANLAGE: 15 CHRYSLER                                               Radtyp: TTZZ_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.04.2019
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Verkaufsbezeichnung:     Compass
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
MX           e11*2007/46*4037*.. 88 - 125 215/65R16 98           121                      Allradantrieb;
                                          215/70R16 100          12A                      Frontantrieb;
                                          225/60R16 98           121                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/65R16 100          12A                      51A; 7MG; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          74H; 76U

Verkaufsbezeichnung:     JEEP RENEGADE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
BU           e3*2007/46*0300*.. 70 - 132 215/65R16 98            12O                      Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 7MG; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          74H; 76U

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0277-17-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51750
ANLAGE: 15 CHRYSLER                                               Radtyp: TTZZ_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.04.2019
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12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
7MG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 53305555 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.