Gutachten 366-0277-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51750 ANLAGE: 16 SAAB Radtyp: TTZZ_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 26.03.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller : SAAB Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 110/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum TTZZ7BP40EB651 PCD110 ET40 ohne 65,1 730 2160 11/17 TTZZ7BP40ED651 PCD110 ET40 ohne 65,1 730 2160 11/17 TTZZ7BP40EO651 PCD110 ET40 ohne 65,1 730 2160 11/17 TTZZ7GA40EB651 PCD110 ET40 ohne 65,1 730 2160 11/17 TTZZ7GA40ED651 PCD110 ET40 ohne 65,1 730 2160 11/17 TTZZ7GA40EO651 PCD110 ET40 ohne 65,1 730 2160 11/17 TTZZ7SA40EB651 PCD110 ET40 ohne 65,1 730 2160 11/17 TTZZ7SA40ED651 PCD110 ET40 ohne 65,1 730 2160 11/17 TTZZ7SA40EO651 PCD110 ET40 ohne 65,1 730 2160 11/17 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SAAB Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Serienschrauben Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: CADILLAC BLS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YSCF???? e4*2001/116*0109*.. 110 - 154 215/55R16 12T; 51G 10B; 11G; 11H; 51A; 110 - 188 205/55R16 12T; 51G; 52J 71C; 71K; 721; 725; 215/55R16 12T; 51G; 52J 73C; 74C Verkaufsbezeichnung: SAAB 900 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YS3D e4*95/54*0012*.. 96 - 136 205/50R16 11A; 22B; 51G nur bis e4*95/54*0012*03; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YS3D e4*95/54*0012*.., 85 - 169 205/50R16 11A; 22B; 51G ab e4*95/54*0012*04; e4*98/14*0012*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0277-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51750 ANLAGE: 16 SAAB Radtyp: TTZZ_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 26.03.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YS3F e4*2001/116*0065*.. 88 - 154 225/55R16 51G Kombi; Limousine; YS3F???? e4*2001/116*0065*.. 88 - 184 205/55R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R16 51G 12T; 51A; 71C; 71K; 88 - 206 205/55R16 51G; 52J 721; 725; 73C; 74C; 215/55R16 51G; 52J 76U; 4AW 206 225/55R16 51G; 52J Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3 (CABRIO) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YS3F?7?? e4*2001/116*0077*.. 110 - 184 205/55R16 51G Saab 9-3; Saab 9-3 215/55R16 51G Aero; 10B; 11B; 11G; 11H; 12T; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 4AM Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YS3E e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 205/55R16 51G; 52J Kombi; Limousine; 215/55R16 11A; 21P; 22I; 22M; 10B; 10S; 11B; 11G; 24M; 51G 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76U; 4AN YS3EXXXX e11*96/27*0073*.. 88 - 147 205/55R16 91W Kombi; Limousine; 88 - 184 215/55R16 11A; 22I; 51G 10B; 10S; 11B; 11G; 120 - 184 205/55R16 51G; 52J 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76U Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0277-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51750 ANLAGE: 16 SAAB Radtyp: TTZZ_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 26.03.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 4AM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 131 72 5 67 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4AN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 133 48 3 93 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0277-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51750 ANLAGE: 16 SAAB Radtyp: TTZZ_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 26.03.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 4AW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 128 25 0 85 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.