Gutachten 366-0277-17-WIRD/N12 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51750 ANLAGE: 129 MG Radtyp: TTZZ_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.08.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 2 Fahrzeughersteller MG Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 41 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTZZ8BP41EB571 PCD112 ET41 ohne 57,1 730 2160 11/17 TTZZ8BP41EC571 PCD112 ET41 ohne 57,1 730 2160 11/17 TTZZ8BP41ED571 PCD112 ET41 ohne 57,1 730 2160 11/17 TTZZ8BP41EO571 PCD112 ET41 ohne 57,1 730 2160 11/17 TTZZ8GA 41EB571 PCD112 ET41 ohne 57,1 730 2160 11/17 TTZZ8GA 41E D571 PCD112 ET41 ohne 57,1 730 2160 11/17 TTZZ8GA 41EO571 PCD112 ET41 ohne 57,1 730 2160 11/17 TTZZ8GP 41EB571 PCD112 ET41 ohne 57,1 730 2160 11/17 TTZZ8GP 41E D571 PCD112 ET41 ohne 57,1 730 2160 11/17 TTZZ8GP 41EO571 PCD112 ET41 ohne 57,1 730 2160 11/17 TTZZ8SA41EB571 PCD112 ET41 ohne 57,1 730 2160 11/17 TTZZ8SA41EC571 PCD112 ET41 ohne 57,1 730 2160 11/17 TTZZ8SA41ED571 PCD112 ET41 ohne 57,1 730 2160 11/17 TTZZ8SA41EO571 PCD112 ET41 ohne 57,1 730 2160 11/17 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MG Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJV8 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: MG ZS EV, ROEWE ZS EV Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZS1 e4*2007/46*1417*.. 68 205/60R16 92 124 Frontantrieb; Elektro; 10B; 11G; 11H; 51A; 7PN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0277-17-WIRD/N12 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51750 ANLAGE: 129 MG Radtyp: TTZZ_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.08.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 2 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 7PN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 10290600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.