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                            Prüfbericht 366-0322-17-WIRD/N14
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001343
                            ANLAGE: 9.6                                                          Radtyp: TTZZ_5
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 25.08.2022
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                                            Fahrzeughersteller              RENAULT




                            Raddaten:
                            Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 41
                            Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
                            Technische Daten, Kurzfassung
                            Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                                  och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                                   Kennzeichnung           Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                                   Rad                     Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                            TTZZ0BP41EB661         TTZZ_5 ET41             ohne                        66,1                     730      2160    11/17
                            TTZZ0BP41EC661         TTZZ_5 ET41             ohne                        66,1                     730      2160    11/17
                            TTZZ0BP41ED661         TTZZ_5 ET41             ohne                        66,1                     730      2160    11/17
                            TTZZ0BP41EO661         TTZZ_5 ET41             ohne                        66,1                     730      2160    11/17
                            TTZZ0GA 41EB661        TTZZ_5 ET41             ohne                        66,1                     730      2160    11/17
R124 E1*124R00/03*1343*14




                            TTZZ0GA 41E C661       TTZZ_5 ET41             ohne                        66,1                     730      2160    11/17
                            TTZZ0GA 41E D661       TTZZ_5 ET41             ohne                        66,1                     730      2160    11/17
                            TTZZ0GA 41EO661        TTZZ_5 ET41             ohne                        66,1                     730      2160    11/17
                            TTZZ0SA41EB661         TTZZ_5 ET41             ohne                        66,1                     730      2160    11/17
                            TTZZ0SA41EC661         TTZZ_5 ET41             ohne                        66,1                     730      2160    11/17
                            TTZZ0SA41ED661         TTZZ_5 ET41             ohne                        66,1                     730      2160    11/17
                            TTZZ0SA41EO661         TTZZ_5 ET41             ohne                        66,1                     730      2160    11/17
                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                            Räder funktionsfähig bleiben.
                            Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                            von 50km hingewiesen werden.
                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : RENAULT
                            Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
                            Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJB1
                            Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     Megane, Megane E-Tech Plug-In Hybrid
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                             RFB          e2*2007/46*0546*.. 66 - 120 205/55R16      12K; 51G                             10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                          7MN; 711; 714; 721;
                                                                                                                          73C; 74C; 76V

                             Verkaufsbezeichnung:     TALISMAN
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             RFD          e11*2007/46*2969*.. 81 - 110 215/60R16               12K; 51G                   10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                          7MN; 711; 714; 721;
                                                                                                                          73C; 74C; 76V




                                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                                                          Anlage 9 - Verwendungsbereich
                            Prüfbericht 366-0322-17-WIRD/N14
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001343
                            ANLAGE: 9.6                                                      Radtyp: TTZZ_5
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.08.2022
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                            Verkaufsbezeichnung:     TALISMAN
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
                            RFD          e2*2007/46*0653*.. 81 - 110 215/60R16             12K; 51G                  10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                     7MN; 711; 714; 721;
                                                                                                                     73C; 74C; 76V


                            Auflagen
                            10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                 Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                 zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                 nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                 der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                 Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                                 es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                                 wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                            11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                 erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatz rades darauf zu achten, daß
                                 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
R124 E1*124R00/03*1343*14




                            11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
                                 berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
                            12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                 Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                            51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                 Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                 Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                            51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                 Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                 des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                            711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
                            714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
                                 angebracht werden.
                            721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                 außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                 Ventilherstellers zu beachten.
                            73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                            74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                                 Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                                 serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                                 zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.




                                                          Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                            von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                                                          Anlage 9 - Verwendungsbereich
                            Prüfbericht 366-0322-17-WIRD/N14
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001343
                            ANLAGE: 9.6                                                      Radtyp: TTZZ_5
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.08.2022
                            ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                               Seite: 3 von 3
                            76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
                                 wird.
                            7MN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: 40700 4C B0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                                 werden.
R124 E1*124R00/03*1343*14




                                                          Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                            von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.