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							Gutachten 366-0280-17-WIRD
zur Erteilung der ABE 51742
ANLAGE: 30 KIA                                                         Radtyp: TTZZ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                          Stand: 30.03.2018
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Fahrzeughersteller                           : KIA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2              Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-     zul.      zul.     gültig
                                                                        och     werkstoff         Rad-      Abroll   ab
                      Kennzeichnung                Kennzeichnung        (mm)                      last      umf.     Fertig
                      Rad                          Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
TTZZ2BP45B541         PCD100 ET45                  Ø54.1/Ø60.1              54,1     Kunststoff       615     2104    01/18
TTZZ2BP45O541         PCD100 ET45                  Ø54.1/Ø60.1              54,1     Kunststoff       615     2104    01/18
TTZZ2GA45B541         PCD100 ET45                  Ø54.1/Ø60.1              54,1     Kunststoff       615     2104    01/18
TTZZ2GA45O541         PCD100 ET45                  Ø54.1/Ø60.1              54,1     Kunststoff       615     2104    01/18
TTZZ2SA45B541         PCD100 ET45                  Ø54.1/Ø60.1              54,1     Kunststoff       615     2104    01/18
TTZZ2SA45O541         PCD100 ET45                  Ø54.1/Ø60.1              54,1     Kunststoff       615     2104    01/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : KIA
Befestigungsteile                            : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                               für Typ : YB; JA; (Kegelbund)
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJT1
Befestigungsteile                            : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : UB; YB; DE
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJT1
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 110 Nm für Typ : DE; UB
                                               117 Nm für Typ : JA
                                               120 Nm für Typ : YB
                                               127 Nm für Typ : YB
Verkaufsbezeichnung:     JB / Rio
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW                 Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
DE           e4*2001/116*0093*.. 65 - 83             195/45R16 84                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                     195/50R16 84                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                     205/45R16 83                               721; 725; 73C; 74A;
                                         71 - 83     195/45R16 80     5DA                       74P

Verkaufsbezeichnung:     PICANTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                  Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
JA           e11*2007/46*3848*.. 49 - 62             195/45R16 80     11A; 245; 26P             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 7MV; 71C;
                                                                                                71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                74A; 74P; 77E




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0280-17-WIRD
zur Erteilung der ABE 51742
ANLAGE: 30 KIA                                                    Radtyp: TTZZ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 30.03.2018
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Verkaufsbezeichnung:     RIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
UB           e11*2007/46*0195*..     51 - 80   185/55R16 83                               Schrägheck;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AY; 7BC;
                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76U;
                                                                                          4C2

Verkaufsbezeichnung:     RIO, STONIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
YB           e11*2007/46*3777*.. 57 - 88       185/55R16 83      124                      RIO;
                                               185/60R16 86      124                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/50R16 84      11A; 12A; 248            51A; 71C; 71K; 721;
                                               195/55R16 87      11A; 12A; 248            725; 73C; 74A; 74P;
                                               205/50R16 87      11A; 12A; 24J; 248;      76U; 77E
                                                                 26P
YB             e11*2007/46*3777*..   61 - 89   185/55R16 83      12A                      STONIC;
                                               185/60R16 86      12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/55R16 87      12R                      51A; 71C; 71K; 721;
                                               195/60R16 89      12A; 54A                 725; 73C; 74A; 74P;
                                               205/50R16 87      11A; 12A; 21P            76U; 77E
                                               205/55R16 91      11A; 12A; 21P; 54A
                                               205/60R16 92      11A; 12A; 21P; 54A
                                               215/50R16 90      11A; 12A; 21P; 22I
                                               225/50R16 92      11A; 12A; 21B; 22I;
                                                                 24J; 248; 54A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0280-17-WIRD
zur Erteilung der ABE 51742
ANLAGE: 30 KIA                                                    Radtyp: TTZZ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 30.03.2018
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       Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
       gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0280-17-WIRD
zur Erteilung der ABE 51742
ANLAGE: 30 KIA                                                    Radtyp: TTZZ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 30.03.2018
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      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4C2) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 3X300 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 3V600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7BC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 3X305 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0280-17-WIRD
zur Erteilung der ABE 51742
ANLAGE: 30 KIA                                                    Radtyp: TTZZ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 30.03.2018
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7MV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933-D9100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0280-17-WIRD
zur Erteilung der ABE 51742
ANLAGE: 30 KIA                                                    Radtyp: TTZZ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 30.03.2018
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     KIA
       Fahrzeugtyp:    YB
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*3777*..
       Handelsbez.:    RIO, STONIC

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 240             y = 190                    VA
             26P                      x = 190             y = 140                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 240       y = 190              8                VA
             26J                   x = 240       y = 190             26                VA
             27H                   x = 250       y = 290              8                HA
             27F                   x = 250       y = 290             21                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0280-17-WIRD
zur Erteilung der ABE 51742
ANLAGE: 30 KIA                                                    Radtyp: TTZZ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 30.03.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     KIA
       Fahrzeugtyp:    JA
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*3848*..
       Handelsbez.:    PICANTO

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 180             y = 160                    VA
             26B                      x = 230             y = 210                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 230       y = 210              8                VA
             26J                   x = 230       y = 210             30                VA
             27H                   x = 230       y = 310              8                HA
             27F                   x = 230       y = 310             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.