Gutachten 366-0280-17-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51742 ANLAGE: 56 OPEL Radtyp: TTZZ_4 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 6 Fahrzeughersteller OPEL / VAUXHALL Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTZZ2BP45B566 PCD100 ET45 Ø56.6/Ø60.1 56,6 Kunststoff 615 2104 01/18 TTZZ2BP45O566 PCD100 ET45 Ø56.6/Ø60.1 56,6 Kunststoff 615 2104 01/18 TTZZ2GA45B566 PCD100 ET45 Ø56.6/Ø60.1 56,6 Kunststoff 615 2104 01/18 TTZZ2GA45O566 PCD100 ET45 Ø56.6/Ø60.1 56,6 Kunststoff 615 2104 01/18 TTZZ2SA45B566 PCD100 ET45 Ø56.6/Ø60.1 56,6 Kunststoff 615 2104 01/18 TTZZ2SA45O566 PCD100 ET45 Ø56.6/Ø60.1 56,6 Kunststoff 615 2104 01/18 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL / VAUXHALL Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : D-A Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJD4 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : S-D/VAN; S-D; S-D/V Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJO1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : S-D; S-D/V; S-D/VAN 140 Nm für Typ : D-A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0280-17-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51742 ANLAGE: 56 OPEL Radtyp: TTZZ_4 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 6 Verkaufsbezeichnung: CORSA, CORSA-E, ADAM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S-D e1*2001/116*0379*.. 51 - 74 185/50R16 81 12I Adam; nicht Adam 185/55R16 83 124 Rocks; 51 - 85 195/50R16 84 124 10B; 11B; 11G; 11H; 195/55R16 87 124 51A; 7BP; 71C; 71K; 205/45R16 83 12A 721; 725; 73C; 74A; 205/50R16 87 12A 74P; 76U; 77E; 4AC; 205/55R16 91 12A 4CO 85 185/50R16 81 12I; 52J 185/55R16 83 124; 52J S-D e1*2001/116*0379*.. 51 - 85 185/55R16 83 124 Corsa-E; Corsa-E Van; 185/60R16 86 124 ab e1*2001/116*0379*30; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7BP; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U; 77E; 4AC; 4CO S-D e1*2001/116*0379*.. 51 - 74 185/50R16 81 12I nur Adam Rocks; 185/55R16 83 124 10B; 11B; 11G; 11H; 51 - 85 195/50R16 84 124 51A; 7BP; 71C; 71K; 195/55R16 87 124 721; 725; 73C; 74A; 205/45R16 83 12A 74P; 76U; 77E; 4AC; 205/50R16 87 12A 4CO 205/55R16 91 12A 85 185/50R16 81 12I; 52J 185/55R16 83 124; 52J Verkaufsbezeichnung: CORSA VAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S-D/V e50*2007/46*0055*.. 51 - 85 185/55R16 83 124 Corsa-E; Corsa-E Van; 185/60R16 86 124 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7BP; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U; 77E; 4AC; 4CO Verkaufsbezeichnung: CORSA VAN, CORSA, CORSA-E VAN, CORSA-E Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S-D/VAN e1*2007/46*0505*.. 51 - 85 185/55R16 83 124 Corsa-E; Corsa-E Van; 185/60R16 86 124 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7BP; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U; 77E; 4AC; 4CO Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0280-17-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51742 ANLAGE: 56 OPEL Radtyp: TTZZ_4 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 6 Verkaufsbezeichnung: Karl / Viva / Karl Rocks / Viva Rocks Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen D-A e4*2007/46*0957*.. 54 - 55 185/50R16 81 11A; 245; 26P; 27H nicht Karl/Viva Rocks; 195/40R16 76 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 195/45R16 80 11A; 245 12A; 51A; 7MM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P D-A e4*2007/46*0957*.. 54 - 55 185/50R16 81 11A; 21P; 22H KARL ROCKS; VIVA 195/45R16 80 ROCKS; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7MM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0280-17-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51742 ANLAGE: 56 OPEL Radtyp: TTZZ_4 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 6 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 10 10 048 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 4CO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 10 10 042 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0280-17-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51742 ANLAGE: 56 OPEL Radtyp: TTZZ_4 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 6 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7BP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 10 10 050 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7MM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 10 10 069 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0280-17-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51742 ANLAGE: 56 OPEL Radtyp: TTZZ_4 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 6 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: OPEL Fahrzeugtyp: D-A Genehm.Nr.: e4*2007/46*0957*.. Handelsbez.: Karl / Viva / Karl Rocks / Viva Rocks Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 200 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 300 y = 300 30 HA 27H x = 300 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.