Gutachten 366-0280-17-WIRD/N12 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51742 ANLAGE: 33 SUZUKI Radtyp: TTZZ_4 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 13.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 7 Fahrzeughersteller Suzuki, SUZUKI Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTZZ2BP45B541 PCD100 ET45 Ø54.1/Ø60.1 54,1 Kunststoff 615 2104 01/18 TTZZ2BP45O541 PCD100 ET45 Ø54.1/Ø60.1 54,1 Kunststoff 615 2104 01/18 TTZZ2GA 45B541 PCD100 ET45 Ø54.1/Ø60.1 54,1 Kunststoff 615 2104 01/18 TTZZ2GA 45O541 PCD100 ET45 Ø54.1/Ø60.1 54,1 Kunststoff 615 2104 01/18 TTZZ2SA45B541 PCD100 ET45 Ø54.1/Ø60.1 54,1 Kunststoff 615 2104 01/18 TTZZ2SA45O541 PCD100 ET45 Ø54.1/Ø60.1 54,1 Kunststoff 615 2104 01/18 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. §22 51742*12 Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Suzuki, SUZUKI Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : EW; (Kegelbund) Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJS5 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : FZ; NZ; ((nur VIN NR.: JSA...)) Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJS5 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : EZ; AZ; AZ-2S Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJS5 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : FZ; NZ; ((nur VIN NR.: TSM...)) Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJK2 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0280-17-WIRD/N12 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51742 ANLAGE: 33 SUZUKI Radtyp: TTZZ_4 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 13.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 7 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : MZ; EX Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJK2 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 85 Nm für Typ : EX; EZ; MZ 100 Nm für Typ : AZ; AZ-2S; EW; FZ; NZ Verkaufsbezeichnung: BALENO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EW e6*2007/46*0177*.. 66 - 82 185/55R16 83 124 Frontantrieb; 195/50R16 84 11A; 12A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R16 87 11A; 12A; 245; 248; 51A; 7AV; 71C; 71K; 26P; 27I 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SPLASH Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EX e4*2001/116*0130*.. 48 - 69 195/45R16 80 Frontantrieb; 195/50R16 84 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R16 83 11A; 22I; 24M 12A; 51A; 7AV; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P §22 51742*12 Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EZ e4*2001/116*0102*.. 68 195/45R16 80 ab 195/50R16 84 e4*2001/116*0102*02; 205/45R16 83 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P EZ e4*2001/116*0102*.. 68 195/45R16 80 nur bis 195/50R16 84 e4*2001/116*0102*01; 205/45R16 83 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P EZ e4*2001/116*0102*.. 67 - 75 195/45R16 80 ab 205/45R16 83 e4*2001/116*0102*02; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0280-17-WIRD/N12 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51742 ANLAGE: 33 SUZUKI Radtyp: TTZZ_4 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 13.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 7 Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EZ e4*2001/116*0102*.. 67 - 75 195/45R16 80 nur bis 205/45R16 83 e4*2001/116*0102*01; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P FZ e4*2007/46*0198*.., 66 - 69 185/50R16 81 Schrägheck; e4*2007/46*0294*.. 185/55R16 83 Allradantrieb; NZ e4*2007/46*0155*.. 195/50R16 84 Radmuttern; 205/45R16 83 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 7EO; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P FZ e4*2007/46*0198*.., 66 - 69 185/50R16 81 Schrägheck; e4*2007/46*0294*.. 185/55R16 83 Allradantrieb; NZ e4*2007/46*0155*.. 195/50R16 84 Radschrauben; 205/45R16 83 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 7EO; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P MZ e4*2001/116*0090*.. 51 - 75 195/45R16 80 ab §22 51742*12 205/45R16 83 e4*2001/116*0090*04; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P MZ e4*2001/116*0090*.. 51 - 75 195/45R16 80 nur bis 205/45R16 83 e4*2001/116*0090*03; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P NZ e4*2007/46*0155*.., 55 - 69 185/50R16 81 Frontantrieb; e4*2007/46*0293*.. 185/55R16 83 Radmuttern; 195/50R16 84 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R16 83 12A; 51A; 7EM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P NZ e4*2007/46*0155*.., 55 - 69 185/50R16 81 Frontantrieb; e4*2007/46*0293*.. 185/55R16 83 Radschrauben; 195/50R16 84 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R16 83 12A; 51A; 7EM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0280-17-WIRD/N12 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51742 ANLAGE: 33 SUZUKI Radtyp: TTZZ_4 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 13.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 7 Verkaufsbezeichnung: SWIFT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AZ e4*2007/46*1205*.. 61 - 82 185/55R16 83 122 Allradantrieb; 195/50R16 84 12A Frontantrieb; 205/50R16 87 11A; 12A; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7AV; 7PT; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P AZ-2S e6*2018/858*00229*.. 61 185/55R16 83 122 Allradantrieb; 195/50R16 84 12A Frontantrieb; Hybrid; 205/50R16 87 11A; 12A; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7PT; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen §22 51742*12 wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0280-17-WIRD/N12 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51742 ANLAGE: 33 SUZUKI Radtyp: TTZZ_4 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 13.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 7 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschlos s) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. §22 51742*12 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmit te und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0280-17-WIRD/N12 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51742 ANLAGE: 33 SUZUKI Radtyp: TTZZ_4 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 13.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 7 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifent yp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beacht en. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. §22 51742*12 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 7AV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 43139-61M00 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7EM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 43139-61M00 ( nur e4*2007/46*0155*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7EO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 43139-61M00 ( nur e4*2007/46*0155*..,e4*2007/ 46*0198*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7PT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 43130-52S01 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0280-17-WIRD/N12 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51742 ANLAGE: 33 SUZUKI Radtyp: TTZZ_4 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 13.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 7 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SUZUKI Fahrzeugtyp: EW Genehm.Nr.: e6*2007/46*0177*.. Handelsbez.: BALENO Variante(n): Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 300 VA 26P x = 240 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 200 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51742*12 von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 250 y = 300 8 HA 27F x = 250 y = 300 25 HA 26N x = 290 y = 300 8 VA 26J x = 290 y = 300 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.