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                            Prüfbericht 366-0129-18-WIRD/N8
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001391
                            ANLAGE: 9.6                                                          Radtyp: TTZ9
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 28.02.2022
                            ______________________________________________________________________________________________________________
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                                            Fahrzeughersteller              DAIMLER, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D)




                            Raddaten:
                            Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 44
                            Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                            Technische Daten, Kurzfassung
                            Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                                  och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                                   Kennzeichnung           Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                                   Rad                     Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                            TTZ98BP44ED666         TTZ9 ET44               ohne                        66,6                     670      2178    05/18
                            TTZ98BP44EO666         TTZ9 ET44               ohne                        66,6                     670      2178    05/18
                            TTZ98GA44E D666        TTZ9 ET44               ohne                        66,6                     670      2178    05/18
                            TTZ98GA44E O666        TTZ9 ET44               ohne                        66,6                     670      2178    05/18
                            TTZ98GP44E D666        TTZ9 ET44               ohne                        66,6                     670      2178    05/18
R124 E1*124R00/03*1391*08




                            TTZ98GP44E O666        TTZ9 ET44               ohne                        66,6                     670      2178    05/18
                            TTZ98SA44ED666         TTZ9 ET44               ohne                        66,6                     670      2178    05/18
                            TTZ98SA44EO666         TTZ9 ET44               ohne                        66,6                     670      2178    05/18
                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                            Räder funktionsfähig bleiben.
                            Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                            von 50km hingewiesen werden.
                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D)
                            Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
                            Zubehör                                    : ZJM6
                            Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             F2A          e1*2007/46*1829*.. 70 - 165 205/55R17                12K; 51G                   10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                          7OK; 711; 714; 721;
                                                                                                                          73C; 74A; 76V; 855

                             Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE, EQA-Klasse, EQB-Klasse
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen     Auflagen zu Reifen  Auflagen
                             F2B          e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 215/65R17  12K; 51G            GLA-KLASSE;
                                                                                                     10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                     7OK; 711; 714; 721;
                                                                                                     73C; 74A; 76V
                             F2B          e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 215/65R17  12K; 51G            GLB-KLASSE;
                                                                                                     10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                     7OK; 711; 714; 721;
                                                                                                     73C; 74A; 75I; 76V




                                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                                                          Anlage 9 - Verwendungsbereich
                            Prüfbericht 366-0129-18-WIRD/N8
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001391
                            ANLAGE: 9.6                                                      Radtyp: TTZ9
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.02.2022
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                            Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE, EQA-Klasse, EQB-Klasse
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen     Auflagen zu Reifen  Auflagen
                            F2B          e1*2007/46*1909*.. 70 - 165 205/55R17  12K; 51G            B-Klasse;
                                                                                                    10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                    7OK; 711; 714; 721;
                                                                                                    73C; 74A; 76V; 855

                            Verkaufsbezeichnung:     CLA
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
                            F2CLA        e1*2007/46*1912*..    85 - 165 205/55R17          12K; 51G                  CLA COUPE; CLA
                                                                                                                     SHOOTING BRAKE;
                                                                                                                     10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                     7OK; 711; 714; 721;
                                                                                                                     73C; 74A; 76V


                            Auflagen
                            10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                 Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                 zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
R124 E1*124R00/03*1391*08




                                 nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                 der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                 Abrollumfanges.
                            11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                 erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                            11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
                                 berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
                            12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                 Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                            51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                 Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                 Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                            51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                 Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                 des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                            711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
                            714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
                                 angebracht werden.
                            721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                 außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) ent sprechen und die für einen
                                 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                 Ventilherstellers zu beachten.



                                                          Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                            von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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                            Prüfbericht 366-0129-18-WIRD/N8
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001391
                            ANLAGE: 9.6                                                       Radtyp: TTZ9
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 28.02.2022
                            ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                Seite: 3 von 3
                            73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                            74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                 die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                 Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                 beachten.
                            75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                   Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                   ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                            76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
                                 wird.
                            7OK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: A 000 905 4104 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsy stem verwendet
                                 werden.
                            855) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350mm an der
                                 Vorderachse nicht zulässig.
R124 E1*124R00/03*1391*08




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.