Anlage 9 - Verwendungsbereich Prüfbericht 366-0129-18-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001391 ANLAGE: 9.5 Radtyp: TTZ9 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller : DAIMLER (D) Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 49 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTZ98BP49ED666 TTZ9 ET49 ohne 66,6 670 2178 02/18 TTZ98BP49EO666 TTZ9 ET49 ohne 66,6 670 2178 02/18 TTZ98GA49ED666 TTZ9 ET49 ohne 66,6 670 2178 02/18 TTZ98GA49EO666 TTZ9 ET49 ohne 66,6 670 2178 02/18 TTZ98GP49ED666 TTZ9 ET49 ohne 66,6 670 2178 02/18 TTZ98GP49EO666 TTZ9 ET49 ohne 66,6 670 2178 02/18 TTZ98SA49ED666 TTZ9 ET49 ohne 66,6 670 2178 02/18 TTZ98SA49EO666 TTZ9 ET49 ohne 66,6 670 2178 02/18 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D) Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm Zubehör : ZJM6 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 176 e1*2007/46*0928*.. 80 - 155 205/50R17 12K; 51G 10B; 11H; 11N; 4B8; 51A; 7AC; 7BU; 711; 714; 721; 73C; 74A; 76V; 77E Verkaufsbezeichnung: B-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 246 e1*2007/46*0751*.. 80 - 155 205/50R17 12K; 51G 10B; 11H; 11N; 4B8; 51A; 7AC; 7BU; 711; 714; 721; 73C; 74A; 76V; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Anlage 9 - Verwendungsbereich Prüfbericht 366-0129-18-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001391 ANLAGE: 9.5 Radtyp: TTZ9 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 160 205/50R17 12K; 51G CLA Limousine; CLA Shooting brake; 10B; 11H; 11N; 4B8; 51A; 7AC; 7BU; 711; 714; 721; 73C; 74A; 76V; 77E 245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 160 205/50R17 12K; 51G A-Klasse; 10B; 11H; 11N; 4B8; 51A; 7AC; 7BU; 711; 714; 721; 73C; 74A; 76V; 77E 245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 155 205/50R17 12K; 51G B-Klasse ab Mj. 2011; 10B; 11H; 11N; 4B8; 51A; 7AC; 7BU; 711; 714; 721; 73C; 74A; 76V; 77E 245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 155 205/50R17 12K; 51G B-Klasse ab Mj. 2011; 10B; 11H; 11N; 4B8; 51A; 7AC; 7BU; 711; 714; 721; 73C; 74A; 76V; 77E Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 117 e1*2007/46*1007*.. 90 - 155 205/50R17 12K; 51G Limousine; 10B; 11H; 11N; 4B8; 51A; 7AC; 7BU; 711; 714; 721; 73C; 74A; 76V; 77E Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Anlage 9 - Verwendungsbereich Prüfbericht 366-0129-18-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001391 ANLAGE: 9.5 Radtyp: TTZ9 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet wird. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 0030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7BU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 1804 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.