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							               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 60 SUZUKI                                                    Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 11.05.2022
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                               Fahrzeughersteller              SUZUKI




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTZP0BP40D601           PCD114 ET40            Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff        730      2160    01/18
               TTZP0BP40O601           PCD114 ET40            Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff        730      2160    01/18
               TTZP0GA40D601           PCD114 ET40            Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff        730      2160    01/18
               TTZP0GA40O601           PCD114 ET40            Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff        730      2160    01/18
               TTZP0SA40D601           PCD114 ET40            Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff        730      2160    01/18
               TTZP0SA40O601           PCD114 ET40            Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff        730      2160    01/18
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 51751*11




               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SUZUKI
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : JT; GY; AZ; FR
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS7


               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : ZE1HE(S)(EU,M)
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJT4


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : JY; (Kegelbund)
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS8


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : NZ; ((nur VIN NR.: TSM...))
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS8




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 60 SUZUKI                                                      Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                          Stand: 11.05.2022
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               Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                              Typ : JY; EY; MZ; FY; LY
               Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJS8


               Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY; JY; LY; MZ
                                                              100 Nm für Typ : AZ; JY; NZ
                                                              103 Nm für Typ : ZE1HE(S)(EU,M)
                                                              110 Nm für Typ : JT
                                                              140 Nm für Typ : FR
               Verkaufsbezeichnung:     FIAT SEDICI
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FY           e4*2001/116*0106*.. 79 - 100 205/60R16           92                              Allradantrieb;
                                                         215/50R16           90                              Frontantrieb;
                                                         215/55R16           93                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         225/55R16           95                              12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                             74A; 74H; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     GRAND VITARA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
               JT           e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 215/70R16-99                                        2-türig; 4-türig;
                                                         235/60R16 100                                       10B; 11B; 11G; 11H;
§22 51751*11




                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P; 76U; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     KIZASHI
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW               Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FR           e4*2007/46*0142*..  131              215/55R16   93                              Allradantrieb;
                                                                 215/60R16   95                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 225/55R16   95                              12A; 51A; 573; 7AV;
                                                                 225/60R16   98                              71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                             73C; 74A; 74P; 76U

               Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW               Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               MZ           e4*2001/116*0090*.. 92               195/45R16 80                                Frontantrieb;
                                                                 195/50R16 84        11A; 24M                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 205/45R16 83                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P
               NZ             e4*2007/46*0155*..      100        195/50R16 84        11A;   22I; 24J         Frontantrieb;
                                                                 205/45R16 83        11A;   22I; 245         Radschrauben;
                                                                 205/50R16 87        11A;   22B; 24J; 248;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     270                     12A; 51A; 7AV; 71C;
                                                                 215/45R16 86        11A;   22I; 24J; 270    71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                             74A; 74P




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 60 SUZUKI                                                Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.05.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SX4
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               EY           e4*2001/116*0105*.. 66 - 99     205/60R16   92                              Allradantrieb;
                                                            215/50R16   90                              Frontantrieb;
                                                            215/55R16   93                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/55R16   95                              12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P
               GY            e4*2001/116*0124*.. 79 - 88    195/55R16   87    11A;   24J                Stufenheck;
                                                            195/60R16   89    11A;   24J                Frontantrieb;
                                                            205/55R16   91    11A;   24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            205/60R16         11A;   24J; 24M; 51G      12A; 51A; 7AV; 71C;
                                                            215/55R16   93    11A;   22I; 24C; 24M      71K; 721; 725; 73C;
                                                            225/50R16   92    11A;   22I; 24C; 24D;     74A; 74P
                                                                              57T

               Verkaufsbezeichnung:     SWACE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               ZE1HE(S)(E e6*2007/46*0485*.. 72             205/55R16 91      12R                       Kombilimousine;
               U,M)
                                                            215/50R16 90      12N                       Frontantrieb;
                                                            225/50R16 92      12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7PZ; 71C; 71K;
§22 51751*11




                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76U

               Verkaufsbezeichnung:     SWIFT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               AZ           e4*2007/46*1205*.. 95 - 103 195/50R16       84    11A; 24J                  Frontantrieb;
                                                        205/50R16       87    11A; 24J; 248; 27I        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        215/45R16       86    11A; 24J                  12A; 51A; 7AV; 7PT;
                                                        225/45R16       89    11A; 24J; 248; 27I        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     SX4, SUZUKI SX4
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               JY           e4*2007/46*0779*.. 82 - 103 215/60R16 95          11A; 27B                  ab
                                                                                                        e4*2007/46*0779*04;
                                                            225/55R16 95      11A; 246; 248; 27I        Schräghecklimousine;
                                                            225/60R16 98      11A; 246; 248; 27B;       Allradantrieb;
                                                                              27F                       Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AV; 7PT;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74P; 76U




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 60 SUZUKI                                                 Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 11.05.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     SX4, SUZUKI SX4
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               JY           e4*2007/46*0779*.. 88      205/55R16 91            11A; 246; 26N; 27H      bis
                                                       205/60R16 92            11A; 246; 26N; 27H      e4*2007/46*0779*03;
                                                       215/55R16 93            11A; 24J; 248; 26J;     Schräghecklimousine;
                                                                               27H                     Allradantrieb;
                                                             225/50R16 92      11A; 24J; 248; 26J; 27F Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             225/55R16 95      11A; 24J; 248; 26J; 27F 12A; 51A; 7AV; 7PT;
                                                                                                       71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                       73C; 74A; 74P; 76U

               Verkaufsbezeichnung:     VITARA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               LY           e4*2007/46*0928*.. 75 - 103 205/60R16        92    12O                     Allradantrieb;
                                                        205/65R16        95    12A                     Frontantrieb;
                                                        215/60R16        95    12Q                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        225/55R16        95    11A; 12A; 24J; 248; 27I 51A; 7AV; 7PT; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                             225/60R16 98      11A; 12A; 24J; 248; 27I 74A; 74P; 76U


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
§22 51751*11




                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 60 SUZUKI                                                 Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 11.05.2022
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                      Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                      nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
§22 51751*11




                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegun g, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 60 SUZUKI                                                 Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 11.05.2022
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               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereic he sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 51751*11




               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Bet riebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 60 SUZUKI                                                 Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 11.05.2022
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               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        205/55R16
                                   Hinterachse:                        225/50R16
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewic hte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
§22 51751*11




               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7AV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 43139-61M00 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 60 SUZUKI                                                Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.05.2022
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               7PT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 43130-52S01 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7PZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 42607 - 02070 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
§22 51751*11




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 60 SUZUKI                                                Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.05.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 12


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SUZUKI
                      Fahrzeugtyp:     AZ
                      Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1205*..
                      Handelsbez.:     SWIFT

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 150              y = 150                  VA
                            26B                     x = 200              y = 200                  VA
                            27I                     x = 150              y = 250                  HA
                            27B                     x = 200              y = 300                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 51751*11




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 200        y = 200             8                VA
                            26J                  x = 200        y = 200            15                VA
                            27H                  x = 200        y = 300             8                HA
                            27F                  x = 200        y = 300            15                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 60 SUZUKI                                                Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.05.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 10 von 12

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SUZUKI
                      Fahrzeugtyp:     JY
                      Genehm.Nr.:      e4*2007/46*0779*..
                      Handelsbez.:     SX4, SUZUKI SX4

                      Variante(n):     ab e4*2007/46*0779*04, Allradantrieb, Frontantrieb, Schräghecklimousine

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 260                  VA
                            26P                     x = 250              y = 210                  VA
                            27B                     x = 330              y = 400                  HA
                            27I                     x = 280              y = 360                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 51751*11




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 300        y = 260             5                VA
                            26J                  x = 300        y = 260             5                VA
                            27H                  x = 330        y = 400             8                HA
                            27F                  x = 330        y = 400            25                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 60 SUZUKI                                                Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.05.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     SUZUKI
                      Fahrzeugtyp:    JY
                      Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0779*..
                      Handelsbez.:    SX4, SUZUKI SX4

                      Variante(n):    Allradantrieb, bis e4*2007/46*0779*03, Frontantrieb, Schräghecklimousine


               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 300            26                VA
                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA
                            27F                  x = 300        y = 300            24                HA
                            27H                  x = 300        y = 300             8                HA
§22 51751*11




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 60 SUZUKI                                                Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.05.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 12 von 12

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SUZUKI
                      Fahrzeugtyp:     LY
                      Genehm.Nr.:      e4*2007/46*0928*..
                      Handelsbez.:     VITARA

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA
                            27B                     x = 300              y = 300                  HA
                            27I                     x = 250              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 51751*11




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 300            10                VA
                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA
                            27H                  x = 300        y = 300             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.