Gutachten 366-0290-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 60 SUZUKI Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 13 Fahrzeughersteller SUZUKI Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTZP0BP40D601 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 730 2160 01/18 TTZP0BP40O601 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 730 2160 01/18 TTZP0GA40D601 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 730 2160 01/18 TTZP0GA40O601 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 730 2160 01/18 TTZP0SA40D601 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 730 2160 01/18 TTZP0SA40O601 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 730 2160 01/18 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. §22 51751*14 Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SUZUKI Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : GY; AZ-2S; JT; AZ; FR Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJS7 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : ZE1HE(S)-2S; ZE1HE(S)(EU,M) Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJT4 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : JY-2S; JY; (Kegelbund) Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJS8 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : NZ; ((nur VIN NR.: TSM...)) Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJS8 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 60 SUZUKI Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 13 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : LY-2S; LY; EY; JY; FY; MZ Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJS8 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY; JY; LY; LY-2S; MZ 100 Nm für Typ : AZ; AZ-2S; JY; JY-2S; NZ 103 Nm für Typ : ZE1HE(S)(EU,M); ZE1HE(S)-2S 110 Nm für Typ : JT 140 Nm für Typ : FR Verkaufsbezeichnung: FIAT SEDICI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e4*2001/116*0106*.. 79 - 100 205/60R16 92 Allradantrieb; 215/50R16 90 Frontantrieb; 215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R16 95 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: GRAND VITARA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JT e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 215/70R16-99 2-türig; 4-türig; 235/60R16 100 10B; 11B; 11G; 11H; §22 51751*14 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U; 77E Verkaufsbezeichnung: KIZASHI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FR e4*2007/46*0142*.. 131 215/55R16 93 Allradantrieb; 215/60R16 95 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R16 95 12A; 51A; 573; 7AV; 225/60R16 98 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWACE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZE1HE(S)(E e6*2007/46*0485*.. 72 205/55R16 91 12R Kombilimousine; U,M) 215/50R16 90 12N Frontantrieb; 225/50R16 92 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7PZ; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 60 SUZUKI Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 13 Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWACE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZE1HE(S)(E e6*2018/858*00057*.. 72 205/55R16 91 12R bis U,M) 215/50R16 90 12N e6*2018/858*00057*03; 225/50R16 92 12A Kombilimousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7PZ; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U ZE1HE(S)-2 e6*2018/858*00057*.. 72 205/55R16 91 12R ab S 215/50R16 90 12N e6*2018/858*00057*04; 225/50R16 92 12A Kombilimousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7PZ; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MZ e4*2001/116*0090*.. 92 195/45R16 80 Frontantrieb; §22 51751*14 195/50R16 84 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R16 83 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P NZ e4*2007/46*0155*.. 100 195/50R16 84 11A; 22I; 24J Frontantrieb; 205/45R16 83 11A; 22I; 245 Radschrauben; 205/50R16 87 11A; 22B; 24J; 248; 10B; 11B; 11G; 11H; 270 12A; 51A; 7AV; 71C; 215/45R16 86 11A; 22I; 24J; 270 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SX4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EY e4*2001/116*0105*.. 66 - 99 205/60R16 92 Allradantrieb; 215/50R16 90 Frontantrieb; 215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R16 95 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P GY e4*2001/116*0124*.. 79 - 88 195/55R16 87 11A; 24J Stufenheck; 195/60R16 89 11A; 24J Frontantrieb; 205/55R16 91 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/60R16 11A; 24J; 24M; 51G 12A; 51A; 7AV; 71C; 215/55R16 93 11A; 22I; 24C; 24M 71K; 721; 725; 73C; 225/50R16 92 11A; 22I; 24C; 24D; 74A; 74P 57T Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 60 SUZUKI Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 13 Verkaufsbezeichnung: SWIFT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AZ e4*2007/46*1205*.. 95 - 103 195/50R16 84 11A; 24J Frontantrieb; 205/50R16 87 11A; 24J; 248; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R16 86 11A; 24J 12A; 51A; 7AV; 7PT; 225/45R16 89 11A; 24J; 248; 27I 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P AZ-2S e6*2018/858*00229*.. 95 195/50R16 84 11A; 24J Frontantrieb; Hybrid; 205/50R16 87 11A; 24J; 248; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R16 86 11A; 24J 12A; 51A; 7PT; 71C; 225/45R16 89 11A; 24J; 248; 27I 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SX4, SUZUKI SX4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JY e6*2018/858*00006*.. 95 - 103 215/60R16 95 11A; 27B bis 225/55R16 95 11A; 246; 248; 27I e6*2018/858*00006*01; 225/60R16 98 11A; 246; 248; 27B; Allradantrieb; 27F Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PT; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U §22 51751*14 Verkaufsbezeichnung: SX4, SUZUKI SX4, S-CROSS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JY-2S e6*2018/858*00006*.. 75 - 95 215/60R16 95 11A; 27B ab 225/55R16 95 11A; 246; 248; 27I e6*2018/858*00006*02; 225/60R16 98 11A; 246; 248; 27B; Allradantrieb; 27F Frontantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PT; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: SX4, SUZUKI SX4,S-CROSS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JY e4*2007/46*0779*.. 75 - 103 215/60R16 95 11A; 27B ab e4*2007/46*0779*04; 225/55R16 95 11A; 246; 248; 27I Allradantrieb; 225/60R16 98 11A; 246; 248; 27B; Frontantrieb; inkl. 27F Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AV; 7PT; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 60 SUZUKI Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 13 Verkaufsbezeichnung: SX4, SUZUKI SX4,S-CROSS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JY e4*2007/46*0779*.. 88 205/55R16 91 11A; 246; 26N; 27H bis 205/60R16 92 11A; 246; 26N; 27H e4*2007/46*0779*03; 215/55R16 93 11A; 24J; 248; 26J; Schräghecklimousine; 27H Allradantrieb; 225/50R16 92 11A; 24J; 248; 26J; Frontantrieb; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R16 95 11A; 24J; 248; 26J; 12A; 51A; 7AV; 7PT; 27F 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: VITARA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LY e4*2007/46*0928*.. 75 - 103 205/60R16 92 12O Allradantrieb; 205/65R16 95 12A Frontantrieb; 215/60R16 95 12Q 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R16 95 11A; 12A; 24J; 248; 51A; 7AV; 7PT; 71C; 27I 71K; 721; 725; 73C; 225/60R16 98 11A; 12A; 24J; 248; 74A; 74P; 76U 27I LY e6*2018/858*00005*.. 75 - 103 205/60R16 92 12O bis 205/65R16 95 12A e6*2018/858*00005*01; 215/60R16 95 12Q Allradantrieb; §22 51751*14 225/55R16 95 11A; 12A; 24J; 248; Frontantrieb; inkl. 27I Hybrid; 225/60R16 98 11A; 12A; 24J; 248; 10B; 11B; 11G; 11H; 27I 51A; 7PT; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U LY-2S e6*2018/858*00005*.. 75 - 95 205/60R16 92 12O ab 205/65R16 95 12A e6*2018/858*00005*02; 215/60R16 95 12Q Allradantrieb; 225/55R16 95 11A; 12A; 24J; 248; Frontantrieb; Hybrid; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 225/60R16 98 11A; 12A; 24J; 248; 51A; 7PT; 71C; 71K; 27I 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 60 SUZUKI Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 13 FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. §22 51751*14 Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (ei nschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustell en. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Bet riebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 60 SUZUKI Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 13 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Brei te der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. §22 51751*14 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügel s oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 60 SUZUKI Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 13 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. §22 51751*14 Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R16 Hinterachse: 225/50R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 60 SUZUKI Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 13 Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7AV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 43139-61M00 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7PT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 43130-52S01 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7PZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607 - 02070 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den §22 51751*14 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 60 SUZUKI Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 13 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SUZUKI Fahrzeugtyp: AZ Genehm.Nr.: e4*2007/46*1205*.. Handelsbez.: SWIFT Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 150 y = 250 HA 27B x = 200 y = 300 HA 26P x = 150 y = 150 VA 26B x = 200 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51751*14 von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 200 y = 300 8 HA 27F x = 200 y = 300 15 HA 26N x = 200 y = 200 8 VA 26J x = 200 y = 200 15 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 60 SUZUKI Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 13 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SUZUKI Fahrzeugtyp: LY Genehm.Nr.: e4*2007/46*0928*.. Handelsbez.: VITARA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51751*14 von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 300 8 HA 26J x = 300 y = 300 10 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 60 SUZUKI Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 13 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SUZUKI Fahrzeugtyp: JY Genehm.Nr.: e4*2007/46*0779*.. Handelsbez.: SX4, SUZUKI SX4,S-CROSS Variante(n): ab e4*2007/46*0779*04, Allradantrieb, Frontantrieb, Schräghecklimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 330 y = 400 HA 27I x = 280 y = 360 HA 26B x = 300 y = 260 VA 26P x = 250 y = 210 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51751*14 von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 330 y = 400 8 HA 27F x = 330 y = 400 25 HA 26N x = 300 y = 260 5 VA 26J x = 300 y = 260 5 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 60 SUZUKI Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 13 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SUZUKI Fahrzeugtyp: JY Genehm.Nr.: e4*2007/46*0779*.. Handelsbez.: SX4, SUZUKI SX4,S-CROSS Variante(n): Allradantrieb, bis e4*2007/46*0779*03, Frontantrieb, Schräghecklimousine Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 300 24 HA 27H x = 300 y = 300 8 HA 26J x = 300 y = 300 26 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA §22 51751*14 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.