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							Gutachten 366-0290-17-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
ANLAGE: 71 FORD, FORD MOTOR                                          Radtyp: TTZP_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 15.02.2019
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Fahrzeughersteller                         : FORD, FORD MOTOR
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-      Abroll   ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                       last      umf.     Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
TTZP0BP40D671           PCD114 ET40            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       730     2160    01/18
TTZP0BP40O671           PCD114 ET40            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       730     2160    01/18
TTZP0GA40D671           PCD114 ET40            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       730     2160    01/18
TTZP0GA40O671           PCD114 ET40            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       730     2160    01/18
TTZP0SA40D671           PCD114 ET40            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       730     2160    01/18
TTZP0SA40O671           PCD114 ET40            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       730     2160    01/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD, FORD MOTOR
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM5
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : ECP
                                             133 Nm für Typ : 1EZ; 1EZR; 1N2; 1N2R
Verkaufsbezeichnung:     FORD ESCAPE, MAVERICK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen        Auflagen zu Reifen                        Auflagen
1EZ          e4*98/14*0043*..  91     225/65R16 100                                           Mit
1EZR         e4*98/14*0051*..         235/60R16 100                                           Radhausverbreiterung
                               145    235/70R16     51G                                       Serie; Allradantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74H; 74P
1N2            e13*2001/116*0093*.. 91 - 149 215/70R16         51G                            Mit
1N2R           e13*2001/116*0091*..          225/65R16 100     FGL                            Radhausverbreiterung
                                                 235/60R16 100 FGL                            Serie; Allradantrieb;
                                       145       235/70R16     51G                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74H; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-17-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
ANLAGE: 71 FORD, FORD MOTOR                                       Radtyp: TTZP_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.02.2019
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Verkaufsbezeichnung:    FORD PROBE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
ECP          G571             119 - 120 P225/50R16               12A; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                        205/55R16                12K; 51G                 51A; 71C; 71K; 721;
                                        225/50R16                12A; 51G                 725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-17-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
ANLAGE: 71 FORD, FORD MOTOR                                       Radtyp: TTZP_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.02.2019
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71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
FGL) Die Verwendung dieser Reifengröße ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die Reifengröße
     225/70R15 oder 215/70R16 serienmäßig vom Fahrzeuhersteller in den Fahrzeugpapieren eingetragen
     ist.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.