Gutachten 366-0290-17-WIRD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 65 HONDA Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 07.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 16 Fahrzeughersteller HONDA Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTZP0BP40D641 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø64.1 64,1 Kunststoff 730 2160 01/18 TTZP0BP40O641 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø64.1 64,1 Kunststoff 730 2160 01/18 TTZP0GA40D641 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø64.1 64,1 Kunststoff 730 2160 01/18 TTZP0GA40O641 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø64.1 64,1 Kunststoff 730 2160 01/18 TTZP0SA40D641 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø64.1 64,1 Kunststoff 730 2160 01/18 TTZP0SA40O641 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø64.1 64,1 Kunststoff 730 2160 01/18 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. §22 51751*13 Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HONDA Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: TTZZ_5 KBA: 51750 Lochkreis: 5x114,3 ET: 48 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAMY Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJH5 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2; CU1; CU3; CW1; CW3; FC; FD3; FE; FK; FK1; FK2; FK3; FN1; FN2; FN3; FN4; RD8; RD9; RU 110 Nm für Typ : BB6; BB8; CG2; CL3; CL4; DC2; EP1; EP2; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; EU9; EV1; GH1; GH2; GH3; GH4; RA1; RA3; RD1; RD3; ZC; ZF1 Verkaufsbezeichnung: ACCORD COUPE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CG2 e6*95/54*0049*.. 147 205/55R16 89 11A; 22L; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16-92 11A; 22L; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-17-WIRD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 65 HONDA Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 07.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 16 Verkaufsbezeichnung: ACCORD SEDAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CL7 e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 205/55R16 90 10B; 11B; 11G; 11H; CL9 e6*2001/116*0092*.. 215/55R16 93 11A; 22L 12A; 51A; 71C; 71K; CN1 e6*2001/116*0096*.. 225/50R16 92 11A; 22B; 22L; 24J; 721; 725; 73C; 74A; 24M; 57T; KAMY 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: ACCORD TOURER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CM1 e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 205/55R16 90 10B; 11B; 11G; 11H; CM2 e6*2001/116*0094*.. 215/55R16 93 11A; 22B 12A; 51A; 71C; 71K; CN2 e6*2001/116*0097*.. 225/50R16 92 11A; 22B; 24J; 24M; 721; 725; 73C; 74A; 57T; KAMY 74P; 76U CW1 e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 205/60R16 92 51J Kombi; Frontantrieb; CW3 e6*2001/116*0122*.. 215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R16 95 12A; 51A; 71C; 71K; 225/55R16 95 11A; 24J 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U; 4DT Verkaufsbezeichnung: CIVIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FE e6*2018/858*00064*.. 95 - 134 215/55R16 93 mit §22 51751*13 225/50R16 92 11A; 26P Radhausverbreiterung 225/55R16 95 11A; 26P (Flap) Serie; 245/50R16 97 11A; 24J; 24M; 26B; Frontantrieb; nicht 26N; 27H Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U; 77E Verkaufsbezeichnung: CIVIC 4DR, CIVIC 5DR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FC e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 205/55R16 91 12G CIVIC 4DR; CIVIC 5DR; FK e6*2007/46*0256*.. 215/55R16 93 11A; 12A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16 92 11A; 12A; 26N; 26P 51A; 71C; 71K; 721; 225/55R16 95 11A; 12A; 26N; 26P 725; 73C; 74A; 74P; 76U; 77E Verkaufsbezeichnung: CIVIC 4DR HYBRID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FD3 e11*2001/116*0271*.. 70 195/55R16 87 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R16 91 11A; 21P 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; SC4 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-17-WIRD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 65 HONDA Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 07.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 16 Verkaufsbezeichnung: CIVIC 5DR, CIVIC TOURER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FK1 e11*2001/116*0255*.. 73 - 104 195/55R16 87 11A; 26P ab FK2 e11*2001/116*0256*.. 195/60R16 89 11A; 26P e11*2001/116*0255*07; FK3 e11*2001/116*0257*.. 73 - 110 205/50R16 87W 11A; 26P; 5ET ab 205/55R16 91 11A; 26P e11*2001/116*0256*07; 215/55R16 93 11A; 245; 26B; 26N ab 225/45R16 89 11A; 26P e11*2001/116*0257*06; 225/50R16 92 11A; 24J; 26B; 26N; CIVIC TOURER; 27I Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U; 77E FK1 e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 205/55R16 91 nur bis FK2 e11*2001/116*0256*.. 215/55R16 93 e11*2001/116*0255*06; FK3 e11*2001/116*0257*.. 225/50R16 92 11A; 22I; 24M; 57T; nur bis KAMY e11*2001/116*0256*06; nur bis e11*2001/116*0257*05; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; §22 51751*13 74P; 76U; 77E Verkaufsbezeichnung: CR-Z Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZF1 e11*2007/46*0100*.. 84 - 89 195/50R16 84 2-türig; Frontantrieb; 195/55R16 87 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R16 87 11A; 21P; 245 12A; 51A; 71C; 71K; 215/45R16 86 721; 725; 73C; 74A; 225/45R16 89 11A; 21P; 245 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: HONDA ACCORD Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CL3 e11*98/14*0165*.. 113 205/50R16 87 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; CL4 e11*98/14*0166*.. 24D 12A; 51A; 71C; 71K; 215/45R16 86 11A; 22B; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A; 225/45R16 89 11A; 21B; 22B; 24C; 74P 24D CU1 e6*2001/116*0113*.. 110 - 115 205/60R16 92 51J Stufenheck; CU3 e6*2001/116*0115*.. 215/55R16 93 11A; 24J; 24M Frontantrieb; 215/60R16 95 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R16 95 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U; 4DT Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-17-WIRD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 65 HONDA Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 07.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 16 Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EP1 e11*98/14*0173*.. 66 - 118 205/50R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H; EP2 e11*98/14*0174*.. 205/55R16 51G 12A; 51A; 71C; 71K; EP4 e11*98/14*0188*.. 215/45R16 86 721; 725; 73C; 74A; EU5 e11*98/14*0158*.. 74P EU6 e11*98/14*0159*.. EU7 e11*98/14*0160*.. EU8 e11*98/14*0161*.. EU9 e11*98/14*0189*.. EV1 e11*2001/116*0198*.. Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC 3DR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FN1 e11*2001/116*0297*.. 103 205/55R16 91 11A; 21P; 22I; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; FN3 e11*2001/116*0298*.. 215/55R16 93 11A; 21B; 22B; 24D; 12A; 51A; 71C; 71K; 24J 721; 725; 73C; 74A; 225/50R16 92 11A; 21B; 22B; 24D; 74P; 76U 24J; 57T; KAMY FN2 e11*2001/116*0306*.. 148 205/55R16 91 11A; 21P; 22I; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R16 93 11A; 21B; 22B; 24D; 12A; 51A; 71C; 71K; 24J 721; 725; 73C; 74A; 225/50R16 92 11A; 21B; 22B; 24D; 74P; 76S 24J; 57T; KAMY §22 51751*13 FN4 e11*2001/116*0334*.. 73 205/55R16 11A; 21P; 22I; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: HONDA CR-V Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RD1 e6*95/54*0044*.. 94 - 108 225/55R16-94 11A; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; RD3 e6*98/14*0076*.. 24D 12A; 51A; 71C; 71K; 225/60R16-98 11A; 22B; 22F; 24C; 721; 725; 73C; 74A; 24D; 367 74P RD8 e11*98/14*0190*.. 110 205/60R16 92 11A; 24J; 24M nur bis 205/65R16 95 11A; 24J; 24M e11*98/14*0190*01; 215/60R16 95 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/60R16 98 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P RD8 e11*98/14*0190*.. 110 205/60R16 92 11A; 24J; 24M nur bis 205/65R16 95 11A; 24J; 24M e11*98/14*0190*01; 215/60R16 95 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P RD8 e11*98/14*0190*.. 110 215/65R16 98 11A; 22I ab e11*98/14*0190*02; 225/60R16 98 11A; 22I; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 235/60R16 100 11A; 22B; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-17-WIRD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 65 HONDA Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 07.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 16 Verkaufsbezeichnung: HONDA CR-V Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RD9 e11*2001/116*0234*.. 103 215/65R16 98 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H; 225/60R16 98 11A; 22I; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 235/60R16 100 11A; 22B; 24J 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: Honda e Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZC e6*2007/46*0425*.. 60 205/55R16 91 GC6; 12Q; 57F; Schräghecklimousine; KAMY Heckantrieb; 215/50R16 90 GC9; 124; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H; KAMY 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; 76U; 77E; 97L Verkaufsbezeichnung: HONDA FR-V Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BE1 e6*2001/116*0099*.. 92 - 110 205/55R16 91 10B; 11B; 11G; 11H; BE3 e6*2001/116*0100*.. 215/50R16 90 12A; 51A; 71C; 71K; BE5 e6*2001/116*0104*.. 215/55R16 93 721; 725; 73C; 74A; 225/50R16 92 11A; 21P; 24J; 24M 74P Verkaufsbezeichnung: HONDA HR-V §22 51751*13 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GH1 e6*98/14*0062*.. 77 - 91 205/60R16-91 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; GH2 e6*98/14*0063*.. 12A; 51A; 71C; 71K; GH3 e6*98/14*0067*.. 721; 725; 73C; 74A; GH4 e6*98/14*0068*.. 74P Verkaufsbezeichnung: HONDA INTEGRA TYPE R Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DC2 e6*95/54*0052*.. 140 215/40R16-82 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 225/40R16-85 11A; 21B; 22B; 24C; 721; 725; 73C; 74A; 24D; 66D 74P Verkaufsbezeichnung: HONDA PRELUDE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BB6 e6*95/54*0037*.. 136 - 147 205/50R16 11A; 21J; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; BB8 e6*95/54*0038*.. 24M; 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 225/45R16-89 11A; 21J; 22B; 24C; 721; 725; 73C; 74A; 24D; 685; KAMY 74P Verkaufsbezeichnung: HONDA SHUTTLE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RA1 e6*93/81*0002*.. 110 205/55R16 91 5GG 10B; 11B; 11G; 11H; RA3 e6*95/54*0050*.. 215/55R16-91 5GG 12A; 51A; 71C; 71K; 215/55R16-93 721; 725; 73C; 74A; 225/50R16-92 11A; 22B; 22F; 24M; 74P; FKA 5GM; 57F; 57T Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-17-WIRD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 65 HONDA Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 07.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 16 Verkaufsbezeichnung: HR-V Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RU e6*2007/46*0158*.. 88 - 134 215/60R16 95 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R16 95 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26N 721; 725; 73C; 74A; 225/60R16 98 11A; 24J; 248; 26B; 74P; 76U; 77E 26N 235/55R16 98 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27I 245/50R16 97 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27H; 27I 245/55R16 100 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27H; 27I Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer s innfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen §22 51751*13 wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-17-WIRD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 65 HONDA Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 07.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 16 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß) auftragen, ist an der Antriebsachse möglich. 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. §22 51751*13 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkom bination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-17-WIRD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 65 HONDA Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 07.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 16 kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens ), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad §22 51751*13 hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist . Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-17-WIRD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 65 HONDA Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 07.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 16 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 4DT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42753-TL0-G52 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: §22 51751*13 Reifengröße: Vorderachse: 205/55R16 Hinterachse: 225/50R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer z ulässigen Achslast von 1090kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 66D) Sofern Reifen der Größe 225/40 R 16 auf der Felge 7 J x 16 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/50R16 Hinterachse: 225/45R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-17-WIRD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 65 HONDA Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 07.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 16 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmut ter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. §22 51751*13 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 97L) Die Maulweite des Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1/2 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der Hinterachse. FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist, sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten. GC6) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 185/60R16 Hinterachse: 205/55R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GC9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 195/55R16 Hinterachse: 215/50R16 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-17-WIRD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 65 HONDA Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 07.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderli ch; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. KAMY) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Vorderachse TTZZ_5 KBA: 51750 Lochkreis 5x114,3 ET: 48 SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO 3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z. B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen. §22 51751*13 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-17-WIRD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 65 HONDA Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 07.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 16 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HONDA Fahrzeugtyp: FE Genehm.Nr.: e6*2018/858*00064*.. Handelsbez.: CIVIC Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 230 VA 26P x = 270 y = 180 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 230 30 VA §22 51751*13 26N x = 320 y = 230 8 VA 27F x = 290 y = 330 30 HA 27H x = 290 y = 330 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-17-WIRD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 65 HONDA Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 07.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 16 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HONDA Fahrzeugtyp: FK1 Genehm.Nr.: e11*2001/116*0255*.. Handelsbez.: CIVIC 5DR, CIVIC TOURER Variante(n): ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06, Frontantrieb, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 195 y = 320 VA 26B x = 245 y = 370 VA 27I x = 245 y = 360 HA 27B x = 295 y = 410 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 51751*13 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 245 y = 370 8 VA 26J x = 245 y = 370 27 VA 27H x = 295 y = 410 8 HA 27F x = 295 y = 410 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-17-WIRD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 65 HONDA Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 07.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 16 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HONDA Fahrzeugtyp: RU Genehm.Nr.: e6*2007/46*0158*.. Handelsbez.: HR-V Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 27I x = 225 y = 250 HA 27B x = 275 y = 300 HA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51751*13 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 25 VA 27H x = 275 y = 300 8 HA 27F x = 275 y = 300 15 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-17-WIRD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 65 HONDA Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 07.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 16 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HONDA Fahrzeugtyp: FK Genehm.Nr.: e6*2007/46*0256*.. Handelsbez.: CIVIC 4DR, CIVIC 5DR Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 300 VA 26B x = 300 y = 350 VA 27I x = 200 y = 250 HA 27B x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51751*13 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 350 8 VA 26J x = 300 y = 350 25 VA 27H x = 250 y = 300 8 HA 27F x = 250 y = 300 15 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-17-WIRD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 65 HONDA Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 07.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 16 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HONDA Fahrzeugtyp: FC Genehm.Nr.: e11*2007/46*3633*.. Handelsbez.: CIVIC 4DR, CIVIC 5DR Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 300 VA 26B x = 300 y = 350 VA 27I x = 200 y = 250 HA 27B x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51751*13 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 350 8 VA 26J x = 300 y = 350 25 VA 27H x = 250 y = 300 8 HA 27F x = 250 y = 300 15 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.