Gutachten 366-0290-17-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 78 KIA MOTORS Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 14 Fahrzeughersteller KIA MOTORS (SK) Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum TTZP0BP40D671 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 730 2160 01/18 TTZP0BP40O671 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 730 2160 01/18 TTZP0GA40D671 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 730 2160 01/18 TTZP0GA40O671 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 730 2160 01/18 TTZP0SA40D671 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 730 2160 01/18 TTZP0SA40O671 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 730 2160 01/18 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA MOTORS (SK) Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : CD; (Kegelbund) Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM5 Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : JD; ED; EL; QLE; RP; YNS; CD Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM5 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : RP 107 Nm für Typ : EL; JD; YNS 108 Nm für Typ : ED 120 Nm für Typ : CD; QLE Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-17-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 78 KIA MOTORS Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 14 Verkaufsbezeichnung: Carens, Rondo Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RP e4*2007/46*0633*.. 85 - 130 205/55R16 91 11A; 248; 27H Kombi; Frontantrieb; 205/60R16 92 11A; 248; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R16 90 11A; 24J; 248; 27H 12A; 51A; 71C; 71K; 215/55R16 93 11A; 24J; 248; 26P; 721; 725; 73C; 74A; 27H 74P; 76U; 4CT 215/60R16 95 11A; 24J; 248; 26P; 27H 225/50R16 92 11A; 24J; 24M; 26P; 27H 225/55R16 95 11A; 24J; 24M; 26P; 27H 235/50R16 95 11A; 24C; 244; 247; 26P; 27F 245/50R16 97 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26N; 27F 255/50R16 100 11A; 24C; 24D; 26B; 26N; 27F Verkaufsbezeichnung: CEE'D Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ED e4*2001/116*0121*.. 66 - 106 195/55R16 87 11A; 24J; 24M; 5ET; Pro Cee'd (2-türig 51J Schrägheck); 205/50R16 87 11A; 24J; 24M; 5ET Frontantrieb; 205/55R16 91 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R16 93 11A; 22M; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K; 225/45R16 89 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A; 225/50R16 92 11A; 22M; 24C; 24D 74P; 76U; 4BO ED e4*2001/116*0121*.., 66 - 106 195/55R16 87 11A; 24J; 24M; 5ET; Sporty wagon (Kombi); e4*2007/46*0132*.. 51J Cee'd (4-türig 205/50R16 87 11A; 24J; 24M; 5ET Schrägheck); 205/55R16 91 11A; 22M; 24J; 24M Frontantrieb; 215/55R16 93 11A; 22M; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R16 89 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 225/50R16 92 11A; 22M; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U; 4BO JD e4*2007/46*0496*.., 66 - 100 195/55R16 87 11A; 246; 248 Kombi; Van; e4*2007/46*0497*.. 195/60R16 89 11A; 246; 248 Schrägheck; 3-türig; 205/50R16 87 11A; 24J; 248; 26P; 5-türig; Frontantrieb; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R16 91 11A; 24J; 248; 26P; 12A; 51A; 71C; 71K; 27H 721; 725; 73C; 74A; 215/50R16 90 11A; 24J; 248; 26N; 74P; 76U; 4CT 26P; 27H 215/55R16 93 11A; 24J; 248; 26N; 26P; 27H 225/45R16 89 11A; 242; 244; 245; 247; 26B; 26N; 27F 225/50R16 92 11A; 242; 244; 245; 247; 26B; 26N; 27F Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-17-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 78 KIA MOTORS Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 14 Verkaufsbezeichnung: Ceed, ProCeed, XCeed Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CD e4*2007/46*1299*.. 85 - 150 205/60R16 92 12Q Xceed; Frontantrieb; 205/65R16 95 12Q 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R16 93 12A 51A; 7OL; 71C; 71K; 215/60R16 95 12A 721; 725; 73C; 74A; 225/55R16 95 11A; 12A; 246 74P; 76U; MAO 225/60R16 98 11A; 12A; 246 CD e4*2007/46*1299*.. 73 - 103 195/55R16 87 11A; 24J; 26N; 26P CEED; nicht PRO CEED; 195/60R16 89 11A; 24J; 26N; 26P nicht Xceed; Kombi; 205/55R16 91 11A; 24J; 248; 26B; Schräghecklimousine; 26J; 27H Frontantrieb; 215/50R16 90 11A; 24J; 24M; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27H 12A; 51A; 7OL; 71C; 215/55R16 93 11A; 24J; 24M; 26B; 71K; 721; 725; 73C; 26J; 27H 74A; 74P; 76U; MAO 225/50R16 92 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F 235/50R16 95 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F Verkaufsbezeichnung: ix35,TUCSON, LM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EL e11*2007/46*0104*.. 85 - 135 215/65R16 98 Allradantrieb; 215/70R16 100 Frontantrieb; 225/65R16 100 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 235/60R16 100 11A; 24J; 248; 260 12A; 51A; 573; 71C; 235/65R16 103 11A; 24J; 248; 260 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76U; 4AY Verkaufsbezeichnung: KIA SPORTAGE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen QLE e11*2007/46*3144*.., 85 - 136 215/65R16 98 12O nicht mit elektr. e5*2007/46*1081*.. 215/70R16 100 12N Parkbremse; 225/65R16 100 11A; 12A; 248 Allradantrieb; 235/60R16 100 11A; 12A; 24J; 24M Frontantrieb; 235/65R16 103 11A; 12A; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 26P; 27I 51A; 7OT; 71C; 71K; 245/60R16 102 11A; 12A; 24J; 24M; 721; 725; 73C; 74A; 26N; 26P; 27I 74P; 76U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-17-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 78 KIA MOTORS Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 14 Verkaufsbezeichnung: VENGA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YNS e4*2007/46*0261*.., 55 - 94 195/55R16 87 11A; 245; 248; 51J Schrägheck; e4*2007/46*0262*.. 195/60R16 89 11A; 245; 248; 51J Frontantrieb; 205/55R16 91 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R16 93 11A; 22I; 24M; 241; 12A; 51A; 71C; 71K; 246 721; 725; 73C; 74A; 225/50R16 92 11A; 22I; 241; 244; 74H; 74P; 76U; 4CQ; 246; 247; 270 4CT 235/50R16 95 11A; 21P; 22B; 24C; 244; 247; 270 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-17-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 78 KIA MOTORS Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 14 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-17-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 78 KIA MOTORS Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 14 dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-17-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 78 KIA MOTORS Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 14 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4AY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 3M000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4BO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 2L600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4CQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 1J000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4CT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 3N100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-17-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 78 KIA MOTORS Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 14 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 7OL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52940 J7000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7OT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 D9100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an der Vorderachse nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-17-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 78 KIA MOTORS Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: QL Genehm.Nr.: e11*2007/46*3139*.. Handelsbez.: Sportage Variante(n): --- Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 270 y = 310 HA 26P x = 220 y = 230 VA 26B x = 270 y = 280 VA 27I x = 220 y = 260 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 270 y = 310 8 HA 27F x = 270 y = 310 27 HA 26N x = 270 y = 280 8 VA 26J x = 270 y = 280 26 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-17-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 78 KIA MOTORS Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 14 Fahrzeug: Hersteller: KIA MOTORS Fahrzeugtyp: RP Genehm.Nr.: e4*2007/46*0633*.. Handelsbez.: Carens, Rondo Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 260 y = 300 HA 27I x = 210 y = 250 HA 26B x = 310 y = 325 VA 26P x = 260 y = 275 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 260 y = 300 30 HA 27H x = 260 y = 300 30 HA 26J x = 310 y = 325 30 VA 26N x = 310 y = 325 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-17-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 78 KIA MOTORS Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 14 Fahrzeug: Hersteller: KIA MOTORS Fahrzeugtyp: JD Genehm.Nr.: e4*2007/46*0496*.. Handelsbez.: CEE'D Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 340 y = 350 VA 26P x = 290 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 340 y = 350 27 VA 26N x = 340 y = 350 8 VA 27F x = 250 y = 290 30 HA 27H x = 250 y = 290 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-17-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 78 KIA MOTORS Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 14 Fahrzeug: Hersteller: KIA MOTORS Fahrzeugtyp: QLE Genehm.Nr.: e11*2007/46*3144*.. Handelsbez.: KIA SPORTAGE Variante(n): --- Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 270 y = 310 HA 26P x = 220 y = 230 VA 26B x = 270 y = 280 VA 27I x = 220 y = 260 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 270 y = 280 8 VA 26J x = 270 y = 280 26 VA 27H x = 270 y = 310 8 HA 27F x = 270 y = 310 27 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-17-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 78 KIA MOTORS Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 14 Fahrzeug: Hersteller: KIA MOTORS Fahrzeugtyp: CD Genehm.Nr.: e4*2007/46*1299*.. Handelsbez.: Ceed, ProCeed, XCeed Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 200 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 250 y = 250 25 HA 27H x = 250 y = 250 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-17-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 78 KIA MOTORS Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 14 Fahrzeug: Hersteller: KIA MOTORS Fahrzeugtyp: QLE Genehm.Nr.: e5*2007/46*1081*.. Handelsbez.: KIA SPORTAGE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 270 y = 310 HA 26P x = 220 y = 230 VA 26B x = 270 y = 280 VA 27I x = 220 y = 260 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 270 y = 310 8 HA 27F x = 270 y = 310 27 HA 26N x = 270 y = 280 8 VA 26J x = 270 y = 280 26 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.