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							Gutachten 366-0290-17-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
ANLAGE: 75 MAZDA                                                     Radtyp: TTZP_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 25.02.2020
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                Fahrzeughersteller              MAZDA, Mazda Motor Corporation




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-      Abroll   ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                       last      umf.     Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
TTZP0BP40D671           PCD114 ET40            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       730     2160    01/18
TTZP0BP40O671           PCD114 ET40            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       730     2160    01/18
TTZP0GA40D671           PCD114 ET40            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       730     2160    01/18
TTZP0GA40O671           PCD114 ET40            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       730     2160    01/18
TTZP0SA40D671           PCD114 ET40            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       730     2160    01/18
TTZP0SA40O671           PCD114 ET40            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       730     2160    01/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA, Mazda Motor Corporation
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM5


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : BA; BJ; BJD; CA; CP; CPD; GE 6; GF; GFD/GWD;
                                             GF/GW; GG/GY; GG1; GH; GHE; LW; LWD; NC1; NC1E; TA
                                             120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW; GH; GJ; LW
                                             126 Nm für Typ : DJ1
                                             130 Nm für Typ : BP
                                             133 Nm für Typ : EP; EPR; EP2; EP2R
                                             135 Nm für Typ : DM
                                             140 Nm für Typ : BL
Verkaufsbezeichnung:     Mazda CX-30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
DM           e13*2007/46*2041*.. 85 - 132 215/65R16 98              124                       Kombilimousine;
                                          225/60R16 98              124                       Frontantrieb;
                                          225/65R16 100             12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/60R16 100             11A; 12A; 24J; 26P        51A; 7OX; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 76S; 76U




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-17-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
ANLAGE: 75 MAZDA                                                  Radtyp: TTZP_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.02.2020
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MPV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
LW           e1*98/14*0118*..  100            215/60R16          Dieselmotor; 51G          nur ab
                               100 - 104      225/55R16 95                                 e1*98/14*0118*02;
                               104            205/55R16 94       Ottomotor                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/60R16 96       Ottomotor                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                              215/55R16 95       Ottomotor                 721; 725; 73C; 74A;
                                              225/50R16 96       Ottomotor                 74P
LW             e1*98/14*0118*..     88 - 90   205/55R16 93                                 nur bis
LWD            e1*98/14*0165*..               215/55R16-93                                 e1*98/14*0118*01;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
NC1          e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 205/50R16 87          11A; 22I; 24C; 24D        MX-5 "Softtop"; MX-5
NC1E         e1*2001/116*0371*..           215/45R16 86          11A; 24J; 24M             "Roadster Coupe";
                                           215/50R16 90          11A; 22I; 24C; 24D        Cabrio;
                                           225/45R16 89          11A; 22I; 24C; 24D        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                           74A; 74P; MCU

Verkaufsbezeichnung:    MAZDA MX-6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
GE 6         G003             85 - 121 205/50R16-86              nicht Allradlenkung;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/45R16-89       nicht Allradlenkung;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 11A; 24J; 24M; 685        74P
                                    120 - 121 205/50R16-86       Allradlenkung; 11A;
                                                                 22B
                                              225/45R16-89       Allradlenkung; 11A;
                                                                 22B; 685

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA PREMACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
CP           e1*98/14*0116*..  66 - 96 195/50R16 84              11A; 21B; 22B; 24M;       10B; 11B; 11G; 11H;
CPD          e1*98/14*0161*..                                    5EA                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                       195/50R16 84              MCC; 5EA                  721; 725; 73C; 74A;
                                       205/45R16 87              11A; 21B; 22B; 24M        74P
                               74 - 96 205/45R16 83              nicht Dieselmotor; 11A;
                                                                 21B; 22B; 24M; 5DW
                                    96        195/55R16 87       11A; 21B; 22B; 24M;
                                                                 54F




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-17-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
ANLAGE: 75 MAZDA                                                  Radtyp: TTZP_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.02.2020
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA PREMACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
CP           e1*98/14*0116*..  66 - 96 195/50R16 84              11A; 21B; 22B; 24M;       10B; 11B; 11G; 11H;
CPD          e1*98/14*0161*..                                    5EA                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                       205/45R16 87              11A; 21B; 22B; 24M        721; 725; 73C; 74A;
                               74 - 96 205/45R16 83              nicht Dieselmotor; 11A;   74P
                                                                 21B; 22B; 24M; 5DW
                                    96        195/55R16 87       11A; 21B; 22B; 24M;
                                                                 54F

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA TRIBUTE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
EP           e4*98/14*0044*..     91 - 149 215/70R16             51G                       Allradantrieb;
EPR          e4*98/14*0052*..               225/65R16 100        11A; 24K; 51J             Frontantrieb;
EP2          e13*2001/116*0092*..           235/60R16 100        11A; 24K                  10B; 11B; 11G; 11H;
EP2R         e13*2001/116*0090*.. 145 - 149 235/70R16            11A; 24K; 51G; 54F        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
CA           e13*96/79*0028*.., 76 - 106 205/50R16-86            11A; 22B; 22F; 24J        10B; 11B; 11G; 11H;
               G138                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
TA           e13*98/14*0002*.. 120    215/55R16 93                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                      225/50R16 92               11A; 24J                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P
TA             e13*95/54*0002*..,   105 - 155 205/55R16          631                       Nur Vorderachslenkung;
               G517                           225/50R16-92       57T                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P

Verkaufsbezeichnung:     Mazda 2, Mazda CX-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
DJ1          e1*2007/46*1335*.. 77 - 115 215/60R16 95                                      Mazda CX-3; Kombi;
                                         225/55R16 95            11A; 24J; 248             Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                           74A; 74P; 77E




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-17-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
ANLAGE: 75 MAZDA                                                  Radtyp: TTZP_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.02.2020
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
BK           e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 205/55R16 91           11A; 22B; 24J; 24M      Stufenheck;
                                          215/55R16 93           11A; 21B; 22B; 24J;     Schrägheck;
                                                                 24M                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R16 92       11A; 22B; 24C; 24M      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76U
BL             e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 205/55R16 91        11A; 21P; 22I; 24J      bis Mj.2013;
BLE            e13*2007/46*1071*..           215/55R16 93        11A; 21P; 22I; 24J; 248 Stufenheck;
                                                                                         Schrägheck;
                                              225/50R16 92       11A; 21B; 21N; 22B;     Frontantrieb;
                                                                 22H; 242; 245; 248;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 57T
                                                                                         12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76U; 77E
BL             e11*2001/116*0262*.. 74 - 121 205/60R16 92        11A; 26B; 26N; 27I      ab Mj.2013; ab
                                              215/55R16 93       11A; 24J; 248; 26B;     e11*2001/116*0262*10;
                                                                 26N; 27B                (Typ BM/BN);
                                              225/55R16 95       11A; 24J; 248; 26B;     Limousine; Schrägheck;
                                                                 26J; 27B                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76U; 77E

Verkaufsbezeichnung:    MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
BA           G878             106             205/50R16          51G                      Schrägheck 4-türig;
                                              215/45R16-85                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
BJ             e1*98/14*0094*..     96        195/50R16 84       11A; 22B; 24M            Schrägheck;
BJD            e1*98/14*0181*..               205/45R16 83       11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/45R16 86       11A; 22B; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
CR1          e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 205/55R16             11A; 22I; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/55R16 93          11A; 21P; 22I; 24J;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 24M                      721; 725; 73C; 74A;
                                              225/50R16 92       11A; 21P; 22B; 24J;      74P; 76U
                                                                 24M




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-17-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
ANLAGE: 75 MAZDA                                                  Radtyp: TTZP_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.02.2020
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
CW           e1*2007/46*0433*.. 85 - 110 195/55R16 91            11A; 21P; 22I; 24J; 51J Kombi; Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/50R16 91       11A; 21P; 22B; 24J;     12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                 270                     71K; 721; 725; 73C;
                                              205/55R16 91       11A; 21P; 22B; 24J;     74A; 74P; 76U
                                                                 270
                                              215/55R16 93       11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                 270
                                              225/45R16 93       11A; 21P; 22B; 24J;
                                                                 270
                                              225/50R16 92       11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                 248; 271

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 108 225/50R16 92          11A; 22B; 24C; 24D;      Kombi; Stufenheck;
GG1          e11*2001/116*0203*..                                57I                      Schrägheck;
                                  88 - 122 205/55R16             11A; 22B; 24J; 24M;      Allradantrieb;
                                                                 51G                      Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen             Auflagen zu Reifen           Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 83 - 136 195/65R16 92       11A; 21S; 24J; 24M           bis Mj.2012; Kombi;
GHE          e13*2007/46*1075*..          205/55R16 91       11A; 21S; 22I; 24J;          Frontantrieb; nur
                                                             24M                          Mazda 6;
                                               205/60R16 92  11A; 21S; 22I; 24J;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             24M                          12A; 51A; 7AS; 71C;
                                               215/55R16 93  11A; 21T; 22I; 24C;          71K; 721; 725; 73C;
                                                             24D                          74A; 74P; 76U; 77E
                                               215/60R16 95  11A; 21T; 22I; 24C;
                                                             24D
                                               225/50R16 92  11A; 21T; 22I; 24C;
                                                             24D; 57T
                                               225/55R16 95  11A; 21T; 22I; 24C;
                                                             24D
GH             e1*2001/116*0448*..   107 - 143 215/60R16 95  12O; 52J                     ab Mj.2012; inkl.
GJ             e1*2007/46*1001*..              215/65R16 98  12T; 52J                     Mj.2015; Kombi;
                                               225/55R16 95  12N; 52J                     Stufenheck;
                                               225/60R16 98  12N; 52J                     Allradantrieb;
                                               235/60R16 100 11A; 12A; 26P; 27I; 52J      Frontantrieb; nur
                                                                                          Mazda 6;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 7AS; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76U; 76Z; 77E




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-17-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
ANLAGE: 75 MAZDA                                                  Radtyp: TTZP_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.02.2020
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen  Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/55R16 91           11A; 22I; 24J; 248  ab
GHE          e13*2007/46*1075*.. 88 - 132 195/65R16              11A; 245; 51G; 52J  e13*2007/46*1075*02;
                                          205/55R16 91W          11A; 22I; 24J; 248  ab
                                          205/60R16 92           11A; 22I; 24J; 248  e1*2001/116*0448*06;
                                          215/55R16 93           11A; 21P; 22I; 22M; bis Mj.2012;
                                                                 241; 246; 248       Stufenheck;
                                               215/60R16 95      11A; 21P; 22I; 22M; Schrägheck;
                                                                 241; 246; 248       Frontantrieb; nur
                                               225/50R16 92      11A; 21P; 22I; 22M; Mazda 6;
                                                                 241; 246; 248; 57T  10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/55R16 95      11A; 21P; 22I; 22M; 12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                 241; 246; 248       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                     74A; 74P; 76U; 77E
GH             e1*2001/116*0448*..   88 - 125 205/55R16 91   11A; 22I; 24J; 24M      nur bis
GHE            e13*2007/46*1075*..   88 - 136 195/65R16 92   11A; 24J; 24M           e13*2007/46*1075*01;
                                               205/55R16 91W 11A; 22I; 24J; 24M      nur bis
                                               205/60R16 92  11A; 22I; 24J; 24M      e1*2001/116*0448*05;
                                               215/55R16 93  11A; 22I; 24C; 24D      Schrägheck;
                                               215/60R16 95  11A; 22I; 24C; 24D      Frontantrieb; nur
                                               225/50R16 92  11A; 22I; 24C; 24D;     Mazda 6;
                                                             57T                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/55R16 95  11A; 22I; 24C; 24D      12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                     74A; 74P; 76U; 77E
GJ             e1*2007/46*1001*..    107 - 141 215/60R16 95  12O; 52J                Kombi; Stufenheck;
                                               215/65R16 98  12T; 52J                Frontantrieb;
                                               225/55R16 95  12N; 52J                10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/60R16 98  12N; 52J                51A; 7AS; 71C; 71K;
                                               235/60R16 100 11A; 12A; 26P; 27I; 52J 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                     74P; 76U; 76Z; 77E

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 626
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
GF           e1*96/27*0055*..  66 - 100 205/50R16-86             11A; 21B; 22B; 24J;      Stufenheck;
GFD/GWD      e1*98/14*0164*..                                    24M                      Schrägheck;
GF/GW        e1*96/27*0055*..,          225/45R16-89             11A; 21B; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0055*..                                  24M; 685                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
GFD/GWD        e1*98/14*0164*..      66 - 100 205/50R16-87       11A; 21B; 22B; 24J;      Nur Fz.bis 1060kg
GF/GW          e1*96/27*0055*..,                                 24M                      zul.Achslast; Kombi;
               e1*98/14*0055*..               225/45R16-89       11A; 21B; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24M; 685                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-17-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
ANLAGE: 75 MAZDA                                                  Radtyp: TTZP_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.02.2020
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
BP           e13*2007/46*1972*.. 85 - 132 205/60R16 92           11A; 26N; 26P            Limousine;
                                          215/55R16 93           11A; 246; 26B; 26N       Schräghecklimousine;
                                          225/55R16 95           11A; 24J; 248; 26B;      Frontantrieb;
                                                                 26N                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AS; 7OX;
                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-17-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
ANLAGE: 75 MAZDA                                                  Radtyp: TTZP_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.02.2020
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12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-17-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
ANLAGE: 75 MAZDA                                                  Radtyp: TTZP_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.02.2020
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      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-17-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
ANLAGE: 75 MAZDA                                                  Radtyp: TTZP_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.02.2020
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       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer



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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-17-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
ANLAGE: 75 MAZDA                                                   Radtyp: TTZP_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                      Stand: 25.02.2020
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       Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
       Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
       oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
       Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
       FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
       dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R15
                     Hinterachse:                        225/50R15
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R16
                     Hinterachse:                        225/50R16
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          205/50R16
                     Hinterachse:                          225/45R16
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-17-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
ANLAGE: 75 MAZDA                                                  Radtyp: TTZP_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.02.2020
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7OX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BDEL-37-140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
MCC) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen und hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der
     Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen.An den
     hinteren Radhäusern ist die ausreichende Radabdeckung durch geeignete Maßnahmen wieder
     herzustellen.
MCU) Die Verwendung dieser Radgröße ist an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens
     17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind, nur mit M+S-Bereifung zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-17-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
ANLAGE: 75 MAZDA                                                  Radtyp: TTZP_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.02.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    BP
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1972*..
       Handelsbez.:    MAZDA3

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290             y = 325                    VA
             26P                      x = 340             y = 375                    VA
             27B                      x = 285             y = 365                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 290       y = 325             30                VA
             26J                   x = 290       y = 325              8                VA
             27F                   x = 285       y = 365             22                HA
             27H                   x = 285       y = 365              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-17-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
ANLAGE: 75 MAZDA                                                  Radtyp: TTZP_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.02.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    DM
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*2041*..
       Handelsbez.:    Mazda CX-30

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 320             y = 300                    VA
             26P                      x = 270             y = 250                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 320       y = 300              8                 VA
             26N                   x = 320       y = 300             10                 VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-17-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
ANLAGE: 75 MAZDA                                                  Radtyp: TTZP_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.02.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    GH
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0448*..
       Handelsbez.:    MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):    ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 385             y = 400                    VA
             26B                      x = 400             y = 400                    VA
             27I                      x = 215             y = 350                    HA
             27B                      x = 265             y = 400                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 400       y = 400              8                VA
             26J                   x = 400       y = 400             24                VA
             27H                   x = 265       y = 400              8                HA
             27F                   x = 265       y = 400             24                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-17-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
ANLAGE: 75 MAZDA                                                  Radtyp: TTZP_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.02.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    GJ
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1001*..
       Handelsbez.:    MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):    Frontantrieb, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 385             y = 400                    VA
             26B                      x = 400             y = 400                    VA
             27I                      x = 215             y = 350                    HA
             27B                      x = 265             y = 400                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 400       y = 400              8                VA
             26J                   x = 400       y = 400             24                VA
             27H                   x = 265       y = 400              8                HA
             27F                   x = 265       y = 400             24                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-17-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
ANLAGE: 75 MAZDA                                                  Radtyp: TTZP_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.02.2020
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                                                                                                    Seite: 17 von 17

Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    BL
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0262*..
       Handelsbez.:    MAZDA 3

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 320             y = 375                    VA
             26B                      x = 370             y = 400                    VA
             27I                      x = 300             y = 370                    HA
             27B                      x = 350             y = 400                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27F                   x = 350       y = 400             15                HA
             26N                   x = 370       y = 400              8                VA
             26J                   x = 370       y = 400             30                VA
             27H                   x = 350       y = 400              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.