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							               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 78 MAZDA                                                     Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 11.05.2022
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                               Fahrzeughersteller              MAZDA, Mazda Motor Corporation, Mazda Motor Logistics
                                                               Europe




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTZP0BP40D671           PCD114 ET40            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        730      2160    01/18
               TTZP0BP40O671           PCD114 ET40            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        730      2160    01/18
               TTZP0GA40D671           PCD114 ET40            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        730      2160    01/18
               TTZP0GA40O671           PCD114 ET40            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        730      2160    01/18
               TTZP0SA40D671           PCD114 ET40            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        730      2160    01/18
               TTZP0SA40O671           PCD114 ET40            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        730      2160    01/18
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
§22 51751*11




               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA, Mazda Motor Corporation, Mazda Motor Logistics
                                                            Europe
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM5


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : BA; BJ; BJD; CA; CP; CPD; GE 6; GF; GFD/GWD;
                                                            GF/GW; GG/GY; GG1; GH; GHE; LW; LWD; NC1; NC1E; TA
                                                            120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW; GH; GJ; LW
                                                            126 Nm für Typ : DJ1
                                                            130 Nm für Typ : BP; BPE
                                                            133 Nm für Typ : EP; EPR; EP2; EP2R
                                                            135 Nm für Typ : DM
                                                            140 Nm für Typ : BL




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 78 MAZDA                                                 Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.05.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-30
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               DM           e13*2007/46*2041*.. 85 - 137 215/65R16      98    124                       Kombilimousine;
                                                         225/60R16      98    124                       Frontantrieb; inkl.
                                                         225/65R16      100   12A                       Hybrid;
                                                         235/60R16      100   11A; 12A; 24J; 26P        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7OX; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76S; 76U

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MPV
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               LW           e1*98/14*0118*..  88 - 90       205/55R16 93                                nur bis
               LWD          e1*98/14*0165*..                215/55R16-93                                e1*98/14*0118*01;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               LW            e1*98/14*0118*..     100       215/60R16         Dieselmotor; 51G          nur ab
                                                  100 - 104 225/55R16 95                                e1*98/14*0118*02;
                                                  104       205/55R16 94      Ottomotor                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            205/60R16 96      Ottomotor                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            215/55R16 95      Ottomotor                 721; 725; 73C; 74A;
                                                            225/50R16 96      Ottomotor                 74P
§22 51751*11




               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               NC1          e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 205/50R16     87    11A; 22I; 24C; 24D        MX-5 "Softtop"; MX-5
               NC1E         e1*2001/116*0371*..           215/45R16     86    11A; 24J; 24M             "Roadster Coupe";
                                                          215/50R16     90    11A; 22I; 24C; 24D        Cabrio;
                                                          225/45R16     89    11A; 22I; 24C; 24D        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; MCU

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-6
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               GE 6         G003              85 - 121 205/50R16-86           nicht Allradlenkung;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            225/45R16-89      nicht Allradlenkung;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                              11A; 24J; 24M; 685        74P
                                                  120 - 121 205/50R16-86      Allradlenkung; 11A;
                                                                              22B
                                                            225/45R16-89      Allradlenkung; 11A;
                                                                              22B; 685




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 78 MAZDA                                                 Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.05.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA PREMACY
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
               CP           e1*98/14*0116*..  66 - 96 195/50R16 84            MCC; 5EA                  10B; 11B; 11G; 11H;
               CPD          e1*98/14*0161*..          195/50R16 84            11A; 21B; 22B; 24M;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              5EA                       721; 725; 73C; 74A;
                                                             205/45R16 87     11A; 21B; 22B; 24M        74P
                                                   74 - 96   205/45R16 83     nicht Dieselmotor; 11A;
                                                                              21B; 22B; 24M; 5DW
                                                   96        195/55R16 87     11A; 21B; 22B; 24M;
                                                                              54F
               CP            e1*98/14*0116*..      66 - 96   195/50R16 84     11A; 21B; 22B; 24M;       10B; 11B; 11G; 11H;
               CPD           e1*98/14*0161*..                                 5EA                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             205/45R16 87     11A; 21B; 22B; 24M        721; 725; 73C; 74A;
                                                   74 - 96   205/45R16 83     nicht Dieselmotor; 11A;   74P
                                                                              21B; 22B; 24M; 5DW
                                                   96        195/55R16 87     11A; 21B; 22B; 24M;
                                                                              54F

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA      TRIBUTE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
               EP           e4*98/14*0044*..       91 - 149 215/70R16         51G                       Allradantrieb;
               EPR          e4*98/14*0052*..                 225/65R16 100    11A; 24K; 51J             Frontantrieb;
               EP2          e13*2001/116*0092*..             235/60R16 100    11A; 24K                  10B; 11B; 11G; 11H;
                            e13*2001/116*0090*..
§22 51751*11




               EP2R                                145 - 149 235/70R16        11A; 24K; 51G; 54F        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 6
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               CA           e13*96/79*0028*.., 76 - 106 205/50R16-86          11A; 22B; 22F; 24J        10B; 11B; 11G; 11H;
                             G138                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 9
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
               TA           e13*98/14*0002*.. 120    215/55R16 93                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                     225/50R16 92             11A; 24J                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               TA            e13*95/54*0002*..,    105 - 155 205/55R16        631                       Nur Vorderachslenkung;
                             G517                            225/50R16-92     57T                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 78 MAZDA                                                 Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.05.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 19
               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 2, MAZDA CX-3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               DJ1          e1*2007/46*1335*.. 77 - 115 215/60R16 95                                    Mazda CX-3; Kombi;
                                                        225/55R16 95          11A; 24J; 248             Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               BK           e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 205/55R16 91         11A; 22B; 24J; 24M        Stufenheck;
                                                         215/55R16 93         11A; 21B; 22B; 24J;       Schrägheck;
                                                                              24M                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             225/50R16 92     11A; 22B; 24C; 24M        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76U
               BL            e11*2001/116*0262*.. 76 - 136   205/55R16 91     11A; 21P;   22I; 24J      bis Mj.2013;
               BLE           e13*2007/46*1071*..             215/55R16 93     11A; 21P;   22I; 24J; 248 Stufenheck;
                                                                                                        Schrägheck;
                                                             225/50R16 92     11A; 21B;   21N; 22B;     Frontantrieb;
                                                                              22H; 242;   245; 248;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              57T
§22 51751*11




                                                                                                        12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 76U; 77E
               BL            e11*2001/116*0262*.. 74 - 121   205/60R16 92     11A; 26B; 26N; 27I        ab Mj.2013; ab
                                                             215/55R16 93     11A; 24J; 248; 26B;       e11*2001/116*0262*10;
                                                                              26N; 27B                  (Typ BM/BN);
                                                             225/55R16 95     11A; 24J; 248; 26B;       Limousine; Schrägheck;
                                                                              26J; 27B                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 76U; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 323
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
               BA           G878              106            205/50R16        51G                       Schrägheck 4-türig;
                                                             215/45R16-85                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               BJ            e1*98/14*0094*..     96         195/50R16 84     11A; 22B; 24M             Schrägheck;
               BJD           e1*98/14*0181*..                205/45R16 83     11A; 22B                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             215/45R16 86     11A; 22B; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 78 MAZDA                                                 Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.05.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               CR1          e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 205/55R16           11A; 22I; 51G             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          215/55R16 93        11A; 21P; 22I; 24J;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              24M                       721; 725; 73C; 74A;
                                                            225/50R16 92      11A; 21P; 22B; 24J;       74P; 76U
                                                                              24M
               CW            e1*2007/46*0433*..   85 - 110 195/55R16 91       11A; 21P; 22I; 24J; 51J   Kombi; Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            205/50R16 91      11A; 21P;   22B; 24J;     12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                              270                       71K; 721; 725; 73C;
                                                            205/55R16 91      11A; 21P;   22B; 24J;     74A; 74P; 76U
                                                                              270
                                                            215/55R16 93      11A; 21B;   22B; 24J;
                                                                              270
                                                            225/45R16 93      11A; 21P;   22B; 24J;
                                                                              270
                                                            225/50R16 92      11A; 21B;   22B; 24C;
                                                                              248; 271

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 108 225/50R16 92        11A; 22B; 24C; 24D;       Kombi; Stufenheck;
               GG1          e11*2001/116*0203*..                              57I                       Schrägheck;
§22 51751*11




                                                 88 - 122 205/55R16           11A; 22B; 24J; 24M;       Allradantrieb;
                                                                              51G                       Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 76U

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA     6, MAZDA CX-5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               GH           e1*2001/116*0448*..   88 - 125 205/55R16    91    11A; 22I; 24J; 24M        nur bis
               GHE          e13*2007/46*1075*..   88 - 136 195/65R16    92    11A; 24J; 24M             e13*2007/46*1075*01;
                                                           205/55R16    91W   11A; 22I; 24J; 24M        nur bis
                                                           205/60R16    92    11A; 22I; 24J; 24M        e1*2001/116*0448*05;
                                                           215/55R16    93    11A; 22I; 24C; 24D        Schrägheck;
                                                           215/60R16    95    11A; 22I; 24C; 24D        Frontantrieb; nur
                                                           225/50R16    92    11A; 22I; 24C; 24D;       Mazda 6;
                                                                              57T                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/55R16 95      11A; 22I; 24C; 24D        12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 76U; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 78 MAZDA                                                 Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.05.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA     6, MAZDA CX-5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen         Auflagen zu Reifen          Auflagen
               GH           e1*2001/116*0448*..   88 - 125 205/55R16  91  11A; 22I; 24J; 248          ab
               GHE          e13*2007/46*1075*..   88 - 132 195/65R16      11A; 245; 51G; 52J          e13*2007/46*1075*02;
                                                           205/55R16  91W 11A; 22I; 24J; 248          ab
                                                           205/60R16  92  11A; 22I; 24J; 248          e1*2001/116*0448*06;
                                                           215/55R16  93  11A; 21P; 22I; 22M;         bis Mj.2012;
                                                                          241; 246; 248               Stufenheck;
                                                            215/60R16 95  11A; 21P; 22I; 22M;         Schrägheck;
                                                                          241; 246; 248               Frontantrieb; nur
                                                            225/50R16 92  11A; 21P; 22I; 22M;         Mazda 6;
                                                                          241; 246; 248; 57T          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/55R16 95  11A; 21P; 22I; 22M;         12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                          241; 246; 248               71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                      74A; 74P; 76U; 77E
               GH            e1*2001/116*0448*.. 107 - 143 215/60R16 95       12O; 52J                ab Mj.2012; inkl.
               GJ            e1*2007/46*1001*..            215/65R16 98       12T; 52J                Mj.2015; Kombi;
                                                            225/55R16 95      12N; 52J                Stufenheck;
                                                            225/60R16 98      12N; 52J                Allradantrieb;
                                                            235/60R16 100     11A; 12A; 26P; 27I; 52J Frontantrieb; nur
                                                                                                      Mazda 6;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 7AS; 71C; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74A;
§22 51751*11




                                                                                                      74P; 76U; 76Z; 77E
               GH            e1*2001/116*0448*.. 83 - 136   195/65R16 92      11A; 21S; 24J; 24M      bis Mj.2012; Kombi;
               GHE           e13*2007/46*1075*..            205/55R16 91      11A; 21S; 22I; 24J;     Frontantrieb; nur
                                                                              24M                     Mazda 6;
                                                            205/60R16 92      11A; 21S; 22I; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              24M                     12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                            215/55R16 93      11A; 21T; 22I; 24C;     71K; 721; 725; 73C;
                                                                              24D                     74A; 74P; 76U; 77E
                                                            215/60R16 95      11A; 21T; 22I; 24C;
                                                                              24D
                                                            225/50R16 92      11A; 21T; 22I; 24C;
                                                                              24D; 57T
                                                            225/55R16 95      11A; 21T; 22I; 24C;
                                                                              24D
               GJ            e1*2007/46*1001*..   107 - 141 215/60R16   95    12O; 52J                Kombi; Stufenheck;
                                                            215/65R16   98    12T; 52J                Frontantrieb;
                                                            225/55R16   95    12N; 52J                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/60R16   98    12N; 52J                51A; 7AS; 71C; 71K;
                                                            235/60R16   100   11A; 12A; 26P; 27I; 52J 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                      74P; 76U; 76Z; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 78 MAZDA                                                 Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.05.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 626
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               GF           e1*96/27*0055*..  66 - 100 205/50R16-86           11A; 21B; 22B; 24J;       Stufenheck;
               GFD/GWD      e1*98/14*0164*..                                  24M                       Schrägheck;
               GF/GW        e1*96/27*0055*..,          225/45R16-89           11A; 21B; 22B; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                             e1*98/14*0055*..                                 24M; 685                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               GFD/GWD       e1*98/14*0164*..     66 - 100 205/50R16-87       11A; 21B; 22B; 24J;       Nur Fz.bis 1060kg
               GF/GW         e1*96/27*0055*..,                                24M                       zul.Achslast; Kombi;
                             e1*98/14*0055*..               225/45R16-89      11A; 21B; 22B; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              24M; 685                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               BP           e13*2007/46*1972*.. 85 - 137 205/60R16 92         11A; 26N; 26P             Limousine;
               BPE          e13*2007/46*2249*..          215/55R16 93         11A; 246; 26B; 26N        Schräghecklimousine;
                                                         225/55R16 95         11A; 24J; 248; 26B;       Allradantrieb;
                                                                              26N                       Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7G3; 7OX;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
§22 51751*11




                                                                                                        73C; 74A; 74P


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer s innfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröß e verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 78 MAZDA                                                 Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.05.2022
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                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließ lich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
§22 51751*11




               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 78 MAZDA                                                  Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 11.05.2022
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               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreit e
                    des Reifens) herzustellen.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifen s
§22 51751*11




                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 78 MAZDA                                                  Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 11.05.2022
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                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
                    durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
                    Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                    oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
§22 51751*11




                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunstst offinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängi gkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die F reigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 78 MAZDA                                                  Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 11.05.2022
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               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                    unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                    Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                    Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                    Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                    Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                    FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
                    dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§22 51751*11




                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        205/55R15
                                    Hinterachse:                        225/50R15
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        205/55R16
                                    Hinterachse:                        225/50R16
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müs sen vom gleichen Reifentyp sein.
               5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 974kg.
               5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zuläss igen
                    Achslast von 1000kg.
               631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
                    Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                    Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 78 MAZDA                                                  Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 11.05.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                                   Vorderachse:                          205/50R16
                                   Hinterachse:                          225/45R16
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
§22 51751*11




               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7G3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: BHB637140 ( nur e13*2007/46*1972*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 78 MAZDA                                                 Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.05.2022
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               7OX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsys tems mit Sensoren Art.
                    Nr.: BDEL-37-140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               MCC) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen und hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der
                    Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen.An den
                    hinteren Radhäusern ist die ausreichende Radabdeckung durch geeignete Maßnahmen wieder
                    herzustellen.
               MCU) Die Verwendung dieser Radgröße ist an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens
                    17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind, nur mit M+S-Bereifung zulässig.
§22 51751*11




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 78 MAZDA                                                 Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.05.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     BPE
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*2249*..
                      Handelsbez.:     MAZDA3

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 290              y = 325                  VA
                            26P                     x = 340              y = 375                  VA
                            27B                     x = 285              y = 365                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 51751*11




                            26J                  x = 290        y = 325            30                VA
                            26J                  x = 290        y = 325             8                VA
                            27F                  x = 285        y = 365            22                HA
                            27H                  x = 285        y = 365             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 78 MAZDA                                                 Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.05.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     BP
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1972*..
                      Handelsbez.:     MAZDA3

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 290              y = 325                  VA
                            26P                     x = 340              y = 375                  VA
                            27B                     x = 285              y = 365                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 51751*11




                            26J                  x = 290        y = 325            30                VA
                            26J                  x = 290        y = 325             8                VA
                            27F                  x = 285        y = 365            22                HA
                            27H                  x = 285        y = 365             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 78 MAZDA                                                 Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.05.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 16 von 19

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     DM
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*2041*..
                      Handelsbez.:     MAZDA CX-30

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 320              y = 300                  VA
                            26P                     x = 270              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 320        y = 300             8                VA
§22 51751*11




                            26N                  x = 320        y = 300            10                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 78 MAZDA                                                 Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.05.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     GH
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0448*..
                      Handelsbez.:     MAZDA 6, MAZDA CX-5

                      Variante(n):     ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 385              y = 400                  VA
                            26B                     x = 400              y = 400                  VA
                            27I                     x = 215              y = 350                  HA
                            27B                     x = 265              y = 400                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 51751*11




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 400        y = 400             8                VA
                            26J                  x = 400        y = 400            24                VA
                            27H                  x = 265        y = 400             8                HA
                            27F                  x = 265        y = 400            24                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 78 MAZDA                                                 Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.05.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     GJ
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1001*..
                      Handelsbez.:     MAZDA 6, MAZDA CX-5

                      Variante(n):     Frontantrieb, Stufenheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 385              y = 400                  VA
                            26B                     x = 400              y = 400                  VA
                            27I                     x = 215              y = 350                  HA
                            27B                     x = 265              y = 400                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 51751*11




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 400        y = 400             8                VA
                            26J                  x = 400        y = 400            24                VA
                            27H                  x = 265        y = 400             8                HA
                            27F                  x = 265        y = 400            24                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 78 MAZDA                                                 Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.05.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     BL
                      Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0262*..
                      Handelsbez.:     MAZDA 3

                      Variante(n):     ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 370              y = 400                  VA
                            27I                     x = 300              y = 370                  HA
                            27B                     x = 350              y = 400                  HA
                            26P                     x = 320              y = 375                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 51751*11




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 370        y = 400             8                VA
                            26J                  x = 370        y = 400            30                VA
                            27H                  x = 350        y = 400             8                HA
                            27F                  x = 350        y = 400            15                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.