Gutachten 366-0290-17-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 81 DIAMOND, MITSUBISHI Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 7 Fahrzeughersteller DIAMOND, MITSUBISHI Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTZP0BP40D671 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 730 2160 01/18 TTZP0BP40O671 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 730 2160 01/18 TTZP0GA40D671 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 730 2160 01/18 TTZP0GA40O671 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 730 2160 01/18 TTZP0SA40D671 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 730 2160 01/18 TTZP0SA40O671 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 730 2160 01/18 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DIAMOND, MITSUBISHI Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM5 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : H60W 108 Nm für Typ : CU0W; NA0W 110 Nm für Typ : CS0; D20; F07W; F10; N50 140 Nm für Typ : CY0 erhöhtes Anzugsmoment 145 Nm für Typ : CWB erhöhtes Anzugsmoment; CW0 erhöhtes Anzugsmoment; GA0 erhöhtes Anzugsmoment; GF0 erhöhtes Anzugsmoment Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-17-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 81 DIAMOND, MITSUBISHI Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 7 Verkaufsbezeichnung: LANCER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CY0 e1*2001/116*0441*.. 80 - 110 205/55R16 91 erhöhtes Anzugsmoment 205/60R16 92 140 Nm; Sportback; 215/55R16 93 11A; 22I Stufenheck; 225/50R16 92 11A; 22I; 24J Frontantrieb; 225/55R16 95 11A; 22I; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AW; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 76S Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI ASX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GA0 e1*2007/46*0368*.. 84 - 110 215/65R16 98 12T erhöhtes Anzugsmoment 215/70R16 100 12T 145 Nm; Allradantrieb; 225/60R16 98 11A; 12Q; 24J; 248 Frontantrieb; 225/65R16 100 11A; 12A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 235/60R16 100 11A; 12A; 24J; 248 51A; 573; 7AW; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 76U Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI ECLIPSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen D20 G229 110 205/50R16-86 11A; 21M; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R16-89 11A; 21M; 24D; 685 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI GRANDIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NA0W e1*2001/116*0269*.. 100 - 121 215/60R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R16 95 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI LANCER/LANCER WAGON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CS0 e1*2001/116*0233*.. 72 - 99 195/50R16 84 11A; 22R Frontantrieb; 205/45R16 83 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R16 86 11A; 22R 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-17-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 81 DIAMOND, MITSUBISHI Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 7 Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI OUTLANDER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CU0W e1*2001/116*0227*.. 100 - 148 215/60R16 12T; 51G Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P CU0W e1*2001/116*0227*.. 100 - 148 215/60R16 51G Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P CWB e1*2001/116*0482*.. 89 215/70R16 51G erhöhtes Anzugsmoment CW0 e1*2001/116*0406*.. 89 - 130 215/70R16 100 145 Nm; Outlander; GF0 e1*2007/46*1218*.. 225/65R16 100 Outlander Hybrid; 235/60R16 100 10B; 11B; 11G; 11H; 245/60R16 102 12A; 51A; 7AW; 7BA; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 76S CWB e1*2001/116*0482*.. 89 - 130 215/70R16 12T; 51G erhöhtes Anzugsmoment CW0 e1*2001/116*0406*.. 145 Nm; Outlander; GF0 e1*2007/46*1218*.. Outlander Hybrid; 10B; 11G; 11H; 51A; 7AW; 7BA; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 76S Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI SIGMA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F07W G365 125 205/55R16 631 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R16 89 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P F10 F655 130 - 151 205/55R16 MAH Nur Vorderachslenkung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: PAJERO PININ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H60W e1*98/14*0123*.. 84 - 95 215/65R16 51G kurzer Radstand; 225/60R16 98 MCG; MCH; 11A langer Radstand; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-17-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 81 DIAMOND, MITSUBISHI Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 7 Verkaufsbezeichnung: SPACE WAGON / RUNNER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen N50 e1*97/27*0103*.. 92 - 110 205/55R16 91 Nur Space Runner; 3- türig; kurzer Radstand; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P N50 e1*97/27*0103*.. 98 - 110 205/55R16 91 Nur Space Wagon; 4- türig; langer Radstand; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-17-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 81 DIAMOND, MITSUBISHI Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 7 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22R) Durch Umlegen der hinteren Radhausausschnittkanten um 45 Grad in einem Bereich von ca. 15 cm vor und hinter der Radmitte und auslaufend bis auf Höhe der Heckschürze ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-17-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 81 DIAMOND, MITSUBISHI Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 7 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/50R16 Hinterachse: 225/45R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-17-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 81 DIAMOND, MITSUBISHI Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 7 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 7AW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 4250C477+4250B976 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7BA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 4250C275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. MAH) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. MCG) An den hinteren Radhäusern ist die ausreichende Radabdeckung durch geeignete Teile wieder herzustellen, z. B. durch MMC Teile-Nr. Z4183123 und Schmutzfänger hinten, falls diese nicht vorhanden sind. MCH) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse, z. B. durch MMC Teile-Nr. Z0667899, ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.