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							               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N14
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 81 DIAMOND, MITSUBISHI                                       Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 15.02.2024
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                               Fahrzeughersteller              DIAMOND, MITSUBISHI




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-       zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff           Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                       last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                       in kg      in mm     datum
               TTZP0BP40D671           PCD114 ET40            Ø71.6 Ø67.1                 67,1      Kunststoff        730      2160    01/18
               TTZP0BP40O671           PCD114 ET40            Ø71.6 Ø67.1                 67,1      Kunststoff        730      2160    01/18
               TTZP0GA40D671           PCD114 ET40            Ø71.6 Ø67.1                 67,1      Kunststoff        730      2160    01/18
               TTZP0GA40O671           PCD114 ET40            Ø71.6 Ø67.1                 67,1      Kunststoff        730      2160    01/18
               TTZP0SA40D671           PCD114 ET40            Ø71.6 Ø67.1                 67,1      Kunststoff        730      2160    01/18
               TTZP0SA40O671           PCD114 ET40            Ø71.6 Ø67.1                 67,1      Kunststoff        730      2160    01/18
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 51751*14




               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DIAMOND, MITSUBISHI
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM5


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : H60W
                                                            108 Nm für Typ : CU0W; CWB; CW0; CY0; GA0; GF0; NA0W
                                                            110 Nm für Typ : CS0; D20; F07W; F10; N50
                Verkaufsbezeichnung:     LANCER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                CY0          e1*2001/116*0441*.. 80 - 110 205/55R16         91                               Sportback; Stufenheck;
                                                          205/60R16         92                               Frontantrieb;
                                                          215/55R16         93      11A; 22I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          225/50R16         92      11A; 22I; 24J            12A; 51A; 7AW; 71C;
                                                          225/55R16         95      11A; 22I; 24J            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                             74A; 74H; 74P; 76S




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N14
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 81 DIAMOND, MITSUBISHI                                   Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.02.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI ASX
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               GA0          e1*2007/46*0368*.. 84 - 110 215/65R16       98      12T                     Allradantrieb;
                                                        215/70R16       100     12T                     Frontantrieb;
                                                        225/60R16       98      11A; 12Q; 24J; 248      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        225/65R16       100     11A; 12A; 24J; 248      51A; 573; 7AW; 71C;
                                                        235/60R16       100     11A; 12A; 24J; 248      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74H; 74P; 76U

               Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI ECLIPSE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               D20          G229              110      205/50R16-86             11A; 21M; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       225/45R16-89             11A; 21M; 24D; 685      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI GRANDIS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               NA0W         e1*2001/116*0269*.. 100 - 121 215/60R16             51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          225/55R16 95                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P; 76U

               Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI LANCER/LANCER WAGON
§22 51751*14




               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
               CS0          e1*2001/116*0233*.. 72 - 99 195/50R16 84 11A; 22R                           Frontantrieb;
                                                        205/45R16 83                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        215/45R16 86 11A; 22R                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI OUTLANDER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               CU0W         e1*2001/116*0227*.. 100 - 148 215/60R16             12T; 51G                Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74H; 74P
               CU0W          e1*2001/116*0227*.. 100 - 148 215/60R16            51G                     Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P
               CWB           e1*2001/116*0482*.. 89 - 130   215/70R16           12T; 51G                Outlander; Outlander
               CW0           e1*2001/116*0406*..                                                        Hybrid;
               GF0           e1*2007/46*1218*..                                                         10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                                        7AW; 7BA; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P; 76S




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N14
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 81 DIAMOND, MITSUBISHI                                   Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.02.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI OUTLANDER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               CWB          e1*2001/116*0482*.. 89       215/70R16              51G                     Outlander; Outlander
               CW0          e1*2001/116*0406*.. 89 - 130 215/70R16      100                             Hybrid;
               GF0          e1*2007/46*1218*..           225/65R16      100                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         235/60R16      100                             12A; 51A; 7AW; 7BA;
                                                         245/60R16      102                             71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                        76S

               Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI SIGMA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               F07W         G365              125     205/55R16                 631                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      205/55R16 89                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P
               F10           F655                 130 - 151 205/55R16           MAH                     Nur Vorderachslenkung;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     PAJERO PININ
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
§22 51751*14




               H60W         e1*98/14*0123*..  84 - 95       215/65R16           51G                     kurzer Radstand;
                                                            225/60R16 98        MCG; MCH; 11A           langer Radstand;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     SPACE WAGON / RUNNER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               N50          e1*97/27*0103*..  92 - 110 205/55R16 91                                     Nur Space Runner; 3-
                                                                                                        türig; kurzer
                                                                                                        Radstand;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P
               N50           e1*97/27*0103*..     98 - 110 205/55R16 91                                 Nur Space Wagon; 4-
                                                                                                        türig; langer
                                                                                                        Radstand;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N14
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 81 DIAMOND, MITSUBISHI                                    Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.02.2024
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               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
§22 51751*14




                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
                    Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N14
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 81 DIAMOND, MITSUBISHI                                    Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               22R) Durch Umlegen der hinteren Radhausausschnittkanten um 45 Grad in einem Bereich von ca. 15 cm vor
                    und hinter der Radmitte und auslaufend bis auf Höhe der Heckschürze ist eine ausreichende
                    Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reife ns
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
§22 51751*14




                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
                    Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                    Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        205/50R16
                                    Hinterachse:                        225/45R16
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N14
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 81 DIAMOND, MITSUBISHI                                   Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.02.2024
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                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
§22 51751*14




                    beachten.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungss chrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               7AW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 4250C477+4250B 976 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7BA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 4250C275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               MAH) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
                    erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               MCG) An den hinteren Radhäusern ist die ausreichende Radabdeckung durch geeignete Teile wieder
                    herzustellen, z. B. durch MMC Teile-Nr. Z4183123 und Schmutzfänger hinten, falls diese nicht vorhanden
                    sind.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N14
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 81 DIAMOND, MITSUBISHI                                   Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.02.2024
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               MCH) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse, z. B. durch MMC Teile-Nr. Z0667899, ist
                    eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§22 51751*14




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.