Gutachten 366-0290-17-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 63 RENAULT Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 13 Fahrzeughersteller : RENAULT Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum TTZP0BP40D661 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø66.1 66,1 Kunststoff 730 2160 01/18 TTZP0BP40O661 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø66.1 66,1 Kunststoff 730 2160 01/18 TTZP0GA40D661 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø66.1 66,1 Kunststoff 730 2160 01/18 TTZP0GA40O661 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø66.1 66,1 Kunststoff 730 2160 01/18 TTZP0SA40D661 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø66.1 66,1 Kunststoff 730 2160 01/18 TTZP0SA40O661 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø66.1 66,1 Kunststoff 730 2160 01/18 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : RENAULT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : RFD; SR; JZ; RFE; RFB; Z Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJR6 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : T Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJN6 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : SR 110 Nm für Typ : RFE 130 Nm für Typ : JZ erhöhtes Anzugsmoment; RFB; RFD; Z erhöhtes Anzugsmoment 170 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: KADJAR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RFE e2*2007/46*0475*.. 81 - 120 215/65R16 98 12N Allradantrieb; 225/60R16 98 12Q Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7MN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 74U; 76U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-17-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 63 RENAULT Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 13 Verkaufsbezeichnung: LAGUNA, LATITUDE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T e2*2001/116*0363*.., 81 - 103 195/60R16 51G erhöhtes Anzugsmoment e2*2007/46*0012*.. 81 - 110 205/55R16 91W 5GG; 51J 170 Nm; Kombi; 205/60R16 51G Schrägheck; 81 - 131 215/55R16 93 Frontantrieb; 215/60R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16 92W 11A; 24M; 5GM 12A; 51A; 71C; 71K; 225/50R16 96 11A; 24M 721; 725; 73C; 74A; 225/55R16 95 11A; 24M; 54F 74P; 74U; 740; 76U; 4CD T e2*2001/116*0363*.. 110 205/55R16 91W 51J erhöhtes Anzugsmoment 205/60R16 51G 170 Nm; Coupe; 110 - 127 215/55R16 93 Frontantrieb; 215/60R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16 92W 11A; 245 12A; 51A; 71C; 71K; 225/55R16 95 11A; 245; 54F 721; 725; 73C; 74A; 74P; 74U; 740; 76U; 4CD T e2*2001/116*0363*.. 81 - 110 205/55R16 91 12M erhöhtes Anzugsmoment 205/60R16 92 12M 170 Nm; Latitude 81 - 127 215/55R16 93 12N (Stufenheck); 215/60R16 95 12A; 54F Frontantrieb; 225/50R16 92 12A; 57T 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R16 95 12A 51A; 71C; 71K; 721; 103 195/60R16 12T; 51G 725; 73C; 74A; 74P; 74U; 740; 76U; 4CD Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO, DUSTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SR e2*2001/116*0323*.. 66 - 92 215/65R16 98 Duster bis MJ2017; 225/60R16 98 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 74U; 77E SR e2*2001/116*0323*.. 66 - 92 215/65R16 98 11A; 248 Duster ab MJ2017; 225/60R16 98 11A; 24J; 24M Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 74U; 77E SR e2*2001/116*0323*.. 63 - 92 215/65R16 98 11A; 24J Duster bis MJ2017; 225/60R16 98 11A; 24J; 248 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 74U; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-17-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 63 RENAULT Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 13 Verkaufsbezeichnung: Megane Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RFB e2*2007/46*0546*.. 66 - 103 195/55R16 91 11A; 26P Kombi; 205/55R16 91 11A; 26N; 26P Schräghecklimousine; 215/50R16 90 11A; 26B; 26N; 27H Frontantrieb; 225/50R16 92 11A; 248; 26B; 26J; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H 12A; 51A; 7MN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 74U; 76U Verkaufsbezeichnung: MEGANE SCENIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JZ e2*2001/116*0379*.., 63 - 103 205/60R16 92 11A; 22I erhöhtes Anzugsmoment e2*2007/46*0011*.. 215/55R16 93 11A; 22B 130 Nm; Scenic; Grand 215/60R16 95 11A; 22B Scenic; kurzer 225/55R16 95 11A; 22B; 248 Radstand; langer Radstand; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 74U; 740; 76U; 4CD JZ e2*2001/116*0379*.. 81 - 97 205/60R16 11A; 27I; 51G erhöhtes Anzugsmoment 215/55R16 93 11A; 27B 130 Nm; Frontantrieb; 215/60R16 11A; 27B; 51G J-Cross; X-Mod; 225/55R16 95 11A; 27B 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 74U; 740; 76U; 4CD Verkaufsbezeichnung: MEGANE,FLUENCE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 205/55R16 91 erhöhtes Anzugsmoment e2*2007/46*0010*.. 205/60R16 92 130 Nm; Fluence 215/55R16 93 (Stufenheck); 4-türig; 215/60R16 95 Frontantrieb; 225/50R16 92 11A; 248; 57T 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R16 95 11A; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 74U; 740; 76U; 4CD Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-17-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 63 RENAULT Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 13 Verkaufsbezeichnung: MEGANE,FLUENCE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z e2*2001/116*0373*.. 63 - 103 195/55R16 87 51J erhöhtes Anzugsmoment 195/60R16 89 51J 130 Nm; Coupe; 2- 205/55R16 91 türig; Frontantrieb; 215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16 92 11A; 24M; 57T 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 74U; 740; 76U; 4CD Z e2*2001/116*0373*.. 78 - 103 205/50R16 91 erhöhtes Anzugsmoment 205/55R16 91 130 Nm; Cabrio; 215/55R16 93 Frontantrieb; 225/45R16 89 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16 92 57T 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 74U; 740; 76U; 4CD Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 195/55R16 87 51J erhöhtes Anzugsmoment e2*2007/46*0010*.. 195/60R16 89 51J 130 Nm; Kombi; 205/55R16 91 11A; 22M Frontantrieb; 215/55R16 93 11A; 22M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16 92 11A; 22M; 248; 57T 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 74U; 740; 76U; 4CD Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 195/55R16 87 51J erhöhtes Anzugsmoment e2*2007/46*0010*.. 195/60R16 89 51J 130 Nm; Schrägheck; 4- 205/55R16 91 türig; Frontantrieb; 215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16 92 11A; 24M; 57T 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 74U; 740; 76U; 4CD Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-17-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 63 RENAULT Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 13 Verkaufsbezeichnung: TALISMAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RFD e11*2007/46*2969*.., 81 - 96 215/60R16 90 12Q Kombi; Limousine; e2*2007/46*0653*.. 215/65R16 90 12A Frontantrieb; 225/55R16 95 12R 10B; 11B; 11G; 11H; 225/60R16 98 12A 51A; 7MN; 71C; 71K; 235/55R16 98 11A; 12A; 26N; 26P 721; 725; 73C; 74A; 235/60R16 100 11A; 12A; 26N; 26P 74P; 74U; 76U 245/50R16 97 11A; 12A; 248; 26N; 26P; 27H 245/55R16 100 11A; 12A; 248; 26N; 26P; 27H 255/50R16 99 11A; 12A; 245; 248; 26B; 26J; 27H 255/55R16 103 11A; 12A; 245; 248; 26B; 26J; 27H Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-17-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 63 RENAULT Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 13 12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-17-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 63 RENAULT Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 13 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4CD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 40 70 004 35 R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-17-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 63 RENAULT Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 13 oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R16 Hinterachse: 225/50R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte, Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-17-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 63 RENAULT Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 13 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7MN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 40700 4C B0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-17-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 63 RENAULT Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 13 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: RFB Genehm.Nr.: e2*2007/46*0546*.. Handelsbez.: Megane Variante(n): Frontantrieb, nicht Allradlenkung Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 260 VA 26P x = 240 y = 210 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 270 y = 330 8 HA 27F x = 270 y = 330 30 HA 26N x = 290 y = 260 8 VA 26J x = 290 y = 260 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-17-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 63 RENAULT Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 13 Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: RFD Genehm.Nr.: e2*2007/46*0653*.. Handelsbez.: TALISMAN Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 240 y = 220 VA 26B x = 290 y = 270 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 290 y = 270 8 VA 26J x = 290 y = 270 30 VA 27H x = 290 y = 320 8 HA 27F x = 290 y = 320 27 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-17-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 63 RENAULT Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 13 Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: RFD Genehm.Nr.: e11*2007/46*2969*.. Handelsbez.: TALISMAN Variante(n): Frontantrieb, Kombi, Limousine, nicht Allradlenkung Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 270 VA 26P x = 240 y = 220 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 290 y = 270 8 VA 26J x = 290 y = 270 30 VA 27H x = 290 y = 320 8 HA 27F x = 290 y = 320 27 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-17-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751 ANLAGE: 63 RENAULT Radtyp: TTZP_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 13 Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: JZ Genehm.Nr.: e2*2001/116*0379*.. Handelsbez.: MEGANE SCENIC Variante(n): J-Cross, X-Mod Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 385 VA 26P x = 300 y = 335 VA 27B x = 400 y = 375 HA 27I x = 350 y = 325 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 385 10 VA 27H x = 400 y = 375 10 HA 27F x = 400 y = 375 10 HA 26N x = 350 y = 385 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.