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							Gutachten 366-0290-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
ANLAGE: 60 SUZUKI                                                    Radtyp: TTZP_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 17.08.2020
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                    Fahrzeughersteller          SUZUKI




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-       Abroll   ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                       last       umf.     Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                      (kg)       (mm)     datum
TTZP0BP40D601           PCD114 ET40            Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff        730     2160    01/18
TTZP0BP40O601           PCD114 ET40            Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff        730     2160    01/18
TTZP0GA40D601           PCD114 ET40            Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff        730     2160    01/18
TTZP0GA40O601           PCD114 ET40            Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff        730     2160    01/18
TTZP0SA40D601           PCD114 ET40            Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff        730     2160    01/18
TTZP0SA40O601           PCD114 ET40            Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff        730     2160    01/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SUZUKI
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : JT; GY; AZ; FR
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS7


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : JY; (Kegelbund)
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS8


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : NZ; ((nur VIN NR.: TSM...))
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS8


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : JY; EY; MZ; FY; LY
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS8




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
ANLAGE: 60 SUZUKI                                                   Radtyp: TTZP_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY; JY; LY; MZ
                                           100 Nm für Typ : AZ; JY; NZ
                                           110 Nm für Typ : JT
                                           140 Nm für Typ : FR
Verkaufsbezeichnung:      FIAT SEDICI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
FY           e4*2001/116*0106*.. 79 - 100 205/60R16         92                              Allradantrieb;
                                          215/50R16         90                              Frontantrieb;
                                          215/55R16         93                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/55R16         95                              12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:      GRAND VITARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
JT           e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 215/70R16-99                                      2-türig; 4-türig;
                                          235/60R16 100                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U; 77E

Verkaufsbezeichnung:      KIZASHI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
FR           e4*2007/46*0142*..   131           215/55R16   93                              Allradantrieb;
                                                215/60R16   95                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                225/55R16   95                              12A; 51A; 573; 7AV;
                                                225/60R16   98                              71C; 71K; 721; 725;
                                                                                            73C; 74A; 74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:      SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
MZ           e4*2001/116*0090*.. 92    195/45R16 80                                         Frontantrieb;
                                       195/50R16 84               11A; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                       205/45R16 83                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
NZ             e4*2007/46*0155*..     100       195/50R16 84      11A;   22I; 24J           Frontantrieb;
                                                205/45R16 83      11A;   22I; 245           Radschrauben;
                                                205/50R16 87      11A;   22B; 24J; 248;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  270                       12A; 51A; 7AV; 71C;
                                                215/45R16 86      11A;   22I; 24J; 270      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:      SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
EY           e4*2001/116*0105*.. 66 - 99        205/60R16   92                              Allradantrieb;
                                                215/50R16   90                              Frontantrieb;
                                                215/55R16   93                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                225/55R16   95                              12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
ANLAGE: 60 SUZUKI                                                   Radtyp: TTZP_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:      SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
GY           e4*2001/116*0124*.. 79 - 88        195/55R16   87    11A; 24J                  Stufenheck;
                                                195/60R16   89    11A; 24J                  Frontantrieb;
                                                205/55R16   91    11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                205/60R16         11A; 24J; 24M; 51G        12A; 51A; 7AV; 71C;
                                                215/55R16   93    11A; 22I; 24C; 24M        71K; 721; 725; 73C;
                                                225/50R16   92    11A; 22I; 24C; 24D;       74A; 74P
                                                                  57T

Verkaufsbezeichnung:      SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
AZ           e4*2007/46*1205*.. 95 - 103 195/50R16          84    11A; 24J                  Frontantrieb;
                                         205/50R16          87    11A; 24J; 248; 27I        10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/45R16          86    11A; 24J                  12A; 51A; 7AV; 71C;
                                         225/45R16          89    11A; 24J; 248; 27I        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:      SX4, SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
JY           e4*2007/46*0779*..  82 - 103 215/60R16 95            11A; 27B                  ab
                                                                                            e4*2007/46*0779*04;
                                                225/55R16 95      11A;   246; 248; 27I      Schräghecklimousine;
                                                225/60R16 98      11A;   246; 248; 27B;     Allradantrieb;
                                                                  27F                       Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 7AV; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 76U
JY             e4*2007/46*0779*..     88        205/55R16 91      11A;   246; 26N; 27H      bis
                                                205/60R16 92      11A;   246; 26N; 27H      e4*2007/46*0779*03;
                                                215/55R16 93      11A;   24J; 248; 26J;     Schräghecklimousine;
                                                                  27H                       Allradantrieb;
                                                225/50R16 92      11A;   24J; 248; 26J; 27F Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                225/55R16 95      11A;   24J; 248; 26J; 27F 12A; 51A; 7AV; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:      VITARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
LY           e4*2007/46*0928*..  82 - 103 205/60R16         92    12O                     Allradantrieb;
                                          205/65R16         95    12A                     Frontantrieb;
                                          215/60R16         95    12Q                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/55R16         95    11A; 12A; 24J; 248; 27I 51A; 7AV; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                225/60R16 98      11A; 12A; 24J; 248; 27I 74P; 76U

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
ANLAGE: 60 SUZUKI                                                   Radtyp: TTZP_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 4 von 11
       zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
       nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
       der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
       Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
ANLAGE: 60 SUZUKI                                                   Radtyp: TTZP_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
ANLAGE: 60 SUZUKI                                                   Radtyp: TTZP_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R16
                     Hinterachse:                        225/50R16
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
ANLAGE: 60 SUZUKI                                                   Radtyp: TTZP_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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                                                                                                       Seite: 7 von 11
      Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
      beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 43139-61M00 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
ANLAGE: 60 SUZUKI                                                   Radtyp: TTZP_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      SUZUKI
        Fahrzeugtyp:     AZ
        Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1205*..
        Handelsbez.:     SWIFT

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              27I                      x = 150             y = 250                     HA
              27B                      x = 200             y = 300                     HA
              26P                      x = 150             y = 150                     VA
              26B                      x = 200             y = 200                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              27H                    x = 200       y = 300              8                 HA
              27F                    x = 200       y = 300             15                 HA
              26N                    x = 200       y = 200              8                 VA
              26J                    x = 200       y = 200             15                 VA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
ANLAGE: 60 SUZUKI                                                   Radtyp: TTZP_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      SUZUKI
        Fahrzeugtyp:     LY
        Genehm.Nr.:      e4*2007/46*0928*..
        Handelsbez.:     VITARA

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              27B                      x = 300             y = 300                     HA
              27I                      x = 250             y = 250                     HA
              26B                      x = 300             y = 300                     VA
              26P                      x = 250             y = 250                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              27H                    x = 300       y = 300              8                 HA
              26J                    x = 300       y = 300             10                 VA
              26N                    x = 300       y = 300              8                 VA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
ANLAGE: 60 SUZUKI                                                   Radtyp: TTZP_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      SUZUKI
        Fahrzeugtyp:     JY
        Genehm.Nr.:      e4*2007/46*0779*..
        Handelsbez.:     SX4, SUZUKI SX4

        Variante(n):     ab e4*2007/46*0779*04, Allradantrieb, Frontantrieb, Schräghecklimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              27B                      x = 330             y = 400                     HA
              27I                      x = 280             y = 360                     HA
              26B                      x = 300             y = 260                     VA
              26P                      x = 250             y = 210                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              27H                    x = 330       y = 400              8                 HA
              27F                    x = 330       y = 400             25                 HA
              26N                    x = 300       y = 260              5                 VA
              26J                    x = 300       y = 260              5                 VA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
ANLAGE: 60 SUZUKI                                                   Radtyp: TTZP_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      SUZUKI
        Fahrzeugtyp:     JY
        Genehm.Nr.:      e4*2007/46*0779*..
        Handelsbez.:     SX4, SUZUKI SX4

        Variante(n):     Allradantrieb, bis e4*2007/46*0779*03, Frontantrieb, Schräghecklimousine


Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              27F                    x = 300       y = 300             24                 HA
              27H                    x = 300       y = 300              8                 HA
              26J                    x = 300       y = 300             26                 VA
              26N                    x = 300       y = 300              8                 VA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.