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Prüfbericht 366-0317-17-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001344
ANLAGE: 9.5                                                          Radtyp: TTZY_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 16.03.2020
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                Fahrzeughersteller                          : TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA
                MOTOR EUROPE NV/SA



Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 39
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
TTZY0BP39EB601         TTZY_5 ET39             ohne                        60,1                    730     2251    01/18
TTZY0BP39EC601         TTZY_5 ET39             ohne                        60,1                    730     2251    01/18
TTZY0BP39ED601         TTZY_5 ET39             ohne                        60,1                    730     2251    01/18
TTZY0BP39EO601         TTZY_5 ET39             ohne                        60,1                    730     2251    01/18
TTZY0GA39EB601         TTZY_5 ET39             ohne                        60,1                    730     2251    01/18
TTZY0GA39ED601         TTZY_5 ET39             ohne                        60,1                    730     2251    01/18
TTZY0GA39EO601         TTZY_5 ET39             ohne                        60,1                    730     2251    01/18
TTZY0GP39EB601         TTZY_5 ET39             ohne                        60,1                    730     2251    01/18
TTZY0GP39ED601         TTZY_5 ET39             ohne                        60,1                    730     2251    01/18
TTZY0SA39EB601         TTZY_5 ET39             ohne                        60,1                    730     2251    01/18
TTZY0SA39EC601         TTZY_5 ET39             ohne                        60,1                    730     2251    01/18
TTZY0SA39ED601         TTZY_5 ET39             ohne                        60,1                    730     2251    01/18
TTZY0SA39EO601         TTZY_5 ET39             ohne                        60,1                    730     2251    01/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR
                                             EUROPE NV/SA
Befestigungsteile                          : Flachbundmuttern M12x1,5
Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZOET1
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm für Typ : XA3(a)-TMG; XA4(EU,M); XA4(EU,M)-TMG
                                             118 Nm für Typ : XA3(a)
Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA RAV4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
XA3(a)       e6*2001/116*0105*.. 91 - 112 225/65R17                 12K; 51G                  ab
                                                                                              e6*2001/116*0105*09;
                                                                                              10B; 11H; 11N; 4A0;
                                                                                              4BA; 51A; 711; 714;
                                                                                              721; 73C; 74C; 76V




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Prüfbericht 366-0317-17-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001344
ANLAGE: 9.5                                                       Radtyp: TTZY_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 16.03.2020
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA RAV4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW  Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
XA3(a)-      e13*2007/46*1657*.. 112 225/65R17                   12K; 51G                 10B; 11H; 11N; 4A0;
TMG                                                                                       51A; 711; 714; 721;
                                                                                          73C; 74C; 76V
XA4(EU,        e6*2007/46*0166*..    114      225/65R17          12K; 51G                 10B; 11H; 11N; 4A0;
M)                                                                                        51A; 711; 714; 721;
XA4(EU,        e13*2007/46*1658*..                                                        73C; 74C; 76V
M)-TMG

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
     berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
4A0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 42607 - 02030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
4BA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 42607 - 50011 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
     angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Prüfbericht 366-0317-17-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001344
ANLAGE: 9.5                                                       Radtyp: TTZY_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 16.03.2020
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      Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
      Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
     wird. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.