Anlage 9 - Verwendungsbereich Prüfbericht 366-0317-17-WIRD/N10 zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001344 ANLAGE: 9.19 Radtyp: TTZY_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.01.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller VOLVO CAR CORPORATION Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40,5 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTZYHBP405EB63 TTZY_5 ET40,5 ohne 63,4 720 2251 08/18 4 TTZYHBP405E C63 TTZY_5 ET40,5 ohne 63,4 720 2251 08/18 4 TTZYHBP405E D63 TTZY_5 ET40,5 ohne 63,4 720 2251 08/18 4 TTZYHBP405EO63 TTZY_5 ET40,5 ohne 63,4 720 2251 08/18 4 TTZYHGA405EB63 TTZY_5 ET40,5 ohne 63,4 720 2251 08/18 4 TTZYHGA405EC63 TTZY_5 ET40,5 ohne 63,4 720 2251 08/18 4 TTZYHGA405ED63 TTZY_5 ET40,5 ohne 63,4 720 2251 08/18 4 TTZYHGA405EO63 TTZY_5 ET40,5 ohne 63,4 720 2251 08/18 4 TTZYHGP405EB63 TTZY_5 ET40,5 ohne 63,4 720 2251 08/18 4 TTZYHGP405ED63 TTZY_5 ET40,5 ohne 63,4 720 2251 08/18 4 TTZYHSA405EB63 TTZY_5 ET40,5 ohne 63,4 720 2251 08/18 4 TTZYHSA405E C63 TTZY_5 ET40,5 ohne 63,4 720 2251 08/18 4 TTZYHSA405E D63 TTZY_5 ET40,5 ohne 63,4 720 2251 08/18 4 TTZYHSA405EO63 TTZY_5 ET40,5 ohne 63,4 720 2251 08/18 4 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO CAR CORPORATION Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Kegelw. 60 Grad Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Anlage 9 - Verwendungsbereich Prüfbericht 366-0317-17-WIRD/N10 zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001344 ANLAGE: 9.19 Radtyp: TTZY_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.01.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 Zubehör : OE-Schraube Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: S60, V60, V60 Cross Country Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z e4*2007/46*1315*.. 110 - 186 225/50R17 12K; 51G nicht Cross Country; 10B; 11H; 11N; 51A; 711; 714; 721; 73C; 74D; 76V; 77E; DEB Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrz euges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrz eughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet wird. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Anlage 9 - Verwendungsbereich Prüfbericht 366-0317-17-WIRD/N10 zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001344 ANLAGE: 9.19 Radtyp: TTZY_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.01.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. DEB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345 mm an der Vorderachse nicht zulässig Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.