Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0317-17-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001344
ANLAGE: 9.19 Radtyp: TTZY_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.01.2022
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 3
Fahrzeughersteller VOLVO CAR CORPORATION
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40,5
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
TTZYHBP405EB63 TTZY_5 ET40,5 ohne 63,4 720 2251 08/18
4
TTZYHBP405E C63 TTZY_5 ET40,5 ohne 63,4 720 2251 08/18
4
TTZYHBP405E D63 TTZY_5 ET40,5 ohne 63,4 720 2251 08/18
4
TTZYHBP405EO63 TTZY_5 ET40,5 ohne 63,4 720 2251 08/18
4
TTZYHGA405EB63 TTZY_5 ET40,5 ohne 63,4 720 2251 08/18
4
TTZYHGA405EC63 TTZY_5 ET40,5 ohne 63,4 720 2251 08/18
4
TTZYHGA405ED63 TTZY_5 ET40,5 ohne 63,4 720 2251 08/18
4
TTZYHGA405EO63 TTZY_5 ET40,5 ohne 63,4 720 2251 08/18
4
TTZYHGP405EB63 TTZY_5 ET40,5 ohne 63,4 720 2251 08/18
4
TTZYHGP405ED63 TTZY_5 ET40,5 ohne 63,4 720 2251 08/18
4
TTZYHSA405EB63 TTZY_5 ET40,5 ohne 63,4 720 2251 08/18
4
TTZYHSA405E C63 TTZY_5 ET40,5 ohne 63,4 720 2251 08/18
4
TTZYHSA405E D63 TTZY_5 ET40,5 ohne 63,4 720 2251 08/18
4
TTZYHSA405EO63 TTZY_5 ET40,5 ohne 63,4 720 2251 08/18
4
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO CAR CORPORATION
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Kegelw. 60 Grad
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0317-17-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001344
ANLAGE: 9.19 Radtyp: TTZY_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.01.2022
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 3
Zubehör : OE-Schraube
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: S60, V60, V60 Cross Country
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z e4*2007/46*1315*.. 110 - 186 225/50R17 12K; 51G nicht Cross Country;
10B; 11H; 11N; 51A;
711; 714; 721; 73C;
74D; 76V; 77E; DEB
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrz euges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrz eughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
wird.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0317-17-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001344
ANLAGE: 9.19 Radtyp: TTZY_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.01.2022
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 3
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
DEB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345 mm an
der Vorderachse nicht zulässig
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.