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							               Gutachten 366-0259-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
               ANLAGE: 12 VOLVO                                                 Radtyp: TTZY_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.02.2024
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                               Fahrzeughersteller           VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm          : 7 J X 17 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 40,5
               Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 108/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                 och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung           Kennzeichnung         in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                     Zentrierring                                   in kg      in mm     datum
               TTZYHBP405EB63      PCD108 ET40.5           ohne                       63,4                     720      2251    08/18
               4
               TTZYHBP405E C63     PCD108 ET40.5           ohne                       63,4                    720      2251     08/18
               4
               TTZYHBP405E D63     PCD108 ET40.5           ohne                       63,4                    720      2251     08/18
               4
               TTZYHBP405EO63      PCD108 ET40.5           ohne                       63,4                    720      2251     08/18
               4
               TTZYHGA405EB63      PCD108 ET40.5           ohne                       63,4                    720      2251     08/18
§22 51743*19




               4
               TTZYHGA405EC63      PCD108 ET40.5           ohne                       63,4                    720      2251     08/18
               4
               TTZYHGA405ED63      PCD108 ET40.5           ohne                       63,4                    720      2251     08/18
               4
               TTZYHGA405EO63      PCD108 ET40.5           ohne                       63,4                    720      2251     08/18
               4
               TTZYHGP405EB63      PCD108 ET40.5           ohne                       63,4                    720      2251     08/18
               4
               TTZYHGP405ED63      PCD108 ET40.5           ohne                       63,4                    720      2251     08/18
               4
               TTZYHSA405EB63      PCD108 ET40.5           ohne                       63,4                    720      2251     08/18
               4
               TTZYHSA405E C63     PCD108 ET40.5           ohne                       63,4                    720      2251     08/18
               4
               TTZYHSA405E D63     PCD108 ET40.5           ohne                       63,4                    720      2251     08/18
               4
               TTZYHSA405EO63      PCD108 ET40.5           ohne                       63,4                    720      2251     08/18
               4
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0259-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
               ANLAGE: 12 VOLVO                                                     Radtyp: TTZY_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 21.02.2024
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               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : M-2D; M
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJC2


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : B-2D; F; B
               Zubehör                                    : OE-Schraube


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : X; U; Z
               Zubehör                                    : OE-Schraube


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm für Typ : M; M-2D
                                                            110 Nm für Typ : M
                                                            130 Nm für Typ : M
                                                            140 Nm für Typ : B; B-2D; F; U; X; Z
               Verkaufsbezeichnung:     C30
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
§22 51743*19




               M-2D         e1*2001/116*0427*.. 73 - 125 215/45R17          87W     5ET                     VOLVO C30 (Coupe);
                                                73 - 169 205/50R17          89W                             Frontantrieb;
                                                         215/45R17          87Y     5ET                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         215/50R17          91      11A; 22I; 24J; 24M      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         225/45R17          91      11A; 24J; 24M           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74H; 76S; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     S60, V60, V60 Cross Country
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               Z            e4*2007/46*1315*..  120 - 186 225/50R17                 12T; 51G                nur Limousine
                                                          225/50R17 94              11A; 12A; 26P           Allradantrieb; nur
                                                          225/55R17 97              11A; 12A; 26P           Limousine
                                                          235/50R17 96              11A; 12A; 26N; 26P      Frontantrieb;
                                                          235/55R17 99              11A; 12A; 26N; 26P      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          245/50R17 99              11A; 12A; 26B; 26N      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74D; 74H;
                                                                                                            76S; 77E; DEB
               Z              e4*2007/46*1315*..      110 - 186 225/50R17 94        124                     V60; nicht Polizei;
                                                                225/55R17 97        12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74D; 74H;
                                                                                                            76S; 77E; DEB




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0259-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
               ANLAGE: 12 VOLVO                                                 Radtyp: TTZY_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.02.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S40, V50, C70, C30,V40
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               M            e4*2001/116*0076*.. 73 - 125 215/45R17 87W          5ET                     VOLVO C30 (Coupe);
                                                73 - 169 205/50R17 89W                                  Frontantrieb;
                                                         215/45R17 87Y          5ET                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         215/50R17 91           11A; 22I; 24J; 24M      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         225/45R17 91           11A; 24J; 24M           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 76S; 77E; 4AE;
                                                                                                        4DK
               M             e4*2001/116*0076*.. 84 - 157  205/50R17    89      12Q                     VOLVO V40
                                                  84 - 187 205/50R17    89W     12Q                     CrossCountry;
                                                           205/55R17    91      12Q                     Allradantrieb;
                                                           215/50R17    91      11A; 12A;   245         Frontantrieb;
                                                           215/55R17    94      11A; 12A;   245         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           225/50R17    94      11A; 12A;   245         51A; 71C; 71K; 721;
                                                           235/50R17    96      11A; 12A;   22P; 24J;   725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                248; 26P                76S; 77E; 4AE; 4DK
               M             e4*2001/116*0076*.. 73 - 107   215/45R17 87W       5ET                     VOLVO S40, V50;
                                                                                                        Kombi;
                                                  73 - 169 205/50R17 89W                                Limousine;
                                                           215/45R17 91                                 Frontantrieb;
                                                           225/45R17 90         11A; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
§22 51743*19




                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 77E; 4AE; 4DK

               Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen   Auflagen
               F            e9*2007/46*0023*.. 84 - 224 215/50R17 95    11A; 21P; 22I        nicht S60 Cross
                                                         225/45R17 94                        Country; nicht V60
                                                         225/50R17 94   11A; 21P; 22I; 54A   Cross Country; Kombi;
                                                                                             Stufenheck;
                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                             74D; 74H; 76S; 77E;
                                                                                             4AE; 4DK
               F            e9*2007/46*0023*.. 110 - 187 215/60R17 96                        S60 Cross Country;
                                                         225/55R17 97   11A; 27I             V60 Cross Country;
                                                         235/55R17 99   11A; 26P; 27I        Allradantrieb;
                                                         245/50R17 99   11A; 24J; 248; 26P; Frontantrieb;
                                                                        27B                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         255/50R17 101  11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                        26N; 27B             721; 725; 73C; 74D;
                                                                                             74H; 76S; 77E; 4AE;
                                                                                             4DK




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0259-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
               ANLAGE: 12 VOLVO                                                 Radtyp: TTZY_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     V70, XC70
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               B            e9*2001/116*0065*.. 80 - 224 225/50R17 94           11A; 22I                VOLVO V70;
               B-2D         e1*2001/116*0505*..                                                         Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        74H; 76S; 77E; 4AE;
                                                                                                        4DK
               B             e9*2001/116*0065*.. 120 - 224 225/55R17 97         51J                     VOLVO XC70;
               B-2D          e1*2001/116*0505*..           225/60R17 99         51J                     Allradantrieb;
                                                            235/55R17 99        11A; 24J                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/50R17 99        11A; 24J                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            245/55R17 102       11A; 22I; 24J           721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        74H; 76S; 76T; 77E;
                                                                                                        4AE; 4DK

               Verkaufsbezeichnung:     XC40, C40
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               X            e9*2007/46*3146*.. 95 - 184 235/60R17       102     12N                     XC40; nicht Elektro;
                                                        235/65R17       104     12A                     inkl. Hybrid;
                                                        245/55R17       102     11A; 12A; 245; 26P      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        255/55R17       104     11A; 12A; 24J; 248;     51A; 71C; 71K; 721;
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                                                                                26P; 27I                725; 73C; 74D; 74H;
                                                            255/60R17 106       11A; 12A; 24J; 248;     76S; 77E
                                                                                26P; 27I

               Verkaufsbezeichnung:     XC60, XC60 T8 Twin Engine, XC60         Hybrid
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen     Auflagen
               U            e4*2007/46*1220*.. 110 - 187 235/65R17 104                                  XC60;
                                                         245/65R17 107          11A; 245                Niveauregulierung;
                                                         255/60R17 106          11A; 24J                Luftfederung;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        74H; 76S; 77E; DEB


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0259-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
               ANLAGE: 12 VOLVO                                                  Radtyp: TTZY_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 21.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                      lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
§22 51743*19




                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenk otflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                    Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0259-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
               ANLAGE: 12 VOLVO                                                  Radtyp: TTZY_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 21.02.2024
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                      kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferleg ung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
§22 51743*19




               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4AE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 31302096 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               4DK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 31341893 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0259-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
               ANLAGE: 12 VOLVO                                                  Radtyp: TTZY_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 21.02.2024
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               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1090kg.
§22 51743*19




               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beac hten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                    Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0259-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
               ANLAGE: 12 VOLVO                                                  Radtyp: TTZY_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 21.02.2024
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               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               DEB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345 mm an
                    der Vorderachse nicht zulässig
§22 51743*19




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0259-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
               ANLAGE: 12 VOLVO                                                 Radtyp: TTZY_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      VOLVO
                      Fahrzeugtyp:     Z
                      Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1315*..
                      Handelsbez.:     S60, V60, V60 Cross Country

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 295              y = 270                  VA
                            26P                     x = 245              y = 220                  VA
                            27B                     x = 260              y = 305                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 51743*19




                            26J                  x = 295        y = 270            28                VA
                            26N                  x = 295        y = 270             8                VA
                            27F                  x = 260        y = 305            20                HA
                            27H                  x = 260        y = 305             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0259-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
               ANLAGE: 12 VOLVO                                                 Radtyp: TTZY_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      VOLVO
                      Fahrzeugtyp:     X
                      Genehm.Nr.:      e9*2007/46*3146*..
                      Handelsbez.:     XC40, C40

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27I                     x = 200              y = 200                  HA
                            26P                     x = 150              y = 200                  VA
                            26B                     x = 200              y = 250                  VA
                            27B                     x = 250              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 51743*19




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 200        y = 250             8                VA
                            26J                  x = 200        y = 250            25                VA
                            27H                  x = 250        y = 250             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 250            15                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0259-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
               ANLAGE: 12 VOLVO                                                 Radtyp: TTZY_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      VOLVO
                      Fahrzeugtyp:     M
                      Genehm.Nr.:      e4*2001/116*0076*..
                      Handelsbez.:     VOLVO S40, V50, C70, C30,V40

                      Variante(n):     Frontantrieb, Kombi

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 370              y = 350                  VA
                            26P                     x = 320              y = 300                  VA
                            27B                     x = 250              y = 300                  HA
                            27I                     x = 210              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 51743*19




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 370        y = 350            15                VA
                            26N                  x = 370        y = 350             8                VA
                            27F                  x = 250        y = 300            15                HA
                            27H                  x = 250        y = 300             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0259-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
               ANLAGE: 12 VOLVO                                                 Radtyp: TTZY_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      VOLVO
                      Fahrzeugtyp:     F
                      Genehm.Nr.:      e9*2007/46*0023*..
                      Handelsbez.:     VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA
                            27B                     x = 300              y = 300                  HA
                            27I                     x = 250              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 51743*19




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 300            25                VA
                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA
                            27H                  x = 300        y = 300             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.