Seite 1
Seite 2
Seite 3
							               Gutachten 366-0259-17-WIRD/N15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
               ANLAGE: 151 Jiangling                                                Radtyp: TTZY_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 11.04.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                          Seite: 1 von 3

                               Fahrzeughersteller              Jiangling Motor Holding Co.Ltd




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TTZY8BP40EB5        PCD112 ET40                ohne                        57,1                     750      2251    12/17
               71
               TTZY8BP40EC5        PCD112 ET40                ohne                        57,1                    750      2251     12/17
               71
               TTZY8BP40ED5        PCD112 ET40                ohne                        57,1                    750      2251     12/17
               71
               TTZY8BP40EO5        PCD112 ET40                ohne                        57,1                    750      2251     12/17
               71
               TTZY8GA40EB5        PCD112 ET40                ohne                        57,1                    750      2251     12/17
§22 51743*15




               71
               TTZY8GA40EC5        PCD112 ET40                ohne                        57,1                    750      2251     12/17
               71
               TTZY8GA40ED5        PCD112 ET40                ohne                        57,1                    750      2251     12/17
               71
               TTZY8GA40EO5        PCD112 ET40                ohne                        57,1                    750      2251     12/17
               71
               TTZY8GP40EB5        PCD112 ET40                ohne                        57,1                    750      2251     12/17
               71
               TTZY8GP40ED5        PCD112 ET40                ohne                        57,1                    750      2251     12/17
               71
               TTZY8SA40EB5        PCD112 ET40                ohne                        57,1                    750      2251     12/17
               71
               TTZY8SA40EC5        PCD112 ET40                ohne                        57,1                    750      2251     12/17
               71
               TTZY8SA40ED5        PCD112 ET40                ohne                        57,1                    750      2251     12/17
               71
               TTZY8SA40EO5        PCD112 ET40                ohne                        57,1                    750      2251     12/17
               71
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Jiangling Motor Holding Co.Ltd
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 31 mm, Durchm. 26 mm



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0259-17-WIRD/N15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
               ANLAGE: 151 Jiangling                                             Radtyp: TTZY_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 11.04.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 2 von 3
               Zubehör                                 : OE-Schraube


               Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     U5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               MAS861-      e13*2007/46*2315*.. 55 - 60      215/65R17 99      12I                       Frontantrieb; Elektro;
               WVTA                                                                                      10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                                         71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                         73C; 74D; 76S


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
§22 51743*15




                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                      Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                      wird, möglich.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0259-17-WIRD/N15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
               ANLAGE: 151 Jiangling                                            Radtyp: TTZY_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.04.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 3
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
§22 51743*15




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.